RE: PKW Haftpflichtschaden und Gutachten. Wie geht es weiter?
Zitat:
Original von golf123
Rep. Kosten auszahlen ohne MwSt ,
Nutzungsausfall erst nach erfolgtem Reparaturnachweis, kann ein Bild mit aktueller Tageszeitung sein, auf dem man sieht, das der Schaden repariert wurde.
Wertminderung gibts sofort.
MwSt gibts dann auf die Preparaturrechung anteilig ausbezahlt.
20-30 euro sonstige Kosten gibts dann auch noch.
Kann sein, dass die Versicherung nicht die ganzen Reparaturkosten lt. Gutachten bezahlt, wenn der Stundenlohn der Werkstatt recht hoch ist usw.
Gutachter-Kosten werden auch übernommen.
Erst mal kassieren , weiterfahren viell. fährt noch mal einer rein :cool:
Aus meiner Sicht ist diese Aussage 100%richtig
habe dieses Jahr für meine Frau 2x solche Schäden abgewickelt. Obwohl es beides mal "Bagatellschäden" waren habe ich auf anraten alles meinem Anwalt übergeben und im nachhinein würde ich das - leider - wieder so machen.
Obwohl eine Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung jeweils vorlag gab es reichlich Schreiberei, Mahnungen und Nachforderungen vom Anwalt letztendlich wurde aber alles bezahlt.
Ganz ehrlich diesen Stress würde ich mir nicht antun wollen.
@ Kiki
Sachverständiger wurde von mir beauftragt, Rechnung und Gutachten direkt dem Anwalt übermittelt, ich habe lediglich eine Kopie zur Kenntnis bekommen.