Zitat:
Original von PCS
Würde erst Rücksprache halten mit dem VK, bevor ich zu Wempe gehe....
Bingo....:gut:
Genau da liegt der Ansatz in der Haftung.
Zur Mängelbeseitigung zu seinen Lasten muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben zur Abhilfe...
Gehst du woanders hin und lässt dort die Mängel zu deinen Lasten beheben, hast du keinen Anspruch auf möglichen Schadensersatz.
Mal so grob ohne rechtl. Vertiefungen....
@ Mostwanted,
wasch mich, aber mach mich nicht nass, gibbet nicht.
Hier gibt es nur die Möglichkeit aufgrund der räumlichen Enge, einwenig nass die eine Seite und ersoffen die andere Seite.
Oder man wählt den Ansatz, quer durch die beiden Anstoßglieder. Wenn du das meinst, das geht und kostet Zeit...
Auf alle Fälle geht etwas kaputt und das muss mit dem Verkäufer geregelt werden und nicht mit wempe...
Gruß Andreas