8o Harte Story; Danke für die Warnung Frank. :gut:
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8o Harte Story; Danke für die Warnung Frank. :gut:
Diese Ansichten gefallen mir !!!! Klasse !! :verneig: :gut:Zitat:
[i]
Das Geld wird deshalb zurückgebucht, weil ich das veranlasst habe.
Ich habe überhaupt keine Lust auf irgendwelche Verhandlungen oder sonstiges wegen so einer *****.
Ich hab mir meinen guten Leumund ja auch durch saubere und faire Geschäfte erworben und nicht dadurch, dass ich unrechtmässig auf mein Konto transferiertes Geld einbehalte, wo klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Betrugsfall handelt.
Willkommen im Club der Dinisaurier :(
Gruss :D
Terminator
danke für die warnung :gut:
Zitat:
Original von fvw1932
Dann wär die Uhr weggewesen und auch die Kohle.Zitat:
Original von Mostwanted
Und wenn die Uhren ausgeliefert worden wären? Dann hättest Du den Schaden getragen, mein Held :verneig::gut:
Das wäre Sie aber auch, wenn ich nicht die Initiative ergriffen hätte, soweit ich weiss!
Vielleicht kann ja einer unserer Juristen mal was dazu sagen!
Im Grunde hat Frank, wissentlich oder intiutiv genau das Richtige getan. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!:gut:
Und obendrein hat er recht, wie er seine Seriösität einschätzt und untermauert.
Ein Problem, was ein Verkäufer hat, ist die Zeit der Geschäftsabwicklung, da vom Käufer des öfteren die schnelle Verkaufsabwicklung gewünscht wird und als seriöses Kriterium bewertet wird.
Dies kann und ist aber ein Nachteil für den Verkäufer, bei diesem Beispiel, was sich ******** zunutze machen.
Wäre das Geld, egal von welchem Konto es kommt, vor der Auslieferung der Ware auf Franks Konto länger als 8 Tage ???, Muss ich mal später Nachfragen oder die Forumsbanker und Juristen, können da behilflich sein, ob diese Zeitfrist aktuell zutrifft:ka: :verneig:
.... dann wäre es sein Haben und er kann liefern.
Und ein langer Weg der Juristerei fängt dann an, da dem geprellten Kontoinhaber das so in der Form sicherlich nicht recht ist.
Jedenfalls wird einer am Ende den Schaden haben und darum drängen die ******** immer !!! auf die Zeitschiene, als ob es um Leben oder Tod bei diesem Geschäft geht.
Gruß Andreas
wenn die Bank eine Überweisung ohne Prüfung der Unterschrift aus effizienzgründen ausführt ist das deren Hobby. Der Schaden ist angeblich so gering, dass die Zeitersparnis der Überprüfung monetär überwiegt.
Das Geld ist dann deins, es sei denn es ist unter Vorbehalt gutgeschrieben wie beim Lastschriftverfahren und bei Scheckeinreichungen. Wenn Du allerdings keine Ware geliefert hast, sieht das ein wenig anders aus, da da Geschäft noch nicht zustande gekommen ist (Einigung und Übergabe = Geschäft).
Wie auch immer, den Ärger will keiner haben. Also: Augen auf beim Uhren(ver)kauf :rofl:
Danke fuer die Warnung !
Die Hemmschwelle scheint immer tiefer zu sinken.........
Mann oh Mann..............echt schlimm !
Gruss Ingo
"Das Geld ist dann deins, es sei denn es ist unter Vorbehalt gutgeschrieben wie beim Lastschriftverfahren und bei Scheckeinreichungen. Wenn Du allerdings keine Ware geliefert hast, sieht das ein wenig anders aus, da da Geschäft noch nicht zustande gekommen ist (Einigung und Übergabe = Geschäft)."
Das sehe ich etwas anders.
Das Geld kommt hier doch von einem Kontoinhaber, der die Überweisung überhaupt nicht veranlasst hat und der auch die Uhr nicht erhält. Daher ist er auch nicht Vertragspartner und es hat überhaupt keine "Einigung" und "Übergabe" = Eigentumsverschaffung stattgefunden. Vielmehr fand die Überweisung des Geldes "ohne Rechtsgrund" statt und kann daher gem. § 812 BGB aus "ungerechtfertigter Bereicherung" vom Kontoinhaber zurückgefordert werden.
Zwar bin ich Bau- und nicht Bankrechtler, aber wenn hier das GiroG oder ähnliche Spezialnormen nicht eingreifen oder sich aus den AGB der Banken für den Giroverkehr nicht abweichende Regelungen ergeben dürfte meine Einschätzung zutreffen.
Der Geschädigte dürfte dann derjenige sein, der die Uhr dem ******** übergeben hat, diese nicht mehr auffinden kann und auch die Zahlung zurückerstatten muss. Fraglich könnte insoweit nur sein, ob ggfs. die Bank, die bei einer gefälschten Unterschrift die Überweisung veranlasst, eine Schadenersatzpflicht trifft.
P.S.
KPM Group dürfte meine Erachtens auf die "Königliche Porzellan Manufaktur" http://www.kpm.de/default.aspx
, also einen Berliner Traditionsbetrieb und nicht auf die KPMG AG abzielen. In jedem Fall wird aber der Gute Ruf eines Großen Namens ausgebeutet.
VG
Bei Hehlerware trifft das schon so zu, aber hier???Zitat:
Original von René
"Das Geld ist dann deins, es sei denn es ist unter Vorbehalt gutgeschrieben wie beim Lastschriftverfahren und bei Scheckeinreichungen. Wenn Du allerdings keine Ware geliefert hast, sieht das ein wenig anders aus, da da Geschäft noch nicht zustande gekommen ist (Einigung und Übergabe = Geschäft)."
Das sehe ich etwas anders.
Das Geld kommt hier doch von einem Kontoinhaber, der die Überweisung überhaupt nicht veranlasst hat und der auch die Uhr nicht erhält. Daher ist er auch nicht Vertragspartner und es hat überhaupt keine "Einigung" und "Übergabe" = Eigentumsverschaffung stattgefunden. Vielmehr fand die Überweisung des Geldes "ohne Rechtsgrund" statt und kann daher gem. § 812 BGB aus "ungerechtfertigter Bereicherung" vom Kontoinhaber zurückgefordert werden.
Zwar bin ich Bau- und nicht Bankrechtler, aber wenn hier das GiroG oder ähnliche Spezialnormen nicht eingreifen oder sich aus den AGB der Banken für den Giroverkehr nicht abweichende Regelungen ergeben dürfte meine Einschätzung zutreffen.
Der Geschädigte dürfte dann derjenige sein, der die Uhr dem ******** übergeben hat, diese nicht mehr auffinden kann und auch die Zahlung zurückerstatten muss. Fraglich könnte insoweit nur sein, ob ggfs. die Bank, die bei einer gefälschten Unterschrift die Überweisung veranlasst, eine Schadenersatzpflicht trifft.
P.S.
KPM Group dürfte meine Erachtens auf die "Königliche Porzellan Manufaktur" http://www.kpm.de/default.aspx
, also einen Berliner Traditionsbetrieb und nicht auf die KPMG AG abzielen. In jedem Fall wird aber der Gute Ruf eines Großen Namens ausgebeutet.
VG
Den Vertrag mit dem Geldinstitut hat der Bankkunde und er sollte sich doch auf seinen Vertragspartner verlassen, das unbefugte Dritte keinen Zugriff auf sein Konto haben und shoppen gehen können.
Darauf darf sich wohl auch jeder Verkäufer verlassen, das die Kaufsumme rechtlich einwandfrei überwiesen wurde.
Sonst liefert wohl kaum einer noch aus...oder sehe ich das zu naiv an der Realität vorbei???:ka: und die Bank ist aus der Haftungsnummer fein raus.
Jedenfalls mit deiner Aussage im PS, triffst du voll ins Schwarze, kenn ich - versteh ich...:gut:
Gruß Andreas
Frank, danke für die Warnung.
Und gutes Verhalten. So was gibt es nur noch selten.
Warum muss man immer Leute be*********? Warum kann man nicht mal selber Kohle verdienen umsich was zu leisten? Ich glaube ja immer noch an das Gute im Menschen, aber manchmal verzweifele ich.
Echt schade und dann bei so einem fairen Verkäufer wie Dir. *kopfschüttel*
Gott sei Dank is nix passiert :gut:
Allerdings wundert mich, dass du bisher noch nie draufgezahlt hast (sprich auf die Schnauze gefallen bist). Nach welchen Kriterien gehts du da eigentlich, ob jemand vorab den gesamten Betrag überweisen muss oder eine Anzahlung reicht (sprich anschließend die Uhr rausgeht und nach Erhalt der Uhr der Rest gezahlt wird)?
ich vermute mal die bankdaten wurden in nem internet-cafe oder halt über nen gekaperten rechner abgegriffen. will nicht wissen was manche leute für virenschleudern daheim runstehen haben ohne es zu wissen
ansonsten kam mal ein bericht im tv bei dem studenten zu testzwecken innerhalb kürzester zeit tan's geknackt und somit zugriff auf online-banking hatte =(
mich würde aber auch interessieren ob bei so einer überweisung der empfänger, der dann die ware versandt hat, wirklich der dumme ist? er kann ja am wenigsten dafür. wenn ein konto geknackt wird ist aber meist der kontoinhaber schuld, weil er zu unvorsichtig handelt (habe schon leute an nem öffentlichen pc ihre banküberweisungen tätigen sehen :rolleyes:). bei ebay haftet ja bspw. auch der accountinhaber für alle transaktionen, die über sein konto abgewickelt werden :ka:
Das unterscheidet uns Elmar !! ;)...........ich glaube zuerst mal an das Schlechte im Menschen ! :D..........was in der heutigen Zeit, leider besser angebracht ist ! :(Zitat:
Original von elmar2001
Warum muss man immer Leute be*********? Warum kann man nicht mal selber Kohle verdienen umsich was zu leisten? Ich glaube ja immer noch an das Gute im Menschen, aber manchmal verzweifele ich.
Gruss :D
Termintor
Faker und ********.....keiner braucht die aber leider sterben die auch nicht aus...
Krasse Geschichte!!! 8o
Haben Dich die Typen nochmal kontaktiert? Die wollten die Uhr doch abholen oder hab ich das falsch verstanden?
Also am besten nur persönliche Übergabe und cash auf den Tisch die Kohle! Dann bleibt aber ein gewisses Risiko in Sachen Raubdelikt. Grad wenn es sich um teure und sehr hochwertige Ihren handelt... =(
Gut das Dir kein Schaden entstanden ist! :gut:
Krasse Geschichte und vor allem ist es super, dass dir kein Schaden entstanden ist!! :gut:
Wobei Phantasie haben die Typen: 8o 8o
Anhalterstrasse 2
Prinzenstraße 42
Danke für die Warnung :verneig:
Alex
Zum Glück hast Du den Säcken das Geschäft verdorben. :gut:
Offensichtlich jeweils Hoteladressen.Zitat:
Original von Big Ben
Phantasie haben die Typen: 8o 8o
Anhalterstrasse 2
Prinzenstraße 42
hat der termi leider rechtZitat:
was in der heutigen Zeit, leider besser angebracht ist !
vor ein paar tagen kam wieder ne reportage wo leute abgezockt wurden, die ein auto kaufen wollte. die masche mit dem auto, das in england steht und nach überweisung verschifft wird ist schon uralt, trotzdem fallen immernoch leute drauf rein. auch die nigeria-connection ist immer wieder erfolgreich. solange es genug typen gibt die sich halt plump abzocken lassen wird es auch immer ******** geben
wobei der fall vom frank schon etwas schlauer und mit mehr krimineller energie eingefädelt war - respekt das er da so geistesgegenwärtig gehandelt hat! manchmal ist eine gesunde portion misstrauen im vornerein besser, erspart weniger ärger wenn es sich als harmlos raustellt als andersrum :gut:
:grb:
Männer, helft mir mal, ich stehe auf dem Schlauch. Also angenommen, ich verkaufe eine Uhr. Dann kontaktiert mich Mister A - und überweist mir den Betrag (allerdings vom Konto von Mister B, was ich aber zu dem Zeitpunkt nicht wissen kann). Die Uhr schicke ich aber an Mister A.
Und wann kommt jetzt der Break?
Wenn Mister B auf seinem Kontoauszug erfährt, daß das Geld abgebucht wurde?
Oder "widerruft" Mister A die Überweisung - und "nur" die Uhr ist futsch, das Geld aber wieder auf dem Konto von Mister B?
Wie gesagt, ich habe da gerade einen Knoten im Hirn. :ka:
Hallo Frank,
Als erstes muss man sagen, du hattest den richtigen Riecher.
Zum Buchungsbetrag.
Ist der Betrag, Geld erst mal auf das Konto des Empfängers gebucht,
so kann er darüber verfügen unabhängig der Tatsache ob gerechtfertigt oder auch nicht.
Wie es dazu gekommen ist, sei es durch Pirhing, falsche Unterschrift oder sonst einer illegale Transaktion sei mal da hin gestellt
Die Bank kann den Betrag zurück überweisen wenn Sie eine Auforderung
vom Kontoinhaber des Auftragebers bekommen hat, muss aber nicht.
Wenn der Name des Kontoinhabers mit der Kontonummer des Kontoinhabers Übereinstimmt, so wird das Geld auf dem Konto des Kontoinhabers auch gutgeschrieben.
Stimmt das nicht überrein, so fällt die Buchung aus dem Raster und wird manuell gebucht bzw. man setzt sich mit dem Kontoinhaber in Verbindung und fragt nach ob er einen Betrag erwartet.
Wenn es sich ein Verdacht aufweißt das der Betrag fälschlich oder Illegal
an des Konto des Empfängers gebucht wurde, so wird die Bank des Empfängers die Buchung zurückavisieren.
Aber wenn der Kontoinhaber bzw. der Empfänger was dagegen hat, so ist die Bank zur Rücküberweisung auch nicht verpflichtet.
Die Bank handelt im ganzen als Dienstleister des Geldtransfers.
Für die Korrektheit der Überweisung ist die Bank des Auftragebers verantwortlich.
Stellt sich raus das diese die Unterschrift nicht geprüft hat oder auch
vernachlässigt hat, so handelt diese Fahrlässig und muss für den Schaden aufkommen.
Lief die Transaktion über PC Baking, so ist der Kontoinhaber für die
Überweisung verantwortlich und da wird es schwer der Bank die Schuld zuzuweisen.
PIN und TAN Verfahren zzgl. diverser anderer EDV Merkmale wie
Mobile TAN, E-Tan mit verschiedene mobile Geräte oder auch das HBCI
Verfahren geben den Kontoinhaber viele Möglichkeiten sein Bankdaten und
Kontodaten zu schützen.
Als erstes bleibt der Auftrageber, auch wenn er nichts dafür kann, auf den schaden Sitzen.
Der Verkäufer ist aus dem ganzen raus, was kann er auch dafür wenn einer
Seine Ware mit geklautem Geld kauft!
Anders ist natürlich die Sache wenn der Verkäufer mit Falschgeld
bedient wird.
Da bleibt der Verkäufer auf den Schaden sitzen.
In unserem Fall wäre Frank keiner Gefahr ausgesetzt.
Ärger würde es danach geben und lieber Vorsorge als Nachsorge.
SUPER gemacht Frank!