Die 5cm kamen mir auch ein bisschen wenig vor, wenn ich sehe, was hier
in der Nachbarschaft so verbaut wird. Das sind schon ordentlich dicke Platten. 8o
Druckbare Version
Die 5cm kamen mir auch ein bisschen wenig vor, wenn ich sehe, was hier
in der Nachbarschaft so verbaut wird. Das sind schon ordentlich dicke Platten. 8o
Wir haben imho 20 oder gar 25cm drauf....
20 oder 25cm wären aber heftig. In der regel werden Dämmungsstärken um die 14-18cm verbaut. Alles was darüber liegt ist nicht mehr wirtschaftlich und spricht für ein Haus in Holz-Ständerkonstruktion, bei dem man fast die komplette Wandstärke (30-40cm) als Dämmung zur Verfügung hat.
Wenn nicht sogar 20cm bei uns mittlerweile Vorschrift sind.....
Die Breite der Dämmung sagt aber nix aus über die Wirksamkeit. :grb:
Wenn die Dämmmaterialien den gleichen u-Wert haben schon ;)Zitat:
Original von elmar2001
Die Breite der Dämmung sagt aber nix aus über die Wirksamkeit. :grb:
Aber Du hast schon recht ... man rechnet immer mit dem Systemwert, also mit dem kompletten Aufbau der Wand. Zu sagen 20cm sind Vorschrift wäre falsch, da man das so pasuchal nicht sagen kann. Es wird immer ein Systemwert vorgeschrieben, den man dann erreichen muss. Wie man diesen erreicht ist im prinzip egal. Ich kann 100cm Stroh nehmen oder 5cm hochdämmende Vacuumisolierung, wenn der vorgeschriebene Wert erreicht wird, ist das dem Gesetzgeber egal.
Wenn man aber von einem bestehenden Haus und einer normalen Isolierung ausgeht, dann sind 5-10cm unrealistisch. Ohne das Projekt zu kennen sind das auf jeden Fall >10cm.
als wir gebaut haben, wollte ich die Garage auf Straßenniveau heben, Nachbar har nach langen hin und her zugestimmt. Dafür haben wir den Zaun bezahlt.
Gute Sache für Beide
Gruß
Ulrich
Wann man sich einigen kann ist das in jedem Fall die beste Sache.Zitat:
Original von fiumagyar
als wir gebaut haben, wollte ich die Garage auf Straßenniveau heben, Nachbar har nach langen hin und her zugestimmt. Dafür haben wir den Zaun bezahlt.
Hier geht es ja nicht darum ob einen Garage auf Strassenniveau gebaut wird oder nicht. Hier geht es doch darum, wenn ich das richtig verstanden habe, dass das bestehende Haus schon jetzt ohne Dämmung auf der Grenze steht und durch eine Dämmung über die Grenze ragen würde. In der Schweiz wäre das (wenn man es offiziell machen würde) nur mit einer Baulast im Grundbuch zu vereinbaren und ich denke das wird in Deutschland auch nicht anders sein, da ja praktisch über die Grenze (an)gebaut wird. Selbst wenn ich als Hauseigentümer zustimme, was passiert wenn ich das Haus verkaufe und der Käufer und neue Eigentümer nicht mehr akzeptiert, dass das Nachbargebäude teilweise auf seinem Grundstück steht?
[/quote]
Edit:
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall in Deutschland wo zwischen einem DEFH eine Grenzmauer gebaut werden sollte. Ursprünglich sollte die Mauer genau auf der Grenze stehen und je zur Hälfte auf den beiden Grundstücken stehen. Dies wäre aber nur durch eine Eintragung einer Baulast im Grundbuch oder einen Verschiebung der Grenze möglich gewesen, da kein Bauwerk über die Grenze gebaut werden darf. Denn was würde bei einem Eigentümerwechsel geschehen? Wem gehört die Mauer? Selbst die Fundamente dürfen nicht über die Grundstückgrenze ragen![/quote]
Echt? 8o
Ja! Schlussendlich wurde die Mauer dann komplett auf dem Nachbargrundstück errichtet ohne das andere Grundstück zu tangieren.Zitat:
Original von fiumagyar
Echt? 8o
leute ich melde mich heut abend wieder, bin heute unterwegs
danke für den vielen Input
Andreas
Hintereinander ;) :] :gut:Zitat:
Original von paddy
... By the way, wie nutzt man eine Terrasse mit 1,20 Breite zwischen zwei Häuserwänden...?
...
also ich gehe morgen mal zum Bauamt
mal sehen was die meinen
Grüße Andreas
Warum gehst du nicht erstmal zum Nachbarn ? Hat er nett angefragt, ob er das mit Deinem Einverständnis machen kann ? Falls es dir nicht gefällt, hast du es ihm gesagt ? Habt ihr ein gutes Verhältnis und soll das so bleiben ?Zitat:
Original von JLC
also ich gehe morgen mal zum Bauamt
mal sehen was die meinen
Grüße Andreas
Gruss
Oliver
MAch uns doch bitte erst mal die Situation klar - oder bin ich zu doof? :grb: Kann mir immer noch nicht vorstellen, wie das genau aussieht.
Die Sprache des Ingenieurs ist informative Skizze!
Spitz' doch mal den Bleistift an ... :]
Wäre aber ein wenig unkompliziert. ;)Zitat:
Original von THX_Ultra
... Normalerweise kann man doch vorab durch miteinander sprechen die meisten Probleme erst gar nicht aufkommen lassen....
Was würde denn passieren, wenn man merkt, dass man auf einer Wellenlänge liegt? :D
Zitat:
Original von JLC
Hallo
unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, die ist eh schon sehr schmal und ein Abflussrohr muss auch um einige cm in unser Grundstück verlegt werden.
Müssen wir das dulden?
(Wir sind in Baden Württtemberg)
bin völlig verzweifelt und würde mich über PN freuen.
Grüße Andreas
Ruf beim Bauamt an.
Meiner privaten Meinung nach ist eine Bebauung über Grundstücksgrenze unzulässig (Landesbaurecht). Verkaufe ihm doch ein Teil des Grundstückes :-)
In BaWü gibt es im übrigen das "Hammerschlagsrecht", also darf er zumindest für Baumassnahmen dein Grundstück betreten.
Hängt alles von der Situation vor Ort ab, wie (und ob) man da reagieren sollte. Aber bei Dingen, die gebaut werden, lässt sich das später nur schwer (zumindest teuer) rückgängig machen. Wenn Du das Grundstück veräusserst wäre z.B. ein "Mauer an Mauer" Neubau mehr möglich.(Sofern der erlaubt wäre).
also laut Bauamt muss man das nicht dulden,
ausgenommen sind solche Dinge wie Simse Dachrinnen etc, die in den Luftraum ragen dürfen
Ich kriege einfach die skizze nicht hochgeladen
************OOOOOOO****************
************TERRASSE*****************
************OOOOOOO****************
************OOOOOOO****************
************OOOOOOO****************
*************************************
*************************************
*************************************
*************************************
*************************************
*************************************
Haus Nachbar:::::::::::::::::::::::Mein Haus
Die nullen sind der Terasseneinschnitt zwischen den beiden Häusern