LOL...im ganzen thread nur Gefasel...
die Antwort ist: ja, man kann man arbeitslos sein und einen Zuschuss zur PKV erhalten....
Druckbare Version
LOL...im ganzen thread nur Gefasel...
die Antwort ist: ja, man kann man arbeitslos sein und einen Zuschuss zur PKV erhalten....
Mein guter, der Status bei 3 monaten Auszeit nennt sich Deiner Ansicht nach Arbeitslos? Dann stimmt das schon. Wie lange kann man denn den Status Arbeitslos (nicht arbeitssuchend) inne haben?
nach ausreichender Beschäftigungszeit glaub ich maximal 24 Monate, dann kommt Hartz IV.
Ich sehe schon in diesem Forum ist man mit dem Thema Arbeitslosigkeit nicht so vertraut, was auch gut ist.
Am Dienstag geht meine Frau mal aufs Arbeitsamt, mal schauen was da dabei rauskommt. Auf eine Antwort von der PKV , gestellt vor 3 Wochen warten wir immer noch.
?? Hä. Eine Auszeit hat doch nix mit Arbeitslos zu tun!
... wenn Deine Frau nicht über 5x ist, bekommt sie max 12 Mon. ALG I, danach ALG II / Harz IV
Ich kenne eine Sachbearbeiterin bei der AfA, bei der ich zufällig heute Abend bin... mal sehen, was sie dazu sagen kann.
könnte ja sein dass es Ihr zu Hause so gut gefällt und mehr als 3 Monate werden. Im Moment möchte sie jedoch wieder 2009 anfangen. :cool: Zumindest würde Sie ja, da selbst gekündigt, nach 3 Monaten Arbeitslosengeld bekommenZitat:
Original von Passion
?? Hä. Eine Auszeit hat doch nix mit Arbeitslos zu tun!
@rororolthex danke schon mal
Danke Markus.
Was sagt denn Oberguru Ulrich dazu?
Jetzt aber ohne den Link zu lesen. Wenn jemand von sich aus kündigt, und anschließend aber nicht für den Markt zur Verfügung steht, dann dachte ich gäbe es gar kein Arbeitslosengeld?
Liege ich völlig falsch?
bei einer Kündigung durch den AG besteht eine Sperrfrist, wenn ich mich nicht irre von 1 Monat .... :grb:
sind 3 Monate , ausser man kündigt wegen unzumutbaren Arbeitsbedingungnen , Mobbing , sexuelle Belästigung :tongue:
Einfach vor der Kündigung längere Zeit krank, Depressionen usw, dann gibt es sofort nach Prüfung Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld ist für den Personenkreis der keine Arbeit findet - und nicht für die die nicht arbeiten wollen. Rechtslage mag anders sein aber - Anstand und Moral!
Wieso sollte das AA einem Nichtleistungsempfänger die KK zahlen ?
Da selbst gekündigt, hat er seine Arbeitsllosigkeit selbst verschuldet.
Sperrfrist? Wie lange ? k.A.
Ich weiß zwar nicht genau, wie das mit dem "arbeitslos" melden und der PKV aussieht. Ich weiß nur, dass man sofort wenn man unter die Versicherungsgrenze vom Gehalt her fällt, was doch wahrscheinlich der Fall sein wird, wenn deine Frau jetzt nicht mehr arbeitet man versicherungspflichtig wird. D.h. sie muss sich in der GKV versichern, kann aber wenn sie mag in der PKV auch noch bleiben und das selbst bezahlen bzw. zumindest das ganze auf Anwartschaft setzen.
Jetzt kommt aber das Hauptproblem: Seit der Gesundheitsreform gibt es die Dreijahresregelung: diese besagt, dass man VOLLE DREI KALENDERJAHRE über der Bemessungsgrenze verdienen muss um wieder von der Versicherungspflicht befreit zu sein (außer man ist Selbstständig) und das wiederholt sich jedes Mal, wenn man kurz unter die Bemessungsgrenze fällt. Also bitte ganz ganz vorsichtig sein mit solchen Dingen...die Altersrückstellung ist dann weg, wenn man aus der PKV rausgeht...ging schon einigen so.
Selbstverständlich kann deine Frau jederzeit freiwillig in der PKV bleiben, kostet aber ne Menge zusätzlich, weil sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst zahlen muss...mach ich gerade so =(
Liebe Grüße
Stefan
Ich hab' mal gestern meine Bekannte darauf angesprochen und wie ich es mir schon insgeheim dachte, sie wusste es nicht gemau :rolleyes: :D
Was sie wusste: Sie arbeitet in der Abteilung für Alg.II aka Hartz IV, dort übernehmen sie den Beitrag, sie war sich unsicher ob voll oder %ual, das fülle der Computer aus 8o Naja, aber wenn der Beitrag für Alg.II übernommen werde... dann wohl auch bei Alg.I.
Danke, na dann mal schauen was der Computer am Dienstag so sagt.
Ich weiß nicht wie aktuell das ist aber Klick... und hast du das mit der Dreijahres-Regel gelesen? Ist wirklich wichtig und wird noch etwas unterschätzt, wird aber noch einige treffen =(
Liebe Grüße
Stefan
Danke, intressanter Link. Meine Frau ist schon ca. 12 Jahre in der PKV, und zum Glück ;)noch keine 55.Zitat:
Original von HorstDJ
Ich weiß nicht wie aktuell das ist aber Klick... und hast du das mit der Dreijahres-Regel gelesen? Ist wirklich wichtig und wird noch etwas unterschätzt, wird aber noch einige treffen =(
Liebe Grüße
Stefan
Das Problem mit der Dreijahres-Regel betrifft aber jeden. Sobald du irgendwie versicherungspflichtig wirst, bist du das 3 KALENDERjahre lang und musst natürlich in dieser Zeit und auch danach über der Bemessungsgrenze verdienen um dann von der Versicherungspflicht befreit zu werden. Das hat nichts damit zu tun, wie lange du schon privat versichert bist. Auch jeder Selbstständige, der sein Leben lang privat versichert war, muss sich erst einmal 3 Jahre gesetzlich versichern, wenn er einen Job annimmt, egal wie viel er verdient (auch wenn es 1Mio Euro sind).
Deswegen dräng ich so darauf, dass deine Frau ja nicht versicherungspflichtig wird. Passt wirklich auf.
Liebe Grüße
Stefan
Meine Frau war jetzt am Arbeitsamt. Sie würde irgend einen Zuschuss zu Ihrer PKV bekommen, aber muss dann,bis ja sofort Ihre Bewerbungsunterlagen und die Verdienstbescheinigungen der letzten 7 Jahre von ihren ehemaligen Arbeitgebern vorlegen, an irgend welchen Job-Coaching Seminaren teilnehmen usw usw, wenn nicht eine weiteres Monat gesperrt.
Da Sie ja ab 1.1. wieder arbeitet verzichtet Sie lieber auf den Zuschuss und meldet sich mal nicht Arbeitlos, man gönnt sich ja sonst nix. ;)