@Croupier
einfach nix machen, bawarten und Tee trinken...
@Denis
Es ist keineswegs sicher, dass die Uhr undicht ist, bzw. einen Wasserschaden hat. Der Käufer behauptet dies.
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@Croupier
einfach nix machen, bawarten und Tee trinken...
@Denis
Es ist keineswegs sicher, dass die Uhr undicht ist, bzw. einen Wasserschaden hat. Der Käufer behauptet dies.
Ich hatte die Uhr zuletzt vor ca 6 Monaten am Arm.
Danach lag sie daheim und trocken.
Als ich sie dann verkaufen wollte hab ich sie zwei Händlern angeboten.
Die haben die Uhren mit Lupen begutachtet und keinen Mangel festgestellt.
Sonst hätte ja einer was gesagt.
Die Uhr hat Tragespuren (Zustand 3)
Glas hat keine Kratzer.
So ist die Uhr beschrieben
Ich will ja auch keinen "be*********"
Hast Du den Thread, den ich oben gelinkt hab gelesen ? ;)Zitat:
Original von d_s
So wie ich es verstanden habe, hat er sich ja auch zeitnah bei Dir gemeldet. Insofern dürfte ein Verschulden des Käufers relativ unwahrscheinlich sein.
Wie gesagt: der Gutachter soll doch mal seinen Befund präsentieren. danach kann man weitersehen.
Das kannst du dem Anwalt (sollte sich je einer melden) ja mal sagen.Zitat:
Original von croupier
Als ich sie dann verkaufen wollte hab ich sie zwei Händlern angeboten.
Die haben die Uhren mit Lupen begutachtet und keinen Mangel festgestellt.
jepp Ingo und es wird gelogen das sich die Balken biegen.Zitat:
Original von Ingo.L
Er wird keinenAnwalt einschalten ? :grb:
Dachte Frank auch :D
Obwohl es danach ja erst richtig lustig wurde :rofl:
EDIT NACHTRAG:
Komisch, das für angeblich nasse Uhren immer 400.- Euro verlangt werden :grb:
400 Euro wird wohl gerne genommen.
Darf ich als Käufer einer gebrauchten "Zustand 3" Uhr überhaupt erwarten, dass diese Wasserdicht ist, wenn es nirgendwo in der Artikelbeschreibung steht?
Gutachten von einem Gutachter einfordern,ggf. anbieten auch für diese Kosten aufzukommen.Mal sehen was dann kommt. ;)
Undichtigkeit ist schon ein schwerer Mangel, insbesondere wenn schon Wasser in der Uhr ist. Aber die Notenskala ist weder normiert, noch bekommt man die Note vom Bundesuhrenamt ausgestellt :ka:
Wäre es da nicht einfacher die Uhr sich zusenden zu lassen und selbst zu überprüfen.Zitat:
Original von kaiserrob
Gutachten von einem Gutachter einfordern,ggf. anbieten auch für diese Kosten aufzukommen.Mal sehen was dann kommt. ;)
Und mir ist schon klar, dass der TS keinen übers Ohr hauen wollte.
Aber aus diesem Grund lasse ich meine Uhren vor dem Verkauf auf Wasserdichtigkeit und au der Zeitwaage überprüfen. Dann kann kommen was will ;)
was aber, wenn der K die Krone aufgeschraubt, bzw. nicht verschraubt hat, bevor er baden gegangen ist ... ? Jetzt ist die Uhr innen nass ... oder soll CSI feststellen, von wem das Wasser kam .. :grb:
normalerweise sollte auch kein wasser eindringen, wenn die krone offen ist. außer vielleicht beim tauchen etc.
Aber für Mängel haftet der Verkäufer nur im Rahmen der Gewährleistung, die hier ja ausgeschlossen wurde.Zitat:
Original von Donluigi
Undichtigkeit ist schon ein schwerer Mangel,
Und die arglistige Täuschung ("Ich verkaufe die Uhr, obwohl ich weiß, dass sie gar nicht wasserdicht ist, hihi") wird man dem Verkäufer nicht nachweisen können.
Wenn ich eure Kommentare lese, muss ich mich ernsthaft fragen, ob ich hier im SC noch eine Uhr kaufen möchte. :grb:Zitat:
Original von NicoH
Aber für Mängel haftet der Verkäufer nur im Rahmen der Gewährleistung, die hier ja ausgeschlossen wurde.
Und die arglistige Täuschung ("Ich verkaufe die Uhr, obwohl ich weiß, dass sie gar nicht wasserdicht ist, hihi") wird man dem Verkäufer nicht nachweisen können.
Meine Absicht war ledglich neutral an die Sache ran zu gehen und keinem der beiden Beteiligten etwa zu unterstellen.
ich denke das der TS vielleicht die uhr zuruecknehmen soll. das heisst nicht, das er wusste das was kaputt war. ich glaube er hat in gutem glauben verkauft.
aber wie wuerde es hier aus sehen wenn, sagen wir mal ein 'blauer stern' member, die geschichte genau anders herum posten wuerde.
"habe heute eine uhr bekommen und beim auspacken war das glas beschlagen". dann wuerde das 'geh zum anwalt' geschrei genau so starten.
Frank
In der Tat ist das eines der Risiken beim Privatkauf, die man halt mit entsprechenden Rabatten verrechnen muß. Aber in der Praxis passiert sowas so gut wie nie, man kann sich auch problemlos dagegen schützen, indem man die Uhr einfach persönlich abholt und evtl. beim Konzessionär überprüfen läßt.Zitat:
Wenn ich eure Kommentare lese, muss ich mich ernsthaft fragen, ob ich hier im SC noch eine Uhr kaufen möchte.
Soll ich die Uhr zurücknehmen?
Bevor ich eine komplette Revision für 400.- Euro bezahl
nehm ich sie eher wieder zurück. Für die Uhr hat er ja nur 1100.- bezahlt.
Und einen Anwalt für 400.- Euro Streitwert?
Steht das im Verhältnis?
Oder soll ich mir die Uhr zurückschicken lassen und selbst eine Reperatur beim Uhrenmacher durchführen lassen?
Was ist sinnvoll?
Naja, bei so einem Verlauf ist immer die Frage, ob man die eigene Uhr wieder zurückbekommt.
Schwierig zu sagen. Was hast Du denn für einen Eindruck vom Käufer? Will der sich nur streiten? Will er die Uhr wirklich?
Und ob der Käufer nicht noch wirklich einen Wasserschaden verursacht, um die Geschichte glaubwürdiger zu machen.Zitat:
Original von Donluigi
Naja, bei so einem Verlauf ist immer die Frage, ob man die eigene Uhr wieder zurückbekommt.