Das muss ich gleich mal prüfen lassen, dachte das wäre bei meiner Firmenrechtsschutz mit drin. Danke.
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Das muss ich gleich mal prüfen lassen, dachte das wäre bei meiner Firmenrechtsschutz mit drin. Danke.
Ja, bei "Firmenrechtsschutz" mag das drin sein - eine normale Arbeitsrechtsschutzversicherung ist aber eine Arbeitnehmerversicherung.
:dr:
Danke Nico, muss ich trotzdem prüfen.
Denn:
Immer wenn ich mal einen Fall habe der mich nicht schlafen lässt, sagt mein Versicherungsmann... sorry das ist Werkvertragsrecht und somit nicht versicherbar. :D
Und sonst hat ich noch nie einen Fall der mich die Mühe mit der RSV auf sich nehmen hätte lassen.
aber auch dort aufpassen, dass man nicht Vertreter (zB Geschäftsführer einer GmbH) eine Kapitalgesellschaft ist, dann zählt der "normale" Arbeitsrechtschutz auch nicht. Für beiden Seiten nicht.Zitat:
Original von NicoH
Ja, bei "Firmenrechtsschutz" mag das drin sein - eine normale Arbeitsrechtsschutzversicherung ist aber eine Arbeitnehmerversicherung.
:dr: