muss ich mir mal reinziehen danke für die links...Zitat:
praxis erfahrungen von bayern hier ?
leute ich werd doch nicht der einzige "protes(tan)tler" aus bayern sein hier :D :D :D
muss ich mir mal reinziehen danke für die links...Zitat:
praxis erfahrungen von bayern hier ?
leute ich werd doch nicht der einzige "protes(tan)tler" aus bayern sein hier :D :D :D
:D jaja, das Kirchgeld.
Hab ne Zeit als Protestant in Franken gelebt, ich sag jetzt mal, das zählt auch ;)Zitat:
Original von watchman
muss ich mir mal reinziehen danke für die links...Zitat:
praxis erfahrungen von bayern hier ?
leute ich werd doch nicht der einzige "protes(tan)tler" aus bayern sein hier :D :D :D
Hab nie KG gezahlt und die Briefchen entsorgt. Passiert ist nix. Ich sehe solche zweckungebundenen Zahlungen nicht ein. Hab dann statt dessen lieber ein Kind in Afrika als Patenkind genommen, da sehe, wo das Geld angelegt ist! :gut:
@ Markus: Das Kirchgeld ist meiner Meinung nach keine Pflicht; es ist "freiwillig". Du bezahlst in Bayern aber auch "nur" 8% Kirchensteuer; insofern ist es fair und das Kirchgeld kannst Du als Werbungskosten absetzen.
Watchi: Bist Du sicher, daß es bei Dir keine "Bock-Steuer" ist? :D
Ansonsten austreten aus dem Verein!
Das kostet aber!! :grb:Zitat:
Original von Vanessa..
Ansonsten austreten aus dem Verein!
Geht auch nicht per fax, wie man mir sagte! :grb:
Was willst Du denn jetzt noch hören? Hab' ich doch oben geschrieben. Mehr als dass Du's nicht bezahlen brauchst kann man ja nicht sagen. Aber ich wiederhole es gerne: Das Kirchgeld KANN eingetrieben werden, aber es tut keiner.Zitat:
Original von watchman
praxis erfahrungen von bayern hier ?
prima, das war jetzt deutlich :D
warum nicht gleich so ! ;)
michi, ist in der tat null bock :D austreten darf ich aber nicht... gibt gewisse verpflichtungen (NOCH!) :D auch wenn ich mir von der kohle nen eigenen pope leisten könnte jeden 4 sonntag :motz:....
also danke leute, die katze spielt nun freudig mit den briefchen :dr:
LOL...was für eine lustige Einstellung... :rofl:Zitat:
Original von watchman
...
michi, ist in der tat null bock :D austreten darf ich aber nicht... gibt gewisse verpflichtungen (NOCH!) :D auch wenn ich mir von der kohle nen eigenen pope leisten könnte jeden 4 sonntag :motz:....
...
ich finde es schon witzig, wie einerseits immer über den Untergang von Anstand und Moral lamentiert wird...zum anderen über Finanzierung einer einer zweifellos wertestiftenden Institution gejammert wird...
ich , anstand und moral :rofl:
lol ich glaube du verwechselst da was :rofl: :rofl: :rofl:
reden wir von nem puff oder der kirche? :D :rofl: :D :rofl: :D
Wertestiftende Institution.
Interessant! =)
Oft ist die Einstellung der Mitglieder genau so problematisch wie die der Chefs.
Ich hole den Thread zum Kirchgeld aus aktuellem Anlass wieder hoch.
Habe gestern meinen Einkommensteuerbescheid bekommen und mich sehr über das mir bis dahin unbekannte Kirchgeld gewundert.
Meine Frau ist evangelisch, ist bin vor 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Aufgrund unserer Heirat in 2019, haben wir unsere Einkommensteuererklärung gemeinsam gemacht.
Nun kommt da ein Kirchgeld um die Ecke, welches höher ist als die gezahlte Kirchensteuer meiner Frau.
Meine Frage ist nun, ob ich das zurückholen kann per Einspruch oder Klageverfahren?
Danke für eure Erfahrungsberichte.
Ich bin in einer ähnlichen Lage, und habe mich daher vor 2 Jahren in das Thema eingelesen. Mein Fazit damals war: nein, man kommt in der Regel nicht darum herum. Bei uns war es daher sogar günstiger, steuerlich nicht gemeinsam zu veranlagen. Die einfachste Lösung ist, wenn beide die Kirche verlassen.
Ein Schlupfloch kann es geben: derjenige Ehepartner, der nicht in einer Kirche ist, tritt z.B. hier bei. Einige Bundesländer (nach meiner Erinnerung z.B. Bayern) erheben in dieser Konstellation dann kein besonderes Kirchgeld. Natürlich gehört das Bundesland in dem ich wohne nicht zu diesen Ländern. :wall:
Aktuell dazu auch interessant: https://hpd.de/artikel/bundesfinanzh...deutlich-17248
Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sonder nur was ich darüber weiß. Und auch keine Bewertung, ob ein Kirchenaustritt irgendwie moralisch gewertet werden sollte.
Pit, da wirste nix. Lasst getrennte Veranlagung vom STB berechnen, ggfls kannst du dann das Kirchgeld sparen (müsste dein STB wissen).
Bei gemeinsamer Veranlagung kommst du nur ab dem Zeitpunkt aus dem Kirchgeld raus, in dem deine Frau austritt. Dh 2020 trifft es dich auch, es sei denn getrennte Veranlagung schafft Abhilfe, das bitte beim STB klären.
Danke Florian und Michael.
Den Artikel von Florian lese ich nun so, dass es einhellige juristische Meinung ist, dass das Kirchgeld unrechtens ist. Habe ich das richtig gelesen?
Ich frage mich halt nur, ob ich da nun juristische vorgehen kann oder keine Chance habe, so wie Michael es schreibt.
Das Kirchgeld in Bayern kann (anders als die aus diesem Grund, Existenz des Kirchgeldes, in Bayern geringere Kirchensteuer) zweckgebunden und in der Gemeinde verbleibend gegeben werden, das ist m. E. gut zu wissen, wenn man es denn zaheln "muss" (das zumindest so emfindet). Als musisch affiner könntest du es zweckgebunden für den (evtl. gar nicht geplanten) Orgelneubau geben, oder explizit für ein Eis für die Ministranten am Sommerfest, Softbälle für die Jugendgruppe,...
Habe das von Florian zitierte mal durchgelesen, kannte ich nicht. Hieraus lese ich folgendes:
Wenn deine Frau eigene ESt bezahlen muss (zB durch einbehaltene LoSt und oder anderen Einkünften). Dh auch nach Ausnutzung des Grundfreibetrages entsteht auf sie eine ESt > 0, dann fällt auf sie als Kirchenmitglied auch KiSt an. Demzufolge trägt sie zur Kirchenfinanzierung bei und du müsstest aus dem Kirchgeld raus sein.
Tip: sofort Einspruch einlegen und AdV beantragen auf das Kirchgeld. Einspruch mit den Urteilen des BFH und des BVerfG begründen.
Vielleicht hat ja einer der StB aus dem Forum dahingehend schon Erfahrungen.
Ist nicht so meine Baustelle, deswegen nicht auf dem aktuellen Sachstand.
Viel Erfolg Pit
So lese ich das auch, Michael.
Meine Frau geht ganz normal arbeiten, zahlt Einkommensteur und evangelische Kirchensteuer.
Ich bin wie gesagt vor 10 Jahren ausgetreten und arbeite in Hessen.
Was ist AdV?
Wenn ein Steuerberater hier helfen könnte, wäre das super.
Aussetzung der Vollziehung, dann wird dein Kirchgeld bis zur Entscheidung über den Einspruch nicht eingezogen.
Nachteil, liegst mit deiner Rechtsauffassung falsch, musst du den Betrag verzinst nachzahlen.
Wenn du das Geld nicht dringend brauchst und bezahlst das FA erstmal und bekommst im Einspruch recht, bekommst du Zinsen.
Wenn dir das lieber ist, dann kein AdV beantragen.
Habe die BFH Urteile und das BVerfG Urteil nicht gelesen, insofern ist hier ein StB vielleicht schon im Verfahren.