das Problem liegt hier beim Wiederverkauf des kaputten Autos :grb:
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das Problem liegt hier beim Wiederverkauf des kaputten Autos :grb:
Ja, aber - Achtung, bin kein Anwalt - Meinung nach, wenn, dann nur der Restwert laut Gutachten, nicht irgendwelche Gebote von Hinz und Kunz.Zitat:
Original von triamarc49
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
Manni
Dein Vater hat zwei Möglichkeiten. Entweder Reparatur oder fiktive Abrechnung nach Gutachten ohne MwSt. Die Angebote der Aufkäufer werden vom Netto-Wiederbeschaffungswert abgezogen den Rest zahlt die Versicherung. Das heißt dein Vater bekommt max. den Netto-Wiederbeschaffungswert ( höchstbietender Aufkäufer + Versicherung).
ja, aber der Restwert dürfte sicherlich zwischen 10 - 13 k liegenZitat:
Original von Mostwanted
Ja, aber - Achtung, bin kein Anwalt - Meinung nach, wenn, dann nur der Restwert laut Gutachten, nicht irgendwelche Gebote von Hinz und Kunz.Zitat:
Original von triamarc49
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
Manni
da meiner Erfahrung nach der Gutachter einen Restwert ansetzt
der aus verschiedenen Angeboten resultiert, dh er ermittelt den Marktpreis des kapputen Autos durch verschiedene Angebote.
Meist kommt der Mittelwert dabei heraus.
ne ne die liegen schriftlich vor, und es steht drauf: verbindliches Angebot bis 5.1.08Zitat:
Original von Mostwanted
Ja, aber - Achtung, bin kein Anwalt - Meinung nach, wenn, dann nur der Restwert laut Gutachten, nicht irgendwelche Gebote von Hinz und Kunz.Zitat:
Original von triamarc49
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
Manni
Manni
dh. die Rechnung sieht dann so aus:Zitat:
Original von Moni
Dein Vater hat zwei Möglichkeiten. Entweder Reparatur oder fiktive Abrechnung nach Gutachten ohne MwSt. Die Angebote der Aufkäufer werden vom Netto-Wiederbeschaffungswert abgezogen den Rest zahlt die Versicherung. Das heißt dein Vater bekommt max. den Netto-Wiederbeschaffungswert ( höchstbietender Aufkäufer + Versicherung).
ca. 17.800 - 11.000 ( Mittelwert ) 6.800 K
mein Vater bekommt 6.800 plus Fahrzeug richtig ???
und was Er dann mit dem Fahrzeug macht ist seine Sache
RICHTIG ?
Manni
Mein Kenntnissstand nach bisher zwei unverschuldeteten Totalschäden ist folgender:
1. Möglichkeit:
Auszahlung durch die gegnerische Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes minus Restwert. Der Restwert der im Gutachten steht ist dabei offensichtlich wurscht, da hier der Restwert aus diesen Verwertungspools angesetzt wird. Ist ja ein verbindliches Angebot. Allerdings steht man dabei unter massivem zeitlichen Druck, da die Angebote oft nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer haben.
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
2. Möglichkeit:
Abtretung des Autos an die Versicherung und Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Händler mit ordentlicher Rechnung. So zahlt die Versicherung die volle Summe inklusive der Mehrwertsteuer.
Ich habe bislang immer die 2. Variante gewählt.
Ich bin kein Anwalt, hatte mir aber jedes Mal anwaltliche Hilfe geholt. Der Anwalt wurde ebenfalls von der generischen Versicherung bezahlt.
Ist keine Frechheit. Wenn Du später eine Rechnung nachweist, bekommst Du die MWSt..Zitat:
Original von dj74
...
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
...
Ich persönlich bin sowieso dafür, dass die Versicherungen nach Rechnung abwickeln und nicht nach Kostenvoranschlag. Für den Geschädigten ändert sich nichts, sein Schaden wird in einer Werkstatt repariert. Es obliegt ihm, ob er eine Fachwerkstatt oder freie Werkstatt aufsucht, egal aus welchem Grund.
Es wären wesentlich weniger unsichere Schrotthaufen auf unseren Straßen unterwegs. So wie die Leute reden und basteln, ist doch jeder ein top Kfz-Meister. :rolleyes:
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Zitat:
Original von kabubasa
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Die Kosten der Markenwerkstatt werden NICHT gezahlt, wenn nach Gutachten abgerechnet wird. Es werden geringere Löhne von Fachwerkstätten zugrunde gelegt.
Aber nur beim Kostenvoranschlag.Zitat:
Original von Mostwanted
Zitat:
Original von kabubasa
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Die Kosten der Markenwerkstatt werden NICHT gezahlt, wenn nach Gutachten abgerechnet wird. Es werden geringere Löhne von Fachwerkstätten zugrunde gelegt.
Bisher wurden meine Rechnungen, 3x der Fall, in Markenwerkstätten bezahlt. Ich unterschreibe dort eh eine Abtretungserklärung und habe mit dem Versicherungskram nichts mehr zu tun.
Ich mache dass nie mit Kostenvoranschlägen, immer mit Gutachten. Bei einer Abtretung füllt sich die Markenwerkstatt die Taschen und gibt ungern ab. Bei größeren Schäden kann man da leicht noch 1-2 Inspektionen raushandeln. Am schlimmsten ist die Rennerei, weil immer dann ein Depp ins Auto fährt, wenn man das Teil dringend braucht und das WE vor der Tür steht :rolleyes:
Wer den Wagen beruflich täglich braucht fährt natürlich mit der Kombination Abtretung/Mietwagen stressfrei.
so ist es, definitiv RA einschalten, ich habe schon eineige Male aus falsch verstandener Schadenminderungspflicht darauf verzichtet und einmal als es nicht oder gegen mich lief nachträglich dazugezogen, danach auf einmal alles kein problem mehr...Zitat:
Original von kabubasa
Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist möglich. Dann wird aber meines Wissens nach die MWSt. einbehalten. Die MWSt. erstatten die Versicherungen erst beim Einreichen einer Rechnung.
@ Manni: hast PN .......
2.variante ?Zitat:
Original von dj74
Mein Kenntnissstand nach bisher zwei unverschuldeteten Totalschäden ist folgender:
1. Möglichkeit:
Auszahlung durch die gegnerische Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes minus Restwert. Der Restwert der im Gutachten steht ist dabei offensichtlich wurscht, da hier der Restwert aus diesen Verwertungspools angesetzt wird. Ist ja ein verbindliches Angebot. Allerdings steht man dabei unter massivem zeitlichen Druck, da die Angebote oft nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer haben.
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
2. Möglichkeit:
Abtretung des Autos an die Versicherung und Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Händler mit ordentlicher Rechnung. So zahlt die Versicherung die volle Summe inklusive der Mehrwertsteuer.
Ich habe bislang immer die 2. Variante gewählt.
Ich bin kein Anwalt, hatte mir aber jedes Mal anwaltliche Hilfe geholt. Der Anwalt wurde ebenfalls von der generischen Versicherung bezahlt.
Kauf eines Ersatzfahrzeuges ???? wie läuft das ? muß dass ein in etwa gleiches Fahrzeug sein, oder wie sind da die Vorgaben, und wie wird das abgewickelt ?
mein Vater will sich ja wieder ein Fahrzeug kaufen, wenn möglich sogar den gleichen
Manni
Muss nicht das gleich Fahrzeug sein.Zitat:
Original von triamarc49
2.variante ?
Kauf eines Ersatzfahrzeuges ???? wie läuft das ? muß dass ein in etwa gleiches Fahrzeug sein, oder wie sind da die Vorgaben, und wie wird das abgewickelt ?
mein Vater will sich ja wieder ein Fahrzeug kaufen, wenn möglich sogar den gleichen
Manni
Ich hatte beim letzten Unfall sogar eine Fahrzeugklasse niedriger (dafür aber neuer) gekauft. Der Kaufpreis des Erstatzwagens lag über dem Zeitwert des verunfallten Wagens.
Es geht nur darum, dass die Versicherung sieht, dass beim Händler (also mehrwertsteuerpflichtig) gekauft wurde, dann zahlt die Versicherung auch inklusive Mehrwertsteuer aus.
Um mir Stress zu ersparen, habe ich die gesamte Abwicklung durch den Anwalt und das Autohaus machen lassen. Ich habe da eine Abtretungserklärung unterschrieben und dann einen neuen (gebrauchten) Wagen ausgesucht.
Sollte man ein Fahrzeug von Privat kaufen, so ist in der Regel keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und wird somit auch nicht von der Versicherung bezahlt.
Das meinte ich mit "Noch so eine Frechheit, wie ich meine", da in der Regel der Preisvorteil zwischen Privat- und Händlerkauf weniger als 19% beträgt und man somit beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs aus Privathand um die Mehrwertsteuer "betrogen" wird.
Zitat:
Original von dj74
...
Sollte man ein Fahrzeug von Privat kaufen, so ist in der Regel keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und wird somit auch nicht von der Versicherung bezahlt.
Das meinte ich mit "Noch so eine Frechheit, wie ich meine", da in der Regel der Preisvorteil zwischen Privat- und Händlerkauf weniger als 19% beträgt und man somit beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs aus Privathand um die Mehrwertsteuer "betrogen" wird.
Wobei "betrogen" ja nun nicht das richtige Wort ist. Was man eben nicht bezahlt kann einem die Allgemeinheit nicht ersetzen.
Abgesehen davon machen den Preisunterschied zwischen Privat- und Händlerkauf mehrere Faktoren aus; da spielen auch noch VK-Provision, Zwischenfinanzierung, Standkosten, Garantie, etc. eine Rolle.
Na gut, das Ding hat zwei Seiten:Zitat:
Original von kabubasa
Ist keine Frechheit. Wenn Du später eine Rechnung nachweist, bekommst Du die MWSt..Zitat:
Original von dj74
...
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
...
Ich persönlich bin sowieso dafür, dass die Versicherungen nach Rechnung abwickeln und nicht nach Kostenvoranschlag. Für den Geschädigten ändert sich nichts, sein Schaden wird in einer Werkstatt repariert. Es obliegt ihm, ob er eine Fachwerkstatt oder freie Werkstatt aufsucht, egal aus welchem Grund.
Es wären wesentlich weniger unsichere Schrotthaufen auf unseren Straßen unterwegs. So wie die Leute reden und basteln, ist doch jeder ein top Kfz-Meister. :rolleyes:
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Angenommen, ich könnte mit dem Auto noch fahren und mir ist der Schaden egal oder der Schaden wird mit wenig Geld und viel Pfusch hingemurkst, so dass die Karre wieder läuft, dann gebe ich Dir Recht.
Aber angenommen das Auto ist wirklich ein Totalschaden (war bei mir so) und definitiv nicht mehr mit vertretbarem Aufwand wiederherzustellen, dann sollte meiner Meinung nach die Versicherung mit dem Klumpen Altmetall machen, was sie für richtig hält und mir den Wiederbeschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer ausbezahlen. Es könnte ja auch sein, dass ich fortan mit der Bahn fahren will oder den Wagen der Frau nehme, oder von Privat kaufen möchte.
Wenn ich von privater Hand einen Wagen kaufe, dann kann ich ja keine Mehrwertsteuer ausweisen, aber der Wagen ist mit Sicherheit keine 19% günstiger als beim Händler.
Jan danke für die Infos
Anwalt ist beauftragt, wir lassen uns mal überraschen was rauskommt
Manni
Zitat:
Original von dj74
... Wenn ich von privater Hand einen Wagen kaufe, dann kann ich ja keine Mehrwertsteuer ausweisen, aber der Wagen ist mit Sicherheit keine 19% günstiger als beim Händler.
Und mehr!
Aber das ist ein anderes Thema.