keep cool, mail ignorieren und gut ist. der blufft.
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keep cool, mail ignorieren und gut ist. der blufft.
der typ hat also nen teller, der 3,-- bei Ikea kostet für 7,90 inkl versand bei ebay ersteigert :grb:
also der cleverste scheint er nicht zu sein...
mein vorsschlag ist auch:
mail mit:
gerne erstatte ich den kaufpreis ohne anerkennung einer rechtspflicht zurück.
bitte geben sie mir eine kontonumme rund ich überweise 1,--
schicken sie mir bitte den Teller an folgende Adresse zurück:...... ;)
Laß ihn doch klagen so viel er will. Als Kläger muss er doch erst mal beweisen, dass du ihm einen "Fakeholzteller" angedreht hast. Das allein sollte schon mal ziemlich schwierig sein. Weiterhin wird ihn wahrscheinlich jeder Anwalt, der ihm eine Klageschrift aufsetzen soll, bei dem lächerlichen Streitwert auslachen. Wenn er merkt, was er erst mal an Kosten vorzustrecken hat, bevor überhaupt mal was passiert - und der Ausgang zu seinen Gunsten ist mehr als fraglich - macht er wahrscheinlich nen Rückzieher.
Bei Ebay würde ich ebenfalls eine negative aber keine beleidigende Bewertung abgeben und den Typ melden. Dann vergessen.
Gib ihm folgende ebay Bewertung:
Konnte nicht zahlen, aber ich durfte seine Alte knallen. Gerne wieder
:gut:
Davor, dass dieser Fall jemals vor einem Gericht landet, hab ich keine Angst.. denn selbst für den ausserordentlich unwahrscheinlichen Fall, dass das passiert, hat er nix vorzubringen... Die Frage ist eigentlich: Kann es passieren, dass meine Freundin wegen diesem Schwachsinn zwecks irgendeiner Aussage hochjuckeln muss an die Nordsee und dafür nen Tag Urlaub opfern?
Hoffe Du hast ne gute Rechtschutzversicherung- bei dem Streitwert :D
Gruss Deni
Zahlen, auch wenn Ihr im Recht seid, und gut. Lohnt doch alles nicht, und geht von der eigenen Lebenszeit ab. Abhaken unter Erfahrung. Und den Teller in den Kompost - ist ja nur Pappe... :tongue: Mit solchen Idioten sollte man sich nicht weiter rumschlagen. :muede:
Bei dem Streitwert würde ich den Deckungsbeitrag meiner Versicherung nicht aufs Spiel setzen. Wenn die erst einmal gekündigt ist, findet man schlecht eine neue ...Zitat:
Original von dpg666
Hoffe Du hast ne gute Rechtschutzversicherung- bei dem Streitwert :D
Gruss Deni
Hier meine Antwort:
Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...Zitat:
Herr XXX,
vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Brief. Sie werden sicher verstehen, dass ich aufgrund der Rücklagenbildung für eventuelle Prozesskosten nicht in der Lage bin die Gebühr für eine Briefbeförderung mit der Deutschen Post oder ähnlichen Dienstleistern zu verauslagen. Daher sehe ich mich gezwungen Ihnen auf dem Wege der neuen elektronischen Post zu antworten.
Fälschlicherweise vermuten Sie mich in dieser Situation haftbar und schadenersatzpflichtig.
Allerdings bin ich zum Zwecke meiner Entlastung bereit Ihnen, ohne Anerkennung einer Rechtpflicht und nach Erfüllung meiner Bedingungen, den vollen Kaufpreis in Höhe von
€ 1,00
zurückzuerstatten. Von einer Erstattung der Versandgebühren in Höhe von € 6,90 muss ich leider absehen, da diese Dienstleistung zweifelsfrei erbracht wurde.
Als Bedingung für die Erstattung des Kaufpreises steht es Ihnen frei den Holzteller auf eigene Kosten mit einem Paketdienstleister Ihrer Wahl zu mir verbringen zu lassen oder sich das Objekt vor die Stirn zu nageln, wobei ich in diesem Fall auf einem Beweis in Form eines Fotos oder Videos bestehen muss. Zusätzlich muss ich auf einer Rücknahme der negativen Bewertung bestehen.
Nebenbei bemerkt handelt es sich bei dem Teller um Bambusholz, nicht wie fälschlicherweise von Ihnen vermutet um Pappe. Es steht Ihnen frei, sich davon in einem IKEA-Einrichtungshaus Ihrer Wahl zu überzeugen. Der Teller wurde auf den schönen Namen „Hultet“ getauft und ist höchstwahrscheinlich im der Dekorationsabteilung zu finden. Falls Sie danach weiterhin der Meinung sind, dass es sich bei dem Teller um Pappe handelt, verweise ich Sie freundlich an folgende Adresse:
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Rechtsabteilung
Am Wandersmann 2 - 4
65719 Hofheim-Wallau
Abschließend möchte ich Ihnen noch einige kurze Hinweise für den weiteren Verlauf unserer erfreulichen Geschäftsbeziehung geben. Ich möchte Sie bitten im Laufe der weiteren postalischen oder fernmündlichen Kommunikation von weiteren Drohungen abzusehen.
Bei der von Ihnen geäußerten Zahlungsaufforderung und der dazu im Gegenzug nicht erfolgenden Klage könnte der geneigte Leser durchaus auf die Idee kommen, dass Sie beabsichtigen mich zu bedrohen oder zu nötigen. Gleiches gilt für die in Fettschrift gedruckte Äußerung „Dies wird zu weiteren Kosten führen“, wobei hier noch fraglich ist für wen das zutrifft. Dazu empfehle ich Ihnen als Lektüre die §240 und §253 StGB. Vielleicht können Sie sich ja auch gemeinsam mit Ihrem Anwalt dazu konsultieren, während Sie beide versuchen ein Amtsgericht zu finden, dass willens ist eine Klage für einen Streitwert von € 1,00 zuzulassen.
Herrlich, würde ich genauso formulieren. Allerdings - wie von Dir auchschon suggeriert - ohne den Nagel-Verweis. So wie Dein Gegner drauf ist, wird er Dir das Wort auf der Pappe umdrehen.
Klar kannst Du das so schreiben, es ist keine Beleidigung sondern höchstens die Aufforderung zum Selbstmord :DZitat:
Original von squares
Hier meine Antwort:
...
Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...
Man könnte es allerdings auch als Sprachkurs in der Fremdsprache "Tacheles" auffassen :twisted:
Bye
Marko
Lass den Nagelsatz drin. Das ist keine Beleidigung.
Nur mal als Frage: Standen die Versandkosten von 6,90 vorher im Auktionstext?
Ansonsten hätte ich da ein dickes Fell.... und den Tag Nordsee könnte er dann auch noch bezahlen, inkl. Fahrt... ist doch super.
Der Nagel im Kopf ist durchaus kritisch, schließlich musstest Du ja aufgrund seiner Briefe davon ausgehen, dass er ein eher einfaches Gemüt hat und nimmst jetzt seine Selbstverstümmelung billigend in Kauf. Ein guter Anwalt wird wohl auf Notwehr plädieren. :D
Also ich hab gerade kurz mit einer befreundeten Anwältin gesprochen, sie hält den Satz ebenfalls für wasserdicht und harmlos.
@Eiko: Ja, die 6,90 standen unter dem Punkt Versandkosten mit im Angebot, dort wo bei eBay halt die VK stehen.. also nicht im Text selber.
/edit: Wieso eigentlich Aufruf zum Selbstmord? Ich schrieb ja nix von der Länge des Nagels und selbst ein langer Nagel muss ja noch nicht zwingend auf weiche Masse treffen ;)
Die negative Bewertung mit dem abgegebenen Text kann ihn auch teuer zu stehen kommen... Und wenn er mich jetzt so geärgert hätte, würde ich mir den Text wegklagen :) Allerdings nur, wenn Dich die Kosten nötigenfalls nicht zu sehr betrüben, falls er zahlungsunfähig ist. Was bei dem ersteigerten Teil durchaus der Fall sein könnte...
LOOOL, wie lange hast du für den text gebraucht ?
ich komm nicht raus aus'm schmunzeln...
nö, das ist mir zu umständlich und wenn er uns nach dem Brief dann in Ruhe lässt ist es auch gut. Ich will mit solchen Pfeifen einfach nix zu tun haben, klaut nur wertvolle Lebenszeit, die nie wieder zurück kommt ;)
@ watchi
20 min, meine Finger können dem Kopf geschwindigkeitsmäßig nicht folgen :]
Bei einem Stundenlohn von 20 Cent rechnet es sich vielleicht.Zitat:
Original von watchman
LOOOL, wie lange hast du für den text gebraucht ?
ich komm nicht raus aus'm schmunzeln...
Schbass, mir wäre das den Aufwand nicht wert.
hui, dann hast du einen flinken kopf :verneig: :gut:
Ich find den Text :D, ist den Spaß doch wert.