wenn man im Jahr geht oder Anfängt, steht einem immer anteiliger Urlaub zu. Alles andere wäre Quatsch. Und warum soll der alte Arbeitgeber für ein halbes Jahr vollen Jahreurlaub gewähren. Ob er einem irgendwann freistellt ist ja was anderes.
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wenn man im Jahr geht oder Anfängt, steht einem immer anteiliger Urlaub zu. Alles andere wäre Quatsch. Und warum soll der alte Arbeitgeber für ein halbes Jahr vollen Jahreurlaub gewähren. Ob er einem irgendwann freistellt ist ja was anderes.
Zitat:
Original von Tuxi
. Alles andere wäre Quatsch.
So siehts aus.
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article721463.html
// 8 Jahre alte Quelle..
Ich halte euch aber auf dem Laufenden, wenn ich beim Anwalt war am Montag. Dennoch denke ich nicht, dass ich sowas ausnutzen würde.
das denke ich nichtZitat:
Original von buchfuchs1
Zitat:
Original von Tuxi
. Alles andere wäre Quatsch.
So siehts aus.
jetzt wirds interessant, vor allem wenn wir hier wie bei uns z.B. 28 Tage haben, einer hat im Juni noch den vollen Jahresurlaub und kündigt mit 4 Wochen (also 20 tagen).Zitat:
Original von eike
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article721463.html
// 8 Jahre alte Quelle..
Ich halte euch aber auf dem Laufenden, wenn ich beim Anwalt war am Montag. Dennoch denke ich nicht, dass ich sowas ausnutzen würde.
Müssen wir dann noch 8 Tage auszahlen und ihn sofort heimschicken :grb:
Wenn ich mich da irre, dann haben meine Angestellten aber echt nix zu lachen.
Dito..... un dbeschwert hat sich noch keiner..... auch keiner der nicht freiwillig ging..... :grb:Zitat:
Original von buchfuchs1
Wenn ich mich da irre, dann haben meine Angestellten aber echt nix zu lachen.
Ausserdem, wieviel Urlaub steht ihm denn dann sonst bei seinem nächsten Arbeitgeber für den Rest des jahres zu? Garkeiner?
Anteilig ist das einzige was Sinn macht......
Und das einzige was Gültigkeit hat.Zitat:
Original von Der Hanseat...
Anteilig ist das einzige was Sinn macht......
Also zum Thema Urlaubsanspruch in diesem Fall seht mal § 4 ff (fortfolgende) Bundesurlaubsgesetz: Er scheidet im 2. Halbjahr aus, also hat Eike Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Ob der AG den aber gewährt, ist ne ganz andere Frage. Denn scheidet jemand in der 2. Jahreshälfte aus und er hat mehr Urlaub genommen, als ihm rechnerisch zusteht, kann der AG das gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückverlangen. Umgekehrt funktioniert es aber: Hat er weniger genommen, muss der AG abgelten. Wie immer ist der alte AG der Depp. Der neue AG freut sich. Würd ich so aber nicht machen, wenn ich nen sauberen Strich ziehen wollte - man trifft sich immer zweimal im Leben (mindestens).
Zur Kündigungsfrist:
Eike ist seit mehr als zwei Jahren im Betrieb: Kündigungsfrist ist somit 1 Monat zum Monatsende. Er muss bis Ende Juli kündigen zum 31.08.2009.
Ist er jünger als 25 dann evtl. 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats.
Das mit der verlängerten Kündigungsfrsit von 6 Wochen zum Quartalsende greift nur, wenn im Tarifvertrag so vereinbart - nur individualvertraglich geht nix abweichen von 622 II BGB.
und Tschüss
Bernd
Das steht in meinem Tarifvertrag:
§ 14 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits mindestens sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres;
nach einer ununterbrochenen Unternehmenszugehörigkeit als Redakteurin/
Redakteur von
3 Jahren mindestens 3 Monate
8 Jahren mindestens 4 Monate
10 Jahren mindestens 6 Monate
25 Jahren mindestens 8 Monate
15 Jahren und gleichzeitiger Vollendung des 55. Lebensjahres mindestens 12 Monate
jeweils beiderseitig zum Ende eines Kalendervierteljahres. Etwaige längere gesetzliche Kündigungsfristen
bleiben unberührt.
Die ununterbrochene Unternehmenszugehörigkeit errechnet sich unter Ausschluss der Ausbildungsfrist
Stichtag ist der 1. Januar.
Ansonsten sehe ich das wie Du Bernd. Ich werde von der Personalabteilung prüfen lassen, wie es mit Resturlaub ausschaut, bzw. nicht. Alles weitere kläre ich dann direkt mit meinem Vorgesetzen. Die Firma ist auch nicht die Kleinste, so dass da gewiss alles geregelt sein wird. Als ein Kollege vor einiger Zeit kurzfristig gegangen ist (passiert in unserem Job), hat man ihm auch keine Steine in den Weg gelegt. Immer fair und sauber durchs Leben gehen, denn wie Du sagtest, man sieht sich oft zweimal. Zudem man sich in meiner Brance sowieo nicht aus dem Weg gehen kann.
Ich nehme meinen Vertrag Montag mit zum Anwalt und der soll das checken. Vor dem 27.7. kann ich eh nichts machen, weil die finalen Gespräche noch ausstehen.
Dann ist doch alles klar: Kündigung bis spätestens 19.08. zum 30.09. und ich würd max nur den rechnerischen Urlaubsanspruch nehmen.
Gruß
Bernd
Ich würde halt gern am 1.9. beim neuen Arbeitgeber anfangen. Das wäre aber wohl nicht drin, wenn ich am 27.7. kündige und ich wirklich sechs statt vier Wochen Kündigungsfrist habe. Also es sei denn, ich einige mich mit meinem jetzigen Arbeitgeber. Schaun mer mal.
Danke nochmal für die Hilfe an alle.
Eher mal ein genereller Gedanke, habe es nur überflogen:
Der Zusatz mit den 6 Wochen war doch bekannt? Immerhin hätte deine Firma dich auch erst mit 6 Wochen kündigen können. Selbst wenn ein Gericht das kippt, Wort ist Wort...und mit jeder Firma kann man reden. Die haben doch auch kein Interesse daran einen unwilligen Mitarbeiter an Bord zu haben.
So sehe ich das auch. Unwillig bin ich nicht, aber wie heißt es: Reisende soll man nicht aufhalten. Ein Gespräch mit fairer Übergabe ist sicher für beide Seiten das Beste. Ich würde auch nie Stress machen oder Druck, dafür bin ich auch zu gerne da, wo ich zurzeit arbeite. Es ist also kein gehen im Streit oder so - sofern ich gehe.
Beschwert hat sich bei uns auch noch keiner, da der AN sowieso seinen Urlaub bekommt.Zitat:
Original von Der Hanseat
Dito..... un dbeschwert hat sich noch keiner..... auch keiner der nicht freiwillig ging..... :grb:Zitat:
Original von buchfuchs1
Wenn ich mich da irre, dann haben meine Angestellten aber echt nix zu lachen.
Ausserdem, wieviel Urlaub steht ihm denn dann sonst bei seinem nächsten Arbeitgeber für den Rest des jahres zu? Garkeiner?
Anteilig ist das einzige was Sinn macht......
Wenn der neue AG ne Urlaubsbescheinigung will, was prinzipiell Sinn macht, steht ihm kein Urlaub mehr zu, er hatte ja dann schon den ganzen Jahresurlaub.
Wenn Du bis Februar frei machst, haste ab dann auch keinen mehr, von daher ne Frage, wer was will.
Und Sinn müssen nicht alle Gesetze machen...
Genau das iss es. Sinn macht das keinen - is aber so Gesetz. Das Bundesurlaubsgesetz hat viele Teile die mal überholungsbedürftig wären. Die besagte Regelung hängt ja unmittelbar mit der überholten Regelung zusammen, dass der Jahresurlaub zusammenhängend gewährt werden soll :ka: - Macht ja auch keiner.Zitat:
Und Sinn müssen nicht alle Gesetze machen...
Gruß
Bernd
das ganze gilt aber nur für den gesetzl. Mindesturlaub von 4 Wochen. Bei 30 tagen (6 Wochen) gilt es nämlich nicht mehr.