und dann gibt es noch den Fall wo der Vermieter im gleichen Haus wohnt wie der Mieter und es nur 2 Parteien gibt.
In disem Fall ist die Kündigung möglich.
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und dann gibt es noch den Fall wo der Vermieter im gleichen Haus wohnt wie der Mieter und es nur 2 Parteien gibt.
In disem Fall ist die Kündigung möglich.
Selbst hier gibt es Ausnahmen. Ich habe den Fall, aber zum Zeitpunkt des Mietvertrages wurde das Zweifamilienhaus durch einen Dachstuhlausbau als Dreifamilienhaus genutzt und schon hat man nahezu keine Chance mehr....Zitat:
Original von artbroker
und dann gibt es noch den Fall wo der Vermieter im gleichen Haus wohnt wie der Mieter und es nur 2 Parteien gibt.
In disem Fall ist die Kündigung möglich.