Hm, Nico, gerade bei einem 1 Euro-Angebot für diese Uhr sehe ich zugunsten von RenéZitat:
Original von NicoH
Ganz so eindeutig sehe ich das übrigens nicht, denn wer anficht, macht sich schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz könnte darin bestehen, den Käufer in die Lage zu versetzen, sich solch eine Uhr für € 1,- zu kaufen. Die Anfechtung wäre für den Verkäufer dann ein Nullsummenspiel, d.h. die Uhr müsste er nicht liefern, aber Schadensersatz in gleicher Höhe leisten.
Man müsste das mal genau prüfen.
- Abs 1: "daß er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut"
- Abs 2
... bin aber kein deutscher Rechtsexperte :grb: