Er muss sie noch nicht mal zu dem Preis verkaufen, der im Schaufenster steht.
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Er muss sie noch nicht mal zu dem Preis verkaufen, der im Schaufenster steht.
... wo sind die Rechtsexperten ?
Ich ging immer davon aus, dass wenn ein Preis an einer Ware steht der Verkäufer eine sogenannte Willenserklärung abgibt...
Irre ich ?
richtig. er muss nicht. sollte er aber darüber verkaufen, riskiert er seinen konzessionärsvertrag.Zitat:
Original von PCS
Er muss sie noch nicht mal zu dem Preis verkaufen, der im Schaufenster steht.
diesen fehler hab ich mal gemacht!Zitat:
Original von PCS
Er muss sie noch nicht mal zu dem Preis verkaufen, der im Schaufenster steht.
nen artikel war falsch ausgepreist und war der meinung, dass der kunde das recht hat diesen artikel auch zu diesem preis zu kaufen!
die krönung ist mir am samstag passiert:
nen kunde kommt in laden und schaut sich ne uhr an!
legt die an etc.!
nach paar minuten will er von mir die art.nr um die wortwörtlich ausm internet zu bestellen!
hab ihm die art.nr, natürlich nicht gegeben!
darauf hin zuckt er sein handy und will die uhr fotografieren!
hab das nicht zugelassen!
darauf er in einem besserwissenden ton:
-wwiiee sie können mir doch nicht verbieten die uhr zu fotografieren!
- und wie ich das kann, legen sie die uhr ab!!
-nein, es ist mein recht, ich darf das!
- ich erlaube es ihnen nicht mein eigentum, in meinen geschäfsträumen zu fotografiern! unabhängig davon ist das aufnehmen von videos und fotos im gesamten center verboten!
und legen sie jetzt bitte die uhr ab!
dann kam der im arroganten ton:
-waaas ihr eigentum??
-ich kauf die uhr!
-können sie gerne machen aber nicht bei mir! uhr her und tschüß!
was hätte das denn für einen Sinn :grb:
BEISPIEL:
gehe zu Do. G... und sehe einen Anzug im Schaufenster (mit Preisschild)
betrete das Geschäft und lass mir von der netten Verkäuferin den Anzug bringen. Nachdem ich ihn probiert habe, sag ich zu Ihr: Den kaufe ich.
Sie: Der ist nicht käuflich....,naja viell. doch, aber nicht um diesen Preis :rolleyes:
Leute, das kann doch nicht sein :motz:
PS: bezieht sich nicht auf ibi´s Kommentar :op:
lool. richtig so, ibi:gut:
Nope, Schaufensterauspreisungen sind als "invitatio ad offerendum" zu werten - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ...Zitat:
Original von LUTZ
... wo sind die Rechtsexperten ?
Ich ging immer davon aus, dass wenn ein Preis an einer Ware steht der Verkäufer eine sogenannte Willenserklärung abgibt...
Irre ich ?
@ibi: :gut:
Futter für den Terminator ... :rofl:
Eine im Schaufenster ausgestellte Ware, egal ob ausgepreist oder nicht, dient lediglich dazu, einen eventuell interessierten Käufer dazu anzuregen, ein Kaufangebot abzugeben. Juristisch heißt das "invitatio ad offerendum" - und verpflichtet den Verkäufer zunächst mal zu gar nichts. Weder ist er an den ausgestellten Preis gebunden noch, dem Kaufinteressenten die Ware verkaufen zu müssen.
Beste Grüße
Kurt
@ Ibi
Krass! 8o
Unglaublich.
Die spinnen, die ...... !!
Entzieht sich meines Verständnisses von freier Marktwirtschaft. Oder vielleicht ist es das Paradebeispiel dafür.
Keine Ahnung. Das ist mir zu hoch.
Das Geschäft geht wie folgt:
1. Du gehst rein und sagst: "Ich möchte diese Uhr dort zu dem ausgepreisten Kurs erwerben"
2. Wenn dann der Verkäufer sagt: "Das ist in Ordnung, ich will Ihnen diese Uhr zu DIESEM Preis verkaufen"
ERST DANN ist ein Kauf zustandegekommen- mal Geld und Warenfluß außer acht gelassen....
@ibi: :rofl: da wäre ich 2,7 Meter groß gewesen mit gelben Augen und Hochfrisur....
Zitat:
Original von TL70
Ich bin dann sofort rein und wollte sie eingepackt haben.
Eigentlich kannst Du froh sein, dass er sie Dir nicht gegeben hat.Zitat:
Original von TL70
Entzieht sich meines Verständnisses von freier Marktwirtschaft.
Diese Uhr kann meinem Verständnis nach prestigemäßig lange nicht mit einer Daytona oder Yacht-Master in Gelbgold mithalten.
Noch mal Glück gehabt,
meint der Kurt
da mag der kurt recht haben, was die ästhetik angeht. aber der nata meint: kaufen und wieder verkaufen:supercool:
Wenn er sie doch nicht bekommt? Bleibt ihm doch nur die güldene Lösung!Zitat:
Original von natafrese
...der nata meint: kaufen und wieder verkaufen:supercool:
Prestigeträchtige Grüße,
Kurt
@ ibi: :gut: :gut: :gut:
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:Zitat:
Original von Koenig Kurt
Zitat:
Original von TL70
Ich bin dann sofort rein und wollte sie eingepackt haben.
Eigentlich kannst Du froh sein, dass er sie Dir nicht gegeben hat.Zitat:
Original von TL70
Entzieht sich meines Verständnisses von freier Marktwirtschaft.
Diese Uhr kann meinem Verständnis nach prestigemäßig lange nicht mit einer Daytona oder Yacht-Master in Gelbgold mithalten.
Noch mal Glück gehabt,
meint der Kurt
...und bei de Frangge zählt koi Bresstisch ned, de wolla gloi a Anzahlung, auch der Konzi muss uffbasse und kennd seine Bappenhoimer... :rofl:
Korrekt, das hab ich auch in Wirtschaftsprivatrecht gelernt :gut:Zitat:
invitatio ad offerendum
Wagner in Wien wollte mir im Januar auch eine Anzahlung abnehmen, damit ich die GV "ca Juni/Juli" bekomme.
Habe ich damals nicht gemacht und sie letzte Woche von meinem Stamm-Konzi bekommen.
Seht das ganze doch mal positiv.
Ihr könnt die grüne MG ansehen und sogar anprobieren, obwohl sie aktuell nicht lieferbar ist.
Ich weiss nicht warum Ihr so ein Geschiss macht, da die Uhr verkauft ist :grb: und der Konzi sie nicht verkaufen kann/will.
Okay mit der Anzahlung ist nicht i.O., damit möchte er halt nur Dummlaberer abschrecken, die die uhr eh nicht kaufen möchten/können :op:
Gruß
Stefan