Wenn Du nach gängiger Rechtsprechung für den Fakekram, den andere auf Deiner Plattform anbieten, haften müsstest, würdest auch lieber einen Artikel mehr als einen weniger rausschmeißen.
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Wenn Du nach gängiger Rechtsprechung für den Fakekram, den andere auf Deiner Plattform anbieten, haften müsstest, würdest auch lieber einen Artikel mehr als einen weniger rausschmeißen.
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.
LG Manfred
findest du das noch?
antoinne
ist nicht wahr,oder :grb: :grb: :grb: 8o
gerade erhalten :
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel (312419352)
Guten Tag xyzxxx
Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:
170354903351 - GMT-Master #Ref.1675#Tritium#Revision !!
170354903368 - Datejust Ref.16013 # Gekauft in der DDR !!
170354913129 - GMT Master II Ref.16713 in Stahl/Gold
Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.
8o
Der Laden ist unglaublich :motz:
War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?Zitat:
Original von uhrenmaho
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.
LG Manfred
Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
Ja, weil es selbstverständlich ist und kein Merkmal das herausstellungswürdig ist oder so....das Land hier verkaspert :rolleyes: ;(
Echt jetzt? Kann ich kaum glauben... Abmahnbar von Mittbewerbern?Zitat:
Original von dibi
Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
Ja, stand in der letzten oder vorletzten Internetworld.
Dirk, ich habe normalerweise ein gutes Gedächnis und meine hier einmal gelesen zu haben, dass folgender Satz ungefähr so darunter stehen muss:Zitat:
Original von dibi
War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?Zitat:
Original von uhrenmaho
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.
LG Manfred
Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
Ich versichere, dass der zu versteigerten Gegenstand mein Eigentum ist und das es sich um eine originale (z.B.) Rolex handelt".
Ich weiß genau, dass ich das hier in dieser Form gelesen habe. Ich täusche mich ganz selten.
LG Manfred
Da haben wir etwas gemeinsam.Zitat:
Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
gerade von ebay folgende mail erhalten ......
man beachte ganz besonders den letzten satz !! :rofl: :rofl:
uhren wurden mit zertifikat,belegen von rolex köln und ausdrücklich als original angeboten :motz: :motz:
Hallo xyzxy,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht
nachvollziehen können, dass wir Ihre Angebote mit den Artikelnummern
"170354903351", "170354903368" und "170354913129" entfernt haben. Gerne
gebe ich Ihnen dazu die folgenden Informationen.
Sie haben Artikel angeboten, die einem erhöhten Fälschungsrisiko
unterliegen. Um die Sicherheit auf eBay für alle Mitglieder zu
gewährleisten und negative Käufererfahrungen zu reduzieren, unterliegen
derartige Angebote strengen Sicherheitsauflagen.
Bitte achten Sie außerdem auf die richtige Schreibweise Ihrer Artikel.
Vorsätzliche Rechtschreibfehler im Titel manipulieren die
eBay-Suchfunktion und verstoßen somit gegen unseren Grundsatz zur
Manipulation von Suchergebnissen. Dies kann ebenfalls zur Löschung Ihrer
Artikel führen.
Auch aus diesem Grund müssen Angebotsbeschreibungen eindeutig erkennen
lassen, dass die Artikel gemäß den eBay-AGB und Grundsätzen angeboten
werden. Wenn ungenaue Angebotsbeschreibungen Zweifel über die
Rechtmäßigkeit der angebotenen Ware hervorrufen, werden derartige
Angebote gemäß §4 Nr.1 der eBay-AGB von uns entfernt. Andernfalls ist
eBay eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.
Wie können Sie die Entfernung Ihrer Angebote in Zukunft vermeiden?
Bitte beachten Sie, dass es auf eBay verboten ist, nicht genehmigte
Repliken und Fälschungen von Markenprodukten anzubieten, da es sich
dabei um eine Markenrechtsverletzung handelt. Rechteinhaber verfolgen
derartige Rechteverletzungen mit besonderem Nachdruck.
Stellen Sie daher vor dem Anbieten eines Artikels sicher, dass Ihr
Angebot keine Rechte Dritter verletzt.
Garantieren Sie in Ihrer Angebotsbeschreibung ausdrücklich und
unmissverständlich für die Echtheit bzw. Originalität. Zusätzlich können
Sie in Ihren Angeboten z.B. auf eine vorhandene Garantieurkunde oder
einen Kaufbeleg hinweisen.
Serienmail :ka:
Das heißt für die Zukunft:
"Sie erhalten den Artikel selbstverständlich mit original Echtheitszertifikat aus meinem Haus."
:D
*lol* Sowas passiert nur dann, wenn man Juristen ans Ruder läßt :rofl:
Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1Zitat:
Original von dibi
Da haben wir etwas gemeinsam.Zitat:
Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.
LG Manfred
Die deutsche Rechtssprechung ist zum Teil wirklich dermassen debil ...Zitat:
Original von dibi
Da haben wir etwas gemeinsam.Zitat:
Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
Zitat:
Original von uhrenmaho
Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1Zitat:
Original von dibi
Da haben wir etwas gemeinsam.Zitat:
Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.
LG Manfred
Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung :rofl:
Wir reden nicht von Händlern sondern von Ebay.Zitat:
Original von Mostwanted
Zitat:
Original von uhrenmaho
Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1Zitat:
Original von dibi
Da haben wir etwas gemeinsam.Zitat:
Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.
LG Manfred
Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung :rofl:
Schüss und schönen Feierabend
Manfred