Vor allem wird er in seiner Versicherung auf jeden Fall gleich hochgestuft, ob er jetzt ganz oder nur halbschuld ist, und weniger wirds garantiert nicht werden. Da lohnt die Streiterei nicht. Die lohnt nur bei gar nicht schuld.
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Vor allem wird er in seiner Versicherung auf jeden Fall gleich hochgestuft, ob er jetzt ganz oder nur halbschuld ist, und weniger wirds garantiert nicht werden. Da lohnt die Streiterei nicht. Die lohnt nur bei gar nicht schuld.
Das mag ja sein, aber ein Radfahrer nimmt mit seinem Fahrrad genauso am Verkehr teil wie ein Autofahrer, nur ist die Betriebsgefahr geringer als ein KFZ (aber höher als ein Fussgänger).Zitat:
Original von Ticktacktom
Dann darfst du wohl die Sache vergessen, egal, ob er Licht anhatte oder nicht..... dann hatte er Vorrang und der Benzfahrer und du nicht sorgfältig genug aufgepasst. Da wirst du nix bekommen, aber jede Menge zahlen dürfen. Sorry.Zitat:
Original von bernie1978
Das wird das Problem sein ja. Der Radfahrer hatte übrigens Grün.Zitat:
Original von shocktrooper
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.
Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.
Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...
Würde ich mit dem PKW ohne Licht fahren und einen Unfall provozieren, dann hätte ich doch sicher auch eine gewisse Teilschuld oder nicht?
Anyway, ich bin kein Rechtsanwalt...
bist Du ADAC-Mitglied ? die Erstberatung beim ADAC Vertragsanwalt ist kostenlos ;
Nein, aber wie schon gesagt, ich habe einen Verkehrsrechtschutz.Zitat:
Original von Insoman
bist Du ADAC-Mitglied ? die Erstberatung beim ADAC Vertragsanwalt ist kostenlos ;
Dass ich irgendwo schuldig bin ist mir klar, aber ich kann doch nicht als Radfahrer ohne Licht nachts über eine Strasse brettern?!
natürlcih darf ich als Radler auch Nachts über die Straße Brettern - nur sollte er in der Tat Licht anhaben
war das eigentlich eine Fußgängerampel oder eine"gemischte" Fußgänger / Radfahrer- Ampel
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!
Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).
Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.
Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.
LG Manfred
Es war eine gemischte Ampel. Aber trotzdem war der Typ unbeleuchtet.
Mich haben vor 2 Jahren mal zwei nette Polizisten aufgehalten, weil ich nachts mit dem Rad heimgefahren bin, auch ohne Licht. Ich bin gerade noch mal davongekommen, aber die Herren in Grün waren kurz davor mir eine Strafe aufzuhängen, heimschieben musste ich auch.
Der Typ mit dem Rad vom Unfall wurde von den Polizisten nicht mal beachtet. Ich war der Böse, weil ich dem Mercedes hinten drauf gefahren bin. Nervt mich einfach ;(
Schon mal nicht schlecht....Zitat:
Original von uhrenmaho
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!
Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).
Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.
Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.
LG Manfred
Das hat meiner Meinung nach mit deinem Fall nix zu tun. Die Frau hat ohne Notwendigkeit eine Vollbremsung gemacht; daher die Teilschuld.Zitat:
Original von bernie1978
Schon mal nicht schlecht....Zitat:
Original von uhrenmaho
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!
Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).
Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.
Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.
LG Manfred
In deinem Fall hat der Benzfahrer gebremst, um einen schweren Unfall zu verhindern.
Vergiss den Gedanken, gegen den Benzfahrer was in die Wege zu leiten mal lieber ganz schnell........
Und dass der Radfahrer ohne Licht gefahren ist, war allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, was allenfalls ein Verwarnungsgeld nach sich zieht. Du wirst aber nicht beweisen können, dass mit Licht der Unfall hätte verhindert werden können, da der Radfahrer ohnehin Vorrang hatte.
Du könntest nur spekulieren, dass der Benzfahrer dann vielleicht hätte früher bremsen können, du das eher bemerkt hättest, nichts passiert wäre usw.
Genausogut kann dir unterstellt werden, dass du eh gepennt hast und es so oder so gekracht hätte. Spekulationen zählen aber nicht.
Hätte der Benzfahrer den Radfahrer umgenietet, würde die Lage ganz anders aussehen; die Frage ob Licht an oder nicht wäre in diesem Fall für eine evtl. Teilschuld des Radfahrers relevant.
Tut mir echt leid, dass da jetzt einiges auf dich zukommt. Wenn du die Möglichkeit hast, dich kostenlos rechtlich beraten zu lassen, dann mach davon Gebrauch.
Kopf hoch, wird schon wieder! :gut:
Klar, leuchtet mir ein. Meine Versicherung zahlt ja auch den Schaden des Mercedes (und das Schleudertrauma, das es nicht gibt...). Nur ich hab halt ne kaputte Front wegen dem Fahrradtrottel...deshalb auch meine Wut ;)Zitat:
Original von madmax1982
Das hat meiner Meinung nach mit deinem Fall nix zu tun. Die Frau hat ohne Notwendigkeit eine Vollbremsung gemacht; daher die Teilschuld.Zitat:
Original von bernie1978
Schon mal nicht schlecht....Zitat:
Original von uhrenmaho
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!
Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).
Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.
Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.
LG Manfred
In deinem Fall hat der Benzfahrer gebremst, um einen schweren Unfall zu verhindern.
Vergiss den Gedanken, gegen den Benzfahrer was in die Wege zu leiten mal lieber ganz schnell........
Und dass der Radfahrer ohne Licht gefahren ist, war allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, was allenfalls ein Verwarnungsgeld nach sich zieht. Du wirst aber nicht beweisen können, dass mit Licht der Unfall hätte verhindert werden können, da der Radfahrer ohnehin Vorrang hatte.
Du könntest nur spekulieren, dass der Benzfahrer dann vielleicht hätte früher bremsen können, du das eher bemerkt hättest, nichts passiert wäre usw.
Genausogut kann dir unterstellt werden, dass du eh gepennt hast und es so oder so gekracht hätte. Spekulationen zählen aber nicht.
Hätte der Benzfahrer den Radfahrer umgenietet, würde die Lage ganz anders aussehen; die Frage ob Licht an oder nicht wäre in diesem Fall für eine evtl. Teilschuld des Radfahrers relevant.
Tut mir echt leid, dass da jetzt einiges auf dich zukommt. Wenn du die Möglichkeit hast, dich kostenlos rechtlich beraten zu lassen, dann mach davon Gebrauch.
Kopf hoch, wird schon wieder! :gut:
Scheisse gelaufen einfach