Original von blarch
Zitat:
Original von Treo
kommt auf´s Bundesland an. Bei den Fallen sind natürlich die Vorschriften des Bundesjagdgesetzes (Jagdzeiten etc. ) zu beachten sowie Tierschutzgesetze. Lebendfangfallen wären bsp. zwei mal am Tag zu kontrollieren. Und was machst du mit dem Vieh, wenn du Glück haben solltest? In den nächsten Wald kannst du vergessen, wenn dieser nicht 50-100km weit weg ist.
Wenn ich mich noch an den Jagdkurs richtig erinnere sind nur Wiesel-Wippbrett-Fallen 2x täglich zu kontrollieren weil Wiesel tag- und nachtaktiv sind. Bei ausschliesslich nachtaktiven Tieren wie Marder muss man rein vom Gesetz her (zumindest in BaWü) nur 1x (am besten Morgens) die Lebendfalle kontrollieren.
Zu beachten ist ausserdem, dass eine Falle bei der Unteren Jagdbehörde angemeldet werden muss. Ausserdem benötigt der Fallensteller unbedingt einen Fallenlehrgang oder besser einen Jagdschein.