RE: Hilfe bei Autoschaden in Holland
Zitat:
Original von murphys law
Wie schätzt Ihr die rechtliche Lage ein?
§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Zitat aus der Kommentierung:
Um Schadensersatz (Schadenersatz) geltend machen zu können, ist die Kenntnis der jeweiligen Rechte notwendig, die nach Gesetz oder Vertrag diesen Ausgleich der Verletzung des Rechts auf Zufriedenheit ermöglichen. In den meisten Fällen sind den Betroffenen ihre wichtigsten Rechte nicht bekannt, weshalb es in vielen Fällen zu Schäden bei der Rechtsverwirklichung kommt und Schadensersatz (Schadenersatz) nur unvollständig, wenn überhaupt stattfindet.
Das Blöde ist nur, dass das BGB nicht in Holland gilt....
RE: Hilfe bei Autoschaden in Holland
Also ich finde die Vorgehensweise auch so nicht i.O.....aber wie schon erwähnt, war der Schaden vielleicht doch etwas größer und der Sohn will halt, dass seine Eltern auch nach 3 Wochen noch ein Auto ohne Kratzer fahren, auch wenn der Kratzer nur 1 cm lang ist.
Ehrlich gesagt, wäre es vielleicht bei meinen Eltern ähnlich ausgegangen wie bei Dir....
Ich würde auch die 300.-€ bezahlen, mir aber schriftlich versichern lassen, dass damit alles beglichen ist....und denke auch an die Beziehung zwischen deinen Freunden und den Nachbarn, die sollte jetzt auch nicht wegen den 300.-€ gestört sein.
Du könntest zwar alles über deine Versicherung laufen lassen, das bleibt Dir überlassen und wenn Du keinen Nachteil oder Höherstufung hast, würde ich es auch so machen, dann ist alles 100% i.O.
Ich hatte so einen ähnlichen Unfall auch schon einmal und habe erst wie Du bezahlt, dann aber alles über meine versicherung laufen lassen, dann ist alles sauber :op:
RE: Hilfe bei Autoschaden in Holland
Zitat:
Original von StefanS
......
Ich würde auch die 300.-€ bezahlen, mir aber schriftlich versichern lassen, dass damit alles beglichen ist....
1.Stefan hat recht.
2. Wieviele Schäden begleicht die Versicherung ohne Dich hochzustufen? Einen? Daraus folgt nahezu zwingend: 300 Euro selbst zahlen und den Freischaden sichern.
3. 300 Euro ohne Rechnung auf die Kralle für ein bischen beilackieren? Satt. Dafür kann man ja, wie zuvor bereits geschrieben, die komplette Stoßstange lackieren lassen. Aber die Leute müssen ja das Auto hinbringen und wieder abholen. Leihwagen, oder auch nicht und ein Essen für die die Aufregung....komm´schon....nicht der freche Sohn ist der Nachbar Deines Freundes, sondern das alte Ehepaar. Der nachbarschaftliche Friede ist dadurch gesichert.
Liebe Grüße
Michael