Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
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Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
Ich würde es als Erfahrung abschreiben und mir schwören beim nächsten mal besser darauf zu achten.Zitat:
Original von chess77
Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
Gruss
Wolfgang, dem schon einmal etwas ähnliches passiert ist und der jetzt hällisch darauf achtet
Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.Zitat:
der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
Mir wär's ob der Geringwertigkeit und unwichtigkeit der Teile wurscht.
Er hat so oder so einen mehr als guten Deal mit dem Wagen gemacht (= zu billig verkauft) also wenn schon einer den Moralischen haben sollte dann er.
Er hätt ja auch anders schreiben können, aber gleich mit Fristsetzung in 5 Tagen, Rechtsschutzversicherung und "ich bin jetzt 3 Wochen in Urlaub" daherzukommen is nich.
Der Moralische Aspekt ist mir ejtzt schnurz, ich wollt nur wissen ob er rechtlich an kann.
ne, er hat den Wagen gekauft und nicht die Zubehörliste.Zitat:
Original von Donluigi
Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.Zitat:
der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
Wie gesagt, wir sind das Zubehör durchgegangen und er hat danach unterschrieben.
Es ist auch ned ne Uhr mit Booklet, Anker und Lünieinlage, ds war ne relativ lange Liste.
Ich sollt die in der Liste nicht angeführten Teile die ich mitverkauft habe zurückfordern, war ja auch was wert. :D
Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.Zitat:
Original von Donluigi
Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.Zitat:
der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
Gruss
Wolfgang
Da ich kein Kulanz-Taliban bin, würde ich ihm ein faires Angebot machen, und ihm ein paar Taler rüberschiessen.
eben :cool:Zitat:
Original von blarch
Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.Zitat:
Original von Donluigi
Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.Zitat:
der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
Gruss
Wolfgang
Na, dann mach halt ein juristisches Faß auf wg. Peanuts. An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? Juristisch stichhaltige Ratschläge wirst du hier ohnehin kaum bekommen, weil hier von den großteils deutschen Members sicher keiner weiß, ob in Österreich evtl. anderes Recht gilt.
Als Erfahrung abschreiben... das sagt doch schon ganz klar, dass Du den Käufer beschissen hast. Deine allte Erfahrung auf den nächsten weitergeben ist nicht die korrekte Lösung.Zitat:
Original von blarch
Ich würde es als Erfahrung abschreiben und mir schwören beim nächsten mal besser darauf zu achten.Zitat:
Original von chess77
Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
Gruss
Wolfgang, dem schon einmal etwas ähnliches passiert ist und der jetzt hällisch darauf achtet
Mit der gleichen Begründung kann die Frau an der Kasse auch jedem zu wenig Wechselgeld geben, kann ja schließlich jeder nachzählen.
Ich kenn ja den Rest des Verkaufsgesprächs nicht, aber für die Teile doppelt zu kassieren (denn der KFZ-Käufer konnte davon ausgehen, dass sie dabei sind) und nur einmal zu liefern, und dann noch eine Nase zu drehen ist für mich
momoralisch unterste Kante.
Und auch die rechtliche Seite ist nicht so eindeutig zu deinen Gunsten wie manche das hier gerne sehen würden. Angeboten und dann hinterher nicht mitgliefert? Arglistig verschwiegen? Man könnte schon fast Betrugsabsicht unterstellen, wenn man gut drauf ist.
Edit: Käufer und Verkäufer vertippt....
Das Angebot hat nix mit dem Verkauf zu tun, super Einstellung. Wenn ich in der Anzeige lese "Auto inkl. Winterreifen/Reserverad/Kompressor/Pannenset usw.) und der Verkäufer schreibt nur den Wagen in den Vertrag, dann jammer ich doch nicht "Schreiben Sie noch jeden Mist an Zubehör rein" sondern gehe davon aus das die Abmachung gilt, gerade bei Kleinteilen.
Du sagst hier sogar das es dabei war und willst Ihn jetzt betrügen, ziemlich uncool - auch wenn er nervt.
Wenn Du das Zeugs nicht hast biete Ihm ein paar Euro an oder besorge es irgendwo, über den Zustand wurde ja nicht gesprochen.
Und eben das bezweifle ich, dass der Käufer seine Rechtschutzversicherung davon überzeugen kann die Kosten zu übernehmen. Somit würde ich nicht einmal die Zeit damit verschwenden den Betrag herunterzuhandeln (er will ja 250 EUR und nicht 100 EUR!) geschweige denn eine Überweisung zu tätigen.Zitat:
Original von Donluigi
(...) An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? (...)
Diese Zeit würde ich lieber, wie Du sagst, am Pool verbringen, es scheint ja auch gerade die Sonne ;)
Gruss
Wolfgang
Zitat:
Original von Kiki Lamour
eben :cool:Zitat:
Original von blarch
Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.Zitat:
Original von Donluigi
Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.Zitat:
der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
Gruss
Wolfgang
Ach, Ihr seid Jungs wo man jedes Kleinteil bis hin zum Verbandskasten aufschreiben muss wenn man ein Auto von Euch kauft? Oder bei ner Uhr dann im Vertrag stehen haben muss "Inkl. Bedienungsanleitung, deutschsprachig,vollzählige Seitenanzahl und ohne Eselsohren"
Schämt Euch, ein Mann ein Wort gilt wohl nicht bei allen......traurig traurig.....
Nur nicht zu zahlen, weil der andere sich den Rechtsweg nicht leisten kann, wird ja immer ärmer. X(
Zitat:
Original von blarch
Und eben das bezweifle ich, dass der Käufer seine Rechtschutzversicherung davon überzeugen kann die Kosten zu übernehmen. Somit würde ich nicht einmal die Zeit damit verschwenden den Betrag herunterzuhandeln (er will ja 250 EUR und nicht 100 EUR!) geschweige denn eine Überweisung zu tätigen.Zitat:
Original von Donluigi
(...) An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? (...)
Diese Zeit würde ich lieber, wie Du sagst, am Pool verbringen, es scheint ja auch gerade die Sonne ;)
Gruss
Wolfgang
Moralisch ist der Käufer im Recht, aber egal. Jeder wie es sein Charakter im befiehlt.
:grb: Wie soll ich als Käufer den Verkäufer be*********, wenn er mich getäuscht hat :grb:Zitat:
Original von chess77
Als Erfahrung abschreiben... das sagt doch schon ganz klar, dass Du den Verkäufer beschissen hast. Deine allte Erfahrung auf den nächsten weitergeben ist nicht die korrekte Lösung.
Martin hat ja geschrieben, dass alle Teile einzeln durchgegangen wurden. Und wenn das stimmt, wovon ich mal ausgehe, dann hat der Käufer rechtlich gesehen keine handhabe.Zitat:
Original von chess77
Ich kenn ja den Rest des Verkaufsgesprächs nicht, (...)
Zum einen ist das Angebot in einem öffentlichen Forum nicht rechtsbindend und zum anderen wurde die Ware ja nicht GELIEFERT sondern pers. vom Käufer abgeholt.Zitat:
Original von chess77
Und auch die rechtliche Seite ist nicht so eindeutig zu deinen Gunsten wie manche das hier gerne sehen würden. Angeboten und dann hinterher nicht mitgliefert? Arglistig verschwiegen? Man könnte schon fast Betrugsabsicht unterstellen, wenn man gut drauf ist.
Gruss
Wolfgang
Zitat:
Original von chess77
Nur nicht zu zahlen, weil der andere sich den Rechtsweg nicht leisten kann, wird ja immer ärmer. X(
100% :gut:
He Martin!
Wegen ca. 200 EUR herumscheicen? Zahlt sich das wirklcih aus? Wie schon ein Vorredner geschrieben hat: Geniesse Deinen Pool und verplember die Zeit nicht mit solchen Scheicereien!
:grb: - Hatte einen gaenzlich anderen Eindruck von Dir... Sag mir, dass ich mich nicht geirrt habe (bzw. ich Deinen Satz missverstanden habe!)Zitat:
Original von Submaniac
Der Moralische Aspekt ist mir ejtzt schnurz, ich wollt nur wissen ob er rechtlich an kann.
@Wolfgang:
Sorry, meinte Käufer (vertippt).
Zur rechtlichen Seite wird man wohl immer einen Richter finden müssen, der die eigene Auffassung teilt ;)
Aber man kann ja ein paar Hunnis in einen Anwalt investieren und dann einen Vergleich heraushandeln.
Hallo Zusammen.
Weil ich es noch nicht geschrieben habe möchte ich nochmals meinen Standpunkt darlegen.
Rechtlich gesehen hat der Käufer keine Chance. Es zählt alleine der Kaufvertrag und wenn er nicht beweisen kann, dass die Teile nicht dabei waren wird es schwer werden.
Moralisch gesehen ist das wieder eine ganz andere Baustelle. Da ist es in der Tat so, dass man sagen kann, dass das Angebot bindend ist (ein Mann ein Wort). Somit würde es sich aus Anstand und Moral gebühren zumindest einen Kompromiss vorzuschlagen.
Ob man jetzt 200 EUR als Peanuts ansieht oder nicht muss auch jeder selber wissen. Wir haben hier zumindest schon über geringere Beträge dikutiert ;)
Gruss
Wolfgang