Zitat:
Original von Chefcook
Wie ist es denn, wenn ich mit sagen wir mal nach Abzug der Toleranzen ca. 38 km/h zu schnell ausserorts gefilmt wurde. Ich hab die Tat auf dem Anhörungsbogen sofort zugegeben. Das ist nun jedoch schon rund 6 Wochen her und ich hab noch nichts weiter von der Sache gehört.
Bei normalen Strafzetteln hab ich was im Hinterkopf, dass die Sache nicht mehr vollstreckbar ist, wenn mehr als 6 Wochen zwischen Tat und Zusendung des Bescheides vergehen.
Wie ist das aber, wenn ich die Tat bereits auf dem Anhörungsbogen zugegeben habe?
Die Zeit für Verjährung von Ordnungswidrigkeiten beträgt 3 Monate +14 Tage Postlaufzeit ab Tattag.