rolex muss auch leben....................... :D
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rolex muss auch leben....................... :D
Das massgebende Verkaufsdatum ist dasjenige, zu welchem der Rolex-Fachhändler ("Konzi", weder Grau- Feierabend- noch Forums-Konzi) die Uhr einem Nicht-Rolex-Fachhändler weitergegeben hat.
Dieses Datum durch ein späteres zu ersetzen und dem Fabrikanten dadurch Kosten zu verursachen, ist, wenn das nicht kenntlich gemacht wird, strafrechtlich Betrug zum Schaden von Rolex. Rolex kann davon ausgehen, dass Garantiekarten ausgefüllt abgegeben werden. Die Beanspruchung einer Garantieleistung erfolgte arglistig. Die Abgabe einer solchen Karte ist eine (zivilrechtliche) Vertragsverletzung. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer (Fabrikant) dies mit dem Fachhändler nicht ausdrücklich vereinbart. Es geht aus der Natur der Sache hervor.
Wird die Karte nicht mehr benützt, auch nicht, um bei einem Verkauf einen höhern Preis zu erzielen, darf man natürlich draufschreiben,was man will, sie zerstören etc.. Die Karte ist ja zum Eigentum übertragen worden.
Gutes Schlusswort, Charles :gut: :gut: :gut:
Aus meiner Sicht und Rechtsauffassung vollkommen richtig. Alles Andere ist "Wischiwaschi". Jedem Billigprodukt liegt eine ausfüllbare Garantiekarte bei, die man ausfüllen kann, darf oder wie auch immer, selbst bei Aldi, Lidl usw.. Ausschlaggebend ist das Verkaufsdatum laut Rechnung des Vertragshändlers.Zitat:
Originally posted by Charles.
Das massgebende Verkaufsdatum ist dasjenige, zu welchem der Rolex-Fachhändler ("Konzi", weder Grau- Feierabend- noch Forums-Konzi) die Uhr einem Nicht-Rolex-Fachhändler weitergegeben hat.
Ob es soweit im öffentlichen Interesse steht, dass ein Staatsanwalt sich dafür intessiert möchte ich mal dahin gestellt lassen, aber die arglistige Täuschung und/oder Urkundenfälschung, bei Nachdatierung wäre hierdurch absolut beweisbar.
die frage ist doch was soll dann der threadstarter tun ?
Die Garantiekarte unausgefüllt zu lassen, ist grundsätzlich nichts anrüchiges. Das Verkaufsdatum hingegen im Garantiefalle zu verändern, erfüllt nach meiner Rechtsauffassung den Tatbestand des Betruges.
...na dann liege ich ja vermutlich richtig, wenn ich bei meiner ganz frischen Uhr von Marco - ganz in der Tradition der Rolex-Konzessionäre - "November 2009" eintrage.Zitat:
Original von Charles.
Das massgebende Verkaufsdatum ist dasjenige, zu welchem der Rolex-Fachhändler ("Konzi", weder Grau- Feierabend- noch Forums-Konzi) die Uhr einem Nicht-Rolex-Fachhändler weitergegeben hat.
Dieses Datum durch ein späteres zu ersetzen und dem Fabrikanten dadurch Kosten zu verursachen, ist, wenn das nicht kenntlich gemacht wird, strafrechtlich Betrug zum Schaden von Rolex. Rolex kann davon ausgehen, dass Garantiekarten ausgefüllt abgegeben werden. Die Beanspruchung einer Garantieleistung erfolgte arglistig. Die Abgabe einer solchen Karte ist eine (zivilrechtliche) Vertragsverletzung. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer (Fabrikant) dies mit dem Fachhändler nicht ausdrücklich vereinbart. Es geht aus der Natur der Sache hervor.
Zwar hat meines Erachtens der die Uhr ursprünglich abgebende Rolex-Konzessionär durch Herausgabe der Uhr ohne Eintragung in die Garantiekarte gegen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Rolex verstoßen, aber wenn ich das auch noch zu meinem Vorteil ausnutze (und das herauskäme), dann liefe ich Gefahr, meine Garantieansprüche gegenüber ROLEX zu verlieren (und wer will das schon).
Ist doch aber interessant, welche Beiträge zu diesem Thema kamen... ;)
Vielen Dank für Eure Antworten :gut:
Grüße
Heiko
... und deshalb bleibt man stehen. Ganz einfach ;)Zitat:
Original von ftum
als fußgänger bei rot über die straße ist auch nicht erlaubt....:ka: und???????
...lass solche Geschichten nicht die Jungs aus Genf hören... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:Zitat:
Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan
....dann ist der Konzi schneller seine Konzession los, als Du ein Loch in den Schnee pinkeln kannst... :rolleyes: :D
Gruss :D
Terminator
...die lesen es doch spätestens morgen früh :D
Die Ausgangsfrage war auch eine Frage nach der REDLICHKIEIT des Verhaltens, und das ist eine Frage der MORAL und nicht nur eine Frage der Legalität (betrug etc.).
Die pragmatische Interpretation der Redlichkeit mancher Schreiber hier (redlich ist, was mir nützt) stimmt bedenklich und ist in höchstem Maße unmoralisch.
Ob der Eintrag von November 2009 nun redlich ist, kann nur der Zwischenverkäufer entscheiden - die pragmatsiche Rechtfertigung hier entbehrt jeglicher Moralität. :op:
:grb: :grb:Zitat:
Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan
Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird.... ;)
ohne eintrag ist doch klasse - besser kanns nicht sein, dann hast du etwas länger garantie.
Wird da auch den Namen von den Kaufer gemeldet?Zitat:
Original von Rolex1970
:grb: :grb:Zitat:
Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan
Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird.... ;)
XELOR
Glaube ich nicht, oder muss man sich bei Konzi-Kauf ausweisen?Zitat:
Original von xelor63
Wird da auch den Namen von den Kaufer gemeldet?
XELOR
Gruß
Klaus
wenn die name oder datum noch nicht eingefullt ist mache ich das naturlich immer. Bin es bei der Heiko vergessen aber hat sich schon gelost......ganz einfach datum von diese woche einrtragen.
Gruess Marco
das muß man manchmal(abhängig vom Preis) aufgrund der GeldwäscherichtlinienZitat:
Original von twinlock
Glaube ich nicht, oder muss man sich bei Konzi-Kauf ausweisen?Zitat:
Original von xelor63
Wird da auch den Namen von den Kaufer gemeldet?
XELOR
Gruß
Klaus
...so, jetzt habe ich meinen Namen und "November 2009" eingetragen - Marco hat seine Verpflichtung gegenüber dem Konzi erfüllt, der Konzi seine gegenüber ROLEX und alle sind glücklich und zufrieden.Zitat:
Original von Kroon Watches
wenn die name oder datum noch nicht eingefullt ist mache ich das naturlich immer. Bin es bei der Heiko vergessen aber hat sich schon gelost......ganz einfach datum von diese woche einrtragen.
Gruess Marco
Die 114270 ist übrigens eine wunderschöne Uhr - von wegen zu klein (ist halt mal was Dezenteres als eine DSSD, die nur wenige wirklich tragen können ;) Die Uhr hat einfach Klasse.
Grüße
Heiko
sehr schlau.... :rolleyes:Zitat:
Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan
wenn man immer zum gleichen konzi geht, dann hat man mit der kulanz kein problem :ka: wenn man die uhr auf ebay kauft, dann muss man halt die reperatur zahlen... dafür hat man beim einkauf gespart... :ka:
In der Schweiz vielleicht. In D ist das nicht der Fall.Zitat:
Original von Rolex1970
:grb: :grb:
Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird.... ;)