GmbH versus Einzelunternehmen
OK, ich möchte mich outen, ich gehöre eben der Berufsgruppe an, von der mein Vorredner meint, dass diese Berufsgruppe nicht der richtige Ansprechpartner für diese Fragen wäre.
Ich möchte anmerken, dass es sicherlich Berufskollegen gibt, die "das" nicht können - wie in allen Berufgruppen, gibt es wleche die es können und welche die es nicht können. Am unangenehmsten ist es halt, wenn man einen Arzt erwischt, der es nicht kann - das kostert im schlimmsten Fall das Leben - beim Steuerberater "nur" viel Geld.
Allerdings ist sicherlich der Steuerberter der richtige Ansprechpartner für diese Fragestellung.
Die Frage ist jedoch nur unter Kenntnis konkreter Zahlen (Gewinn- und Vermögenssitution) der Firma zu benatworten. Das kann nicht in einem Uhrenforum disskutiert werden.
Ich möchte nur einige Dankansätze geben:
Ltd. ist von vorgestern. Im Rahmen des sg. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) wird das Mindeststammkap. auf 10000 € herabgesetzt. Selbst bei einer Einmann GmbH sind nur 50% Einzahlung notwendig. Bei Verwendung der gesetzlichen Mustersatzung wird keine notarielle Beurkundung mehr notwendig sein. Zusätzlich wird eine sg. "Unternehmergesellschaft" eingeführt. Diese ist haftungsbeschränkt. Mindestkapital 1,- €.
Zum Thema steuerliche Belastung sei angemerkt, dass mittlerweile Einzelunternhemer und Personengesellschaften die Option haben eine Besteuerung zu wählen, die der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft entspricht.
Eine pauschale Aussage welche Rechtsform zur günstigsten Steuerbelastung führt ist augrund der Ausgestaltung des progressiven ESt-Tarifes nicht möglich.
Die Frage ist halt ganz einfach: Gehört Dein Steuerberater zu denen die es können ?
Hinterfrag mal bei Ihm ein wenig von meinen Ausführungen. Wenn er davon noch nichts gehört hat, ist er zumiondest nicht auf dem neusten Stand und das ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass er es wohl nicht kann.
Eine Maxime bleibt immer zu berücksichtigen: Das Steuerrecht folgt dem Zivilrecht. Soll bedeuten: Zuerst klar werden, was man zivilrechtlich regeln und erreichen möchte und erst dann fragen inwieweit man dieses Ziel auch noch steuerrechtlich gestalten kann. Sachverhalte die aus rein steuerlichen Gesichtspunkten gestalte wurden, leiden meist irgendwann Schiffbruch.