Zitat:
Original von Toppits
Im Steuerrecht gilt nicht:
Das - dasda = dasandere - nochmaldas = dasendgültige das!
Das ist verschachtelt und die Variablen beeinflussen sich gegenseitig. Das eine ist dann wieder vom anderen abzugsfähig.
Hängt ab von der Rechtsform und von der Höhe des Gewinns. Es gibt ja auch noch Freibeträge.
Steuerberater!!!
Pillepalle, das Thema Steuern ist nicht das Problem, da halt ich es wie Ulrich: Ich würd im Jahr gerne 1 Mio € Steuern ESt zahlen - dann wüsste ich nämlich, dass ich 2 € Mio verdient habe :supercool:.
Es geht darum, dass man sich zuerst mal klar wird, ob überhaupt was zu verdienen ist. Dazu muss ich vorab in der Lage sein, meine Kosten realistisch einzuschätzen.
Dennoch zum Thema Steuern: GewSt zahlt man erst ab einem Gewinn von 24.000 € (Einzelfirma). Darüber hinaus ist das Thema GewSt auch weitestgehend unkritsich, da eine Anrechnung auf die ESt erfolgt, was dazu führt, dass bei einem GewSt-Hebesatz (Gemeinde-abhängig) von bis zu 380 % eine vollständige Entlastung erfolgt. Zum Thema ESt ist zu sagen: Du willst das nebenberuflich machen ? Dann ist ein gewisses Grundeinkommen bereits vorhanden. Dies bedeutet, dass Du den zusätzlichen Gewinn hierauf aufsattelst. Der deutsche ESt-Tarif ist progressiv. Da ist man schnell bei einer Grenzsteuerbelastung (einschl. KiSt und SolZ) von 48 % (Kennst Du vom Thema Weihnachtsgeld Brutto-Netto X(.
Zum Thema USt: Ich setz mal voraus, dass Du kein Kleinunternehmer wirst - sonst wären diese Zeilen hier schon zu kostbar: Du wolltest igendwas mit Essen aus einer fahrbaren Theke machen. Ist z.Zt. ein heißes Thema ob 7% oder 19% fällig sind. Dies ist von Kleinigkeiten abhängig ! Auch hier: Beratung vom Fachmann ist angesagt !
So jetzt iss gut.
Gruss
Bernd