Ist der Wisch in die Firma gekommen? Immerhin wars ja ein Firmenwagen. *gg*
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Ist der Wisch in die Firma gekommen? Immerhin wars ja ein Firmenwagen. *gg*
Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt. Auch die hierzulande von hinten aufgenommenen Radarfotos sind bei Deutschen nix wert, weshalb es in Salzburg einen Testbetrieb "angepasster" Geräte gibt. Es lebe die EU ...
Die Östernenflotte ist gegen die Tarnkappenbomber der Piefgonen machtlos.
Aber danke für die Spende. :D
Wieder einer dieser grotesk-sympathischen Öschi-Begriffe, den ich noch nicht kannte! :rofl:Zitat:
Original von botti800
...lenkererhebung
Falsch. Österreich ist das einzige EU-Land, das mit Deutschland ein innerstaatliches Zwangsvollstreckungsabkommen für Bußgeldverfahren hat. Das heißt, die Geldbuße wird in Ö festgesetzt, aber vom in D lebenden Betroffenen nicht bezahlt. Was passiert ? Aufgrund des Abkommens wird die Geldbuße durch die Republik Ö in D mittels Gerichtsvollzieher etc. beigetrieben.... das wird dann richtig teuer und ätzend.Zitat:
Original von Hypophyse
Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt. Auch die hierzulande von hinten aufgenommenen Radarfotos sind bei Deutschen nix wert, weshalb es in Salzburg einen Testbetrieb "angepasster" Geräte gibt. Es lebe die EU ...
Die Östernenflotte ist gegen die Tarnkappenbomber der Piefgonen machtlos.
Aber danke für die Spende. :D
Gilt das auch, wenn der Fahrer nicht vor Ort eindeutig identifiziert wurde?
Ich hab das nämlich gänzlich anders in Erinnerung.
Und wenn doch hab ich nachher die Scherereien mit dem Arbeitgeber. Schließlich war es ein Firmenauto.Zitat:
Original von Hypophyse
Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt.
Da zahl ich lieber die 70 Euro und gut ist.
Auch wenn es Willkür ist, denn wie gesagt bin ich aus allen Wolken gefallen und hab nichts gemerkt und gerade in Österreich passe ich auf wie verrückt.
Naja. Keine Punkte. Kein Fahrverbot. Gibt schlimmeres.
Gleich 'n Softwareupdate mit Radarwarner anfordern...
Hilft das auch gegen Schätzungen von Polizisten? :D
hoffentlich bekommt hier sowas kein Offizieller in Belgien mit.... denn ich schätze...die schätzen dann jeden zu schnell ...
wir haben hier schon extrem hohe und viele Geldbusen, grad für Aussländer.....
komm da nicht drüber weg .... find soetwas unmöglich
Gruss
Wum
So, Auskunft des ADAC.
Geht natürlich nicht als Lohnsklave. :D ;)
Du hast also einen Bussgeldbescheid aufgrund zu hoher Geschwindigkeit bekommen, bei der
1. Keine Messung vorgenommen sondern nur geschätzt wurde.
2. Bei der der Fahrer nicht festgestellt wurde, sondern praktischerweise der Halter zahlen darf.
Beides sind Sachverhalte die in Deutschland den aktuellen Gesetzen widersprechen, ich glaube da hätte ich ein Problem mit dem bezahlen.
Allerdings dürfte der nächste Spass bekommen, der mit dem Nummernschild in Ösiland erwischt wird.
Falsch. Österreich ist das einzige EU-Land, das mit Deutschland ein innerstaatliches Zwangsvollstreckungsabkommen für Bußgeldverfahren hat. Das heißt, die Geldbuße wird in Ö festgesetzt, aber vom in D lebenden Betroffenen nicht bezahlt. Was passiert ? Aufgrund des Abkommens wird die Geldbuße durch die Republik Ö in D mittels Gerichtsvollzieher etc. beigetrieben.... das wird dann richtig teuer und ätzend.[/quote]
Endlich ein sachlich richtiger Beitrag. Habe es selbst, noch zu DM-Zeiten erlebt. Sollte wegen zu hoher Geschwindigkeit DM 70,- direkt an der Autobahn zahlen. Habe natürlich mit der Beweispflicht spekuliert (es war nur ein hinterherfahrender Polizist auf dem Motorrad gewesen). Die Rechnung kam nachher ins Haus. DM 1.700,- (wirklich). Grund: Gem. österr. Gesetz konnten die Behörden bei Weigerung der Bußgeldzahlung, das über 30-fache als Strafgeld kassieren. Beweispflicht gab es nicht, nur die lapidare Begründung, der Polizist hätte keinen Grund, sich etwas auszudenken.
Ich habe es dann noch geschafft, das Ganze auf 1.200,- zu drücken. Im Falle der Weigerung, hätte man die Summe über Gehaltspfändung eingetrieben.
Nun ratet mal, wer sich im Urlaub in Österreich immer an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält, auch wenn mich alle Italiener lächelnd überholen :(
Einmal noch: Die Durchsetzung funkioniert nur bei einer Anhaltung samt Feststellung der Personalien.
Die Lenkererhebung wird von DE nicht umgesetzt.
1. Woraus geht hervor, ob es wirklich eine Geschwindigkeitsüberschreitung war? Auch eine rote Ampel bringt 70 Euro.
2. Wenn es wegen Tempolimit war: Wo steht, das geschätzt wurde?
Steht im Brief:
"Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
(...)
Übertretene Gesetztesbestimmung:
Gem §52 ...
... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"
Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. :D Bin gespannt was da rauskommt.
Du prüfst nachdem Du gezahlt hast :grb: Ok :D
"Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten ohne Fahrerfeststellung" wird in DE nicht anerkannt, wenn Du abstreitest. Fragt sich halt ob der Aufwand die 70 Euro wert ist und Du wieder nach Austria einreisen darfst :D
Zitat:
Original von rororollthex
Du prüfst nachdem Du gezahlt hast :grb: Ok :D
:rofl:
:rofl:Zitat:
Original von rororollthex
Du prüfst nachdem Du gezahlt hast :grb: Ok :D
Zitat:
Original von Mostwanted
"Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten ohne Fahrerfeststellung" wird in DE nicht anerkannt, wenn Du abstreitest. Fragt sich halt ob der Aufwand die 70 Euro wert ist und Du wieder nach Austria einreisen darfst :D
Salakis, lese er hier:
Zitat:
Original von elmar2001
Steht im Brief:
"Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
(...)
Übertretene Gesetztesbestimmung:
Gem §52 ...
... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"
Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. :D Bin gespannt was da rauskommt.
Wenn Elmar anhand der verfügbaren Fahrzeugdaten zweifelsfrei nachweisen kann, daß sich der österreichische Schutzmann "verschätzt" hat, dann würde ich denen nen Brief schreiben, daß sie sich ihren Wisch da hinstecken können, wo die Sonne niemals scheint. :D