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Herzlichen Dank für die mehr oder minder aufschlußreichen Antworten ... ;)
@Ulrich: es geht um mehr ... Und: ich bin kein Geizhals sondern habe einen Mitarbeiter am Hals, der mich viel Geld kostet und nicht einen Bruchteil davon einbringt - die näheren Umstände bleiben meine Sache. Da ich diesen Vertrag selbst aufgesetzt habe, sehe ich es inzwischen so: wenn am Montag Feiertag ist, habe ich Pech - wenn an einem anderen, hat er Pech. Trotzdem bin ich (aufgrund der Umstände, ich bin tatsächlich der ver ... rschte) mehr als sauer. Nun denn, ein Magengeschwür ist es mir auch nicht wert ...
Schönen Abend und besten Dank für die rege Beteiligung! :gut:
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das klingt dann so, als ob es Zeit wäre generell über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachzudenken...
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Hi,
ich bin zwar kein Jurist, habe aber BWL mit Schwerpunkt Personal und Organisation studiert und war jahrelang Personalleiter.
Wenn der Montag als fester Arbeitstag derfiniert ist und auf einen Feiertag fällt, ist er ohne Arbeitsleistung zu bezahlen, wie bei einer Vollzeitkraft.
Wenn die Teilzeitbeschäftigung während der Woche immer wieder frei vereinbart wird, je nach Gusto, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf anteilmäßie bezahlte Freizeit. Hier: 1/5 der Wochenarbeitszeit.
Der guten Ordnung halber: ohne Obligo, da ich keinen juristischen Rat als Nichtjurist erteilen darf.
Trotzdem: Frohe Ostern,
rainhard
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@ Ulrich: yep, leider nur schwierig =( vielleicht sollte ich mein Speedlock offen tragen ... ;)