ich denke das du über den umstand der VERSCHMUTZUNG die besten chancen hast, ein bisschen bewegung in die sache zu bekommen.
wenn das bauordnungsamt in so einer angelegenheit tätig wird, dauert es erst einmal, bis die sich zu eienr besichtigung aufmachen, dann kommt ggfs. vom bauherren die lapidare antwort:
"warum hier alles stagniert? naja.. iss winter, frostgefahr, leider alles verzögert, können gerade nicht verputzen, müssen auf besseres wetter warten... sollte schon letztes jahr fertig werden, aber leider ... blablaba"
udn das blöde: das klingt dann sogar plausibel!
dann setzt das bauordungsamt im besten fall eine frist von 4-8 wochen, udn bis dahin sollte die belästigung beendet sein, sonst droht anordnung von bussgeld
aber bis dahin werden sicherlich noch 4 wochen ins land gehen, damit NACH ablauf der 8 wochen frist ein neuer termin vom amt angesetzt wird, udn dann eine neue, letzte, frist gesetzt wird...ergo nochmal 2-4 wochen, bis wiederum mit zwangsgeld gedroht wird...mittlerweile wird es dann schon mitte juni sein...
ergo würde ich noch ein letztes gespräch mit der nachbarin suchen, ihr meine sichtweise der sachlage offen legen, ihr meine einschränkungen vor ort zeigen, udn sie fragen, wie SIE sich die lösung vorstellt, und sie bitten mir einen termin zur beseitigung meiner (deiner) beeinträchtigung schriftlich zu geben.
DANN hast du etwas in der hand, was auch vor gericht ggfs. verwertbar wäre...ansonsten sehe ich da die einzige möglichkeit ihr die reinigung deiner terasse regelmässig in rechnung zu stellen, wenn die verschmutzing nachweislich von ihrer baustelle kommt
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Thomas