Solange es noch so albern ist, dass ich mit Ironie antworte... ;)
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Solange es noch so albern ist, dass ich mit Ironie antworte... ;)
Das ist mal ne Ansage! Gute Einstellung. :gut:Zitat:
Original von eike
Würde dem neuen Besitzer keine Steine in den Weg legen - wieso auch. Klar ist die Bude schön und sicher kostet ein erneuter Umzug wieder 5 Scheine, aber ich würde von meinen Mietern so ein Verhalten nicht wollen und begebe mich ebenfalls nicht auf dieses RTL2-Gehabe...
Ansonsten ist es immer wieder erstaunlich was für eine Bandbreite von sinnfreiem Geblubber bis hin zu gefährlichem Halbwissen hier zu Fachthemen abgelassen wird ...
Zitat:
Original von KEB63
Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.Zitat:
Original von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat.... :D
...die rechtlich saubere -sprich gerichtsfeste- Begründung des Eigenbedarfs ist keinesfalls trivial...
Auch ein Grund warum gute Anwälte immer ihr Auskommen haben werde. ;)
Bub :rofl:
Aus meiner Erfahrung kann ich nur zu diesem Thema beisteuern:
1. vermietete Wohnungen sind am derzeitigen Immobilienmarkt fast bis
völlig nicht zu verkaufen.
2. Man kann zwar Eigenbadarf versuchen geltend zu machen, nur der
Weg bis die Wohnung dann (evtl.) frei wird, kann sehr lang und
steinig sein.
So, das war´s.
gibt es einen unterschied zwischen wohnung und haus?
bei mir ist es so, dass wir schon seit etlichen jahren ein haus zur miete bewohnen.
der eigentümer möchte das jetzt jedoch verkaufen.
für uns ist es nicht interessant, wir wollen demnächst mit unserem hausbau beginnen.
das problem ist, dass ich wohl mind. noch ein jahr brauchen werde, bis das haus fertig ist und in der zeit auch nicht mehr unbedingt umziehen und mir für das eine jahr noch ein weiteres mietshaus suchen will.
wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann :grb: :ka:
Naja, lies doch mal den Thread genau durch. Dann erfährst du a) daß deine Chancen nicht schlecht stehen und b) erkennst du, wem du wohl am besten ne PN schickst, um ne fundierte Antwort zu bekommen ;)
genau, ich bin blöd, aber glücklich . :]Zitat:
Original von KEB63
Zitat:
Original von golf123
da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.
Du hast aber auch vergessen "Hier" zu schreien, als Gott die Intelligenz verteilt hat. Anders kann ich mir diese Äußerung nicht erklären.:rolleyes:
schon mal gut zu wissen :gut:Zitat:
Original von Donluigi
Naja, lies doch mal den Thread genau durch. Dann erfährst du a) daß deine Chancen nicht schlecht stehen und b) erkennst du, wem du wohl am besten ne PN schickst, um ne fundierte Antwort zu bekommen ;)
noch ist es ja nicht akut.
wir haben einen guten draht zum eigentümer und noch ist die bude ja auch noch nicht verkauft ;)
Zitat:
Original von time4web
....
wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann :grb: :ka:
das ist easy...
100% = 3 Monate Kündigungsfrist + 3 Monate für den Hausverkauf...+6 Monate Kündigungsanfechtung und auf die Eröffnung des Verfahrens warten...
hört sich gut an, vielen dank :gut:
Würde eher + 6 Monate Hausverkauf ansetzen....Zitat:
Original von Mawal
Zitat:
Original von time4web
....
wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann :grb: :ka:
das ist easy...
100% = 3 Monate Kündigungsfrist + 3 Monate für den Hausverkauf...+6 Monate Kündigungsanfechtung und auf die Eröffnung des Verfahrens warten...
Noch nebenbei...vermietete ungekündigte Immobilien sind am Markt
nicht unbedingt der Bringer (Ausnahme Wohn-Geschäftshäuser)!
Gruß
Robby
.. dann schweig auch bitte. Hochtrabende Sprüche kannst Du oft klopfen, das ist mir schon aufgefallen.Zitat:
Original von Mawal
Zitat:
Original von KEB63
Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.Zitat:
Original von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat.... :D
...
Im Gegensatz zu Dir habe ich in den letzten 3 Jahren 5x mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt.
Ich nochmal. Wenn ich bis zum 3.8. kündige, endet das Mietverhältnis dann am letzten Oktobertag oder am 3.11.?
Und da der 3.8. diese Woche Sonntag ist, wie läuft das dann? Müsste ich spätestens morge per Einschreiben/Rückschein kündigen oder wann?
Danke ;)
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.
das stimmt leider nicht...Zitat:
Original von romex
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.
die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...
entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung.... :op:
Korrekt heisst es:Zitat:
Original von Mawal
das stimmt leider nicht...Zitat:
Original von romex
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.
die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...
entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung.... :op:
spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.
Der Samstag ist ein Werktag!!!
konkret bei dir:
Der Vermieter muss die Kündigung spätestens am 4.8. erhalten (1.Fr, 2.sa, sonntag kein Werktag,4. Montag) haben, damit du bis zum 31. Okt ausziehen kannst.
Das wird jetzt schon ein knappes ding, aber per Einschreiben mit Rückschein solltest du immer kündigen, damit du im Falle eines Falles was in der Hand hast. Du bist nämlich in der Beweispflicht. Ich weiss garnicht, was es noch alles für verfahren der Briefübergabe gibt, glaube aber Persönlich mit Unterschrift gibt es auch. (Je weniger du dich mit deinem Vermieter verstehst um so sicherer würde ich es machen.
Gruß Marc
Ein Einschreiben mit Rückschein nutzt dir gar nix wenn der Empfänger vom Zusteller nicht angetroffen wird (*).
Totzdem ist das was du hier ablässt schlicht und einfach falsch.Zitat:
Original von KEB63
.. dann schweig auch bitte. Hochtrabende Sprüche kannst Du oft klopfen, das ist mir schon aufgefallen.Zitat:
Original von Mawal
LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat.... :DZitat:
Original von KEB63
Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.Zitat:
Original von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
...
Im Gegensatz zu Dir habe ich in den letzten 3 Jahren 5x mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt.
Falls du Anwalt bist und solche grob fahrlässig verallgemeinernden Aussagen auch gegenüber Mandaten triffst herzlichen Glückwunsch, das sind tickende Zeitbomben und du hast hoffentlich eine gute Beraterhaftpflicht.
Denn diesem Satz von Ulrich...
... gibt es zu dem Thema nichts hinzuzufügen.Zitat:
Original von Mawal...die rechtlich saubere -sprich gerichtsfeste- Begründung des Eigenbedarfs ist keinesfalls trivial...
Hier mal ein paar der deiner fachmännischen Einschätzung nach nicht vorhandenen Hürden:
- Wurde die Erklärung schriftlich und eindeutig begründet ?
- Wurde/n die Person/en für die der Eigenbedarf geltend gemacht wird genau bezeichnet?
- Wurde der Sachverhalt genau und nachvollziehbar dargelegt?
- Wurde bei einer Umwandlung in Wohnungseigentum die gesetzliche Sperrfrist eingehalten?
- Wurde die Kündigung fristgerecht zugestellt? ((*)Anm.: Bei solchen und ähnlichen Fällen empfiehlt sich immer die Zustellung durch einen Boten der Kenntnis des Inhalts hat und diesen, sowie den Zeitpunkt der Zustellung im Zweifel bezeugen kann)
- Gibt es im Haus möglicherweise eine vergleichbare Wohnung?
- Ist der Eigenbedarf angemessen (die 5-Zi.-Wohnung für das studierende Töchterchen frei zu bekommen könnte kristisch werden)
- etc., etc. ...
Für den Anfang hilft vielleicht auch schon mal die Lektüre der §§ 573 und 574 BGB...
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!