Original von KEB
Zitat:
Original von fiumagyar
Zitat:
Original von Vanessa
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....
Als Angestellter würde ich das NIEMALS machen.
Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.
...
Mir ist aus meinem Bekanntenkreis niemand bekannt - ausgenommen öffentlicher Dienst - der so etwas im Arbeitsvertrag geregelt hat.
Würde ich mir auch verbitten, da dies einer Pauschalverurteilung gleich käme.
Eine gesetzliche Regelung ist mir auch nicht bekannt.