Erinnert mich an den Transit von der BRD nach Berlin. Dort wurde auch die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt und man durfte zahlen wenn zu schnell. ;)
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Erinnert mich an den Transit von der BRD nach Berlin. Dort wurde auch die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt und man durfte zahlen wenn zu schnell. ;)
:gut: :D Schön geschrieben.Zitat:
Original von pelue
Sehe auch kein Problem.
Ans Tempolimit haltem und das Leben ist schön. Ganz einfach.
Oder Expresszuschlag zahlen. :D
no risk no fun...
Solange vor dem 2. Messpunkt ein Parkstreifen ist, kein Problem :twisted:
Na ja, die Section control ist auf jeden Fall fairer als die Blitzermessung. Kann ja sein, du musst Deinen Vordermann erst wegdrängeln, dann verlierst Du auch wieder ein wenig an Zeit und kommst ungeschoren davon.
Wird wohl aber leider immer mehr zur Abzocke werden...
Rechtlich genau wie die blitzenden Mautbrücken extrem bedenklich da hier vorsorglich alles und jeder photographiert wird, ein weiterer Schritt in die Richtung gläserner Bürger.
Dauert nimmer lang wenn der Dreck mal eingeführt ist und Schäuble rollt herbei und fordert die gewonnen Daten durch Section control zur Strafverfolgung anderweitig zu nutzen.
Das beste was man tun kann: Verfassungsbeschwerde. Und wenns nur dazu taugt das ganze möglichst weit rauszuschieben.
Abgesehen davon dass Section Control 0 aussagekräftig ist, man kann zB rasen will man will auf dem Abschnitt- wenn man am Rasthof nen Kaffee trinkt ist die Uhr wieder genullt.
Kennt man doch so aus Italien und Aut.
Bericht hierzu:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...604537,00.html
Gruß Wulf
ja, ne is klar.Zitat:
Original von Lord of Doom
Das beste was man tun kann: Verfassungsbeschwerde. Und wenns nur dazu taugt das ganze möglichst weit rauszuschieben.
Wir halten uns zwar nicht ans Gesetz legen aber dafür gerne ne Verfassungsbeschwede deswegen ein. :rofl:
Wenn du willst erklär ich dir mal die Normenpyramide hierzulande.Zitat:
Original von Submaniac
ja, ne is klar.Zitat:
Original von Lord of Doom
Das beste was man tun kann: Verfassungsbeschwerde. Und wenns nur dazu taugt das ganze möglichst weit rauszuschieben.
Wir halten uns zwar nicht ans Gesetz legen aber dafür gerne ne Verfassungsbeschwede deswegen ein. :rofl:
Zu schnelles fahren ist eine Ordnugnswidrigkeit die nach Regelsatz mit Verwarnungen oder Bußgeldern belegt wird.
Das OwiG steht irgendwo gaaaaaanz unten.
Deshalb jeden motorisierten Bürger zu photographieren ist ein potentieller Eingriff ins Grundgesetz, genauer sogar in die Grundrechte.
Und das steht gaaaaanz oben.
Deshalb ist es legitim gegen diesen Überwachungsterror vorzugehen, da hier die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs gewahrt sein muss.
Und ich bin sicher das werden einige Menschen tun wenns denn ernst wird.
Wenn nicht mach ichs persönlich.
was für ein Unsinn...das Eigentumsrecht ist in der Verfassung verankert, trotzdem muss ich Steuern zahlen, die blöderweise nur gesetzlich geregelt sind...
...aber vermutlich diskutiere ich sowieso mit einem Fußgänger, oder? :D
mir is eh wurscht, mein Auto regelt bei 130 ab. :D
Ich finde es gerechter und ungefährlicher als zu blitzen.
Amen.Zitat:
Original von pelue
Sehe auch kein Problem.
Ans Tempolimit haltem und das Leben ist schön. Ganz einfach.
Oder Expresszuschlag zahlen. :D
Bergauf oder bergab? :DZitat:
Original von Submaniac
mir is eh wurscht, mein Auto regelt bei 130 ab. :D
Es geht hier um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
und die vollkommen irre Datensammelwut seitens der Behörden, die ich
nicht gutheiße. Das ist eine prinzipielle Frage und hat vorerst überhaupt
nichts mit Raserei zu tun.
Klar, es ist leichter auf seine Rechte zu pochen als seine Pflichten wahrzunehmen.
Wenn sie an unser Geld wollen, strotzen die Politiker vor Ideenreichtum, nur bei grundlegenden Lösungen (Renten, Krankenkassen, Finanzkrise, Steuersenkungen, etc.) hapert's.
http://diepresse.com/home/panorama/o...10890/index.doZitat:
Original von Mawal
was für ein Unsinn...das Eigentumsrecht ist in der Verfassung verankert, trotzdem muss ich Steuern zahlen, die blöderweise nur gesetzlich geregelt sind...
...aber vermutlich diskutiere ich sowieso mit einem Fußgänger, oder? :D
Auch in Österreich gibt es mit dem System mehr Probleme als dass es welche gelöst hätte.
Oder wieso braucht man, wenn das alles so unbedenklich ist auch bei uns eine Gesetzesänderung dafür?
Das PolG ist hier das Mindeste und reicht IMHO nicht einmal allein dafür aus.
Schon der allgemein gehaltene Artikel 1 GG zusammen mit Auffangartikel 2 Abs.1 bietet hier genug Ansatzpunkte.
cu in Karlsruhe...good luck and have fun!
Sehr qualitativ hochwertiger Beitrag, nennst du das diskutieren? :grb:Zitat:
Original von Mawal
cu in Karlsruhe...good luck and have fun!
Dann fang doch mal an und lege Argumente dar warum es nicht so ist.
Zitat:
Originally posted by Lord of Doom
Sehr qualitativ hochwertiger Beitrag, nennst du das diskutieren? :grb:Zitat:
Original von Mawal
cu in Karlsruhe...good luck and have fun!
Dann fang doch mal an und lege Argumente dar warum es nicht so ist.
LOL...der reality check für absurde Rechtsauffassungen ist nun mal das Gericht...allerdings empfehle ich das Thema gleich bis zum EuGh zu treiben...da könntest du dann auch gleich die Ösis mitbefreien...
am Ende ist das alles nicht mein Thema....was soll ich mir den Kopf über die Probleme meines Fahrers zerbrechen..
Wenn es an Unfallschwerpunkten oder an ähnlichen, gefährlichen Stellen eingesetzt wird, habe ich kein Problem damit.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind dafür da, dass sie eingehalten werden.
LG Manfred
P.S. Das soll nicht heißen, dass ich noch nicht geblitzt worden bin->siehe Autobahntunnel vor dem Düsseldorfer Flughafen.