Nachdem ich das Urteil im Zug komplett zweimal durchgelesen habe (was übrigens sehr amüsant war) frage ich mich doch ernsthaft, in welchem Zusammenhang eigentlich dieser Student S. mit der Klägerin steht und welches Pferd die Klägerin (die Kaffeefirma) letztendlich geritten hat, so eine idiotische Klage anzuzetteln.Zitat:
Original von Toppits
Ja, ja. Der Jurastudent S. war es...
Die Kaffeefirma erleidet meiner Ansicht nach keinerlei Schaden durch die Rolexwerbung und der gerechte Wettbewerb, um den sich die Klägerin scheinbar solche Sorgen macht, wird sicher auch nicht darunter leiden.
Kein halbwegs intelligenter Mensch käme auf den Gedanken, beim Anblick der Rolex-Werbung davon auszugehen, dass die abgebildete Uhr zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbedingt beim nächsten Konzi vorrätig sein muss.
Noch etwa Spekulatius:
Nach meiner Theorie ist S. der verwöhnte Sohnemann der Klägerin.
S. wollte sich endlich mal eine tolle Rolex holen, musste aber leider erfahren wie schwer es doch ist, an selbige ranzukommen. :D
S. fühlt sich zutiefst erniedrigt und beschließt diese Blamage nicht auf sich ruhen zu lassen und überredet Papi (dem ein Kaffeeunternehmen gehört) die Fa. ROLEX vor den Kadi zu ziehen. :op:
Wie die Geschichte dann weitergeht steht im BGH-Urteil.
Das Verfahren ging übrigens insgesamt durch drei Instanzen.
Schade ums Geld... :ka:
Und noch ein nettes Zitat:
"Bevor man jemanden anpinkelt sollte man sich erstmal vergewissern, ob er nicht eine Nummer zu groß dafür ist..."