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Sehe eigentlich keine Probleme mit dem Kauf des Autos, wobei die 1EUR Geschichte allerdings nicht durchgeht !!!!
Wenn Du Angesteller bist, d.h.kein Gesellschafter o.ä., dann bekommst Du die Nutzung des PKW als steuerpflichtiges Brutto auf``s Gehalt, und Dein Arbeitgeber schreibt das Auto, oder die Leasingraten ab.
Ist die AFA am Ende, so kann man Dir den Wagen ohne Probleme, mit ordentlicher Rechnung und ausgewiesener Ust. verkaufen !!
Alles über dem Erinnerungsbuchwert, ist für den VK einkommensteuerpflichtig !!!!
War es ein Leasingfahrzeug, empfieht sich der direkte Kauf vom Leasinggeber.
Steuerlich bleibt für Dich alles völlig neutral, wenn Du normaler Arbeitnehmer bist.
Gruss :D
Terminator