"Der spätere Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betrag von 1800 Euro überwiesen werden. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Online - Banking durch den Kunden des Klägers an seine Bank. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings tatsächlich, weshalb die 1800 Euro darauf gutgeschrieben wurden. Die Inhaberin dieses Kontos verbrauchte das Geld und konnte es anschließend, weil sie in finanziellen Nöten war, nicht mehr zurückzahlen. Deshalb verlangte der Kläger von seiner Bank die 1800 Euro als Schadensersatz. Er war der Ansicht, die Bank sei verpflichtet gewesen, einen Abgleich zwischen angegebenen Empfänger und der übermittelten Kontonummer vorzunehmen und die Abweichung aufzuklären. Dann wäre es nicht zu der Fehlüberweisung gekommen. Die Bank weigerte sich zu zahlen, deshalb wurde Klage beim Amtsgericht München erhoben."Zitat:
Original von Carsten1100
Kein Schmarrn !! Zufällig bin ich vom Fach. Ich weiß schon was ich schreibe.Zitat:
Original von Toppits
Zitat:
Original von Carsten1100
Das ganze ist mit Vorsicht zu genießen; nicht weil die Kommunikation holperig ist, sondern weil einfach (fast) niemand ein Auto unbesehen kauft.
Folgender (Betrugs-) Fall ist auch möglich:
Der Käufer überweist die Summe online auf Dein Konto und gibt BEWUSST eine falsche Kontobezeichnung an. Anstelle z.B. "Jens Meier" schreibt er "Meister Jensen" in die Empfängerspalte. Die Bank prüft theoretisch Name des Empfängers und den Namen des richtigen Kontoinhabers (theoretisch!!!).
Du stellst also zunächst den Eingang des Kaufpreises auf Deinem Konto fest und übergibst Fahrzeug, Schlüssel und Papiere. Am nächsten Tag reklamiert der Käufer eine Belastung (den Kaufpreis des Autos) auf seinem Konto, da er (angabegemäß) annimmt, dass Kontoinhaber und Name des Emfängers nicht übereinstimmen. Nach kurzer Recherche erhält er sein Geld zu Lasten Deines Kontos zurück, denn.....er hatte ja Recht !
-> http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitt...inebanking.htm
Schmarrn! In dem Urteil geht es um eine falsch angegebene Kontonummer!
Quelle: Aus dem Urteil oben