Also, mein Anstand hat es mir bis jetzt verboten mit einer Uhr die ich nicht beim Konzi gekauft habe, zu eben diesem zu gehen und ihn die Echtheit überprüfen zu lassen. Aber vielleicht mache ich mir da einfach zu viele Gedanken. :grb: :ka:
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Also, mein Anstand hat es mir bis jetzt verboten mit einer Uhr die ich nicht beim Konzi gekauft habe, zu eben diesem zu gehen und ihn die Echtheit überprüfen zu lassen. Aber vielleicht mache ich mir da einfach zu viele Gedanken. :grb: :ka:
Vielleicht, vielleicht auch nicht, vielleicht aber doch - eine Situation läßt sich immer nur bei Kenntnis möglichst aller Umstände beurteilen. Wenn ich eine gute Beziehung zu meinem Konzessionär habe, weil ich beispielsweise dies oder jenes dort kaufe, vielleicht auch die eine oder andere Uhr, dann sollte es auch kein Problem sein, in einem Einzelfall auch eine Uhr überprüfen zu lassen, die nicht dort gekauft wurde.
Ich weiß nicht, was das mit Anstand zu tun haben soll :grb: Zum einen hat man gerade bei Vintage-Uhren nun mal nicht die Möglichkeit, diese beim Konzessionär zu erwerben. Zum anderen ist das Überprüfen imho eine Dienstleistung wie jede andere, vergleichbar mit einer Ringweitenänderung oder einem Batteriewechsel. Das kann jeder und sollte jeder erledigen - wenn er denn dasDienstleistungsprinzip verinnerlicht hat. Er machts ja nicht umsonst.
Und - es ist doch mächtig widersinnig, eine Uhr, die ich beim Konzessionär gekauft habe, nur dort auf Echtheit überprüfen zu lassen :rofl:
Ja da hast du vielleicht recht. Am ende kommt es auf die Beziehung an die man zu seinem Konzi hat. Ich glaube auch dass man hier nicht pauschal sagen kann ob der Konzi einem hilft oder nicht. Es kommt sicherlich mal auf ein vorsichtiges fragen an.
Vorheriges Fragen ist allerdings wirklich ratsam, das stimmt.
Bei meinem letzten Uhren-Deal bin ich von Österreich nach Nürnberg gefahren.Der Verkäufer war aus Stuttgart. Da habe ich keine großartigen Möglichkeiten, die nach Köln, oder irgendwohin zu schicken.
Daher habe ich am "Vortag" einen Termin mit dem ansässigen Konzessionär gemacht. Dieser war natürlich gerne bereit, die Uhr zu öffnen, auf die Zeitwaage zu legen, und die Nummern mit dem Zertifikat zu überprüfen. Er hat mich natülich auch darauf hingewiesen, daß ich von ihm keine "Echtheitsbestätigung" bekommen könne, was ich natürlich nicht erwarte.
Bei Vintage Uhren ist das natürlich anders, da sollte man wohl zu einer Person gehen, die sich damit auskennt.
Mein Konzi in Linz zum Beispiel hat sich sogar angeboten, eine solche Überprüfung vorzunehmen.
Mit der Begründung, das ist ja im Sinne von Rolex, damit keine Fälschungen verkauft werden !!!
mfg
Ich finde, dass das was der Konzi gemacht hat, richtig ist. Egal ob du Papiere mitbringst, das ist nicht wie beim KFZ Brief bei einer Krone. Eine Krone kann auch mit Papieren geklaut worden sein. Nur Rolex wird in der Lage sein, sicherzustellen, dass es keine Verlustmeldung gibt. Das heisst eigentlich auch noch immer nicht, dass die Uhr nicht geklaut sein kann, aber damit steht fest, dass die Uhr beim naechsten Service bei Rolex nicht einbehalten wird. Und Rolex kann auch sicherstellen, dass alle Teile in der Uhr original sind.
Insofern finde ich ist der "vermeintliche" Umstand des Konzis absolut gerechtfertigt, und du solltest dankbar dafuer sein, dass er so gruendlich vorgeht.
Meine 2 cents in dieser Sache...
Und manchmal kommt es auch auf den Ton an, auf die Laune des Kunden und des Uhrmachers, auf die Erwartungshaltung von beiden Seiten, und und und...
jeder gute uhrenmacher - kann dies doch in wenigen minuten beurteilen....
Was kann jeder gute Uhrmacher beurteilen?
- Ob das Werk echt ist?
- Ob das Blatt echt ist
- Ob die Krone echt ist?
- Ob das Glas echte ist?
- Ob das Gehäuse echt ist?
- Ob das Band echt ist?
- Ob die Anstösse echt sind?
- Ob die Schliesse echt ist?
Wenn man den Bereich der Neuuhren verlässt wird es langsam
schwierig eine genaue umfassende Beurteilung abzugeben.
Und im Bereich der Vintageuhren benötigt man meiner Meinung nach
sowieso einen Experten, und die findet man vielleicht hier im Forum,
aber wahrscheinlich nicht bei einem normalen Konzi.
Di o.g. Punkte interessieren nur bei einer Handvoll Uhren, die ohnehin selten genug geschachert werden und dann meistens von Experte zu Experte gehen. Für 98% aller in Frage kommenden Uhren reicht die Expertise des Konzessionärs völlig aus. Für die paar anderen ist man ohnehin gut beraten, einen versierten Kenner in der Bekanntschaft zu haben - oder eben selbst einer zu sein.
Das nächste Mal gehst Du oder Dein Kumpel zum Leihhaus Bodenhagen. Wenn Dir Herr Winter die Uhr beleihen will, ist Sie echt ;)
Sehe ich auch so, eine "gängige" Rolex sollte von einem Konzessionär auf Echtheit überprüft werden können.
Hat ja im Normalfall oft eine in der Hand.
ist imho eine normale Dienstleistung. Kannst das gute Stück ja geerbt oder geschenkt oder, oder ... bekommen haben.
Zitat:
Original von firefox
ist imho eine normale Dienstleistung. Kannst das gute Stück ja geerbt oder geschenkt oder, oder ... bekommen haben.
Ja, aber da kann der Konzi ja nichts für. ;)
Ich denke, das mit der "Erwartungshaltung" auf beiden Seiten und dem "dünnen Eis" für den Konzessionär bei einer Überprüfung quasi im Vorbeigehen sind wichtige Punkte.
Und dann gibt es natürlich auch überall mal jemanden, der einen schlechten Tag hat.
Wie auch immer. Klar, es ist eine normale Dienstleistung, allerdings keine, zu der ein Konzessionär vertraglich verpflichtet ist, und keine, die ihm in den meisten Fällen vergütet wird.
So gesehen. ;)
Hä?
Ich habe in der Verwandtschaft einen Uhrmacher, früher Mitarbeiter bei Rolex, der bei einem der weltweit grössten Konzessionäre (Einzelgeschäft) eine Uhr persönlich zum Service entgegengenommen hat, bei welcher erst nach (sofortiger) Öffnung des Goldgehäuses eine Fälschung erkennbar wurde.
Der Kunde, der Fingerabdrücke hinterliess, behauptete bei Eintreffen der Polizei, es sei nicht seine Uhr :rofl: .
(Geschäft nicht in Europa...)
Tobias, falsch? 8oZitat:
Original von Donluigi
Hä?
Der Konzessionär ist doch nicht verpflichtet, eine Uhr auf Echtheit zu überprüfen... oder...? :grb: