So jetzt habe ich mich mal beim BDR erkundigt.
Ich bin in die Rechtsabteilung verbunden wurden. Lustig war, dass die erste Frage war: gehts um Doping??? :rofl:
Als wir dann zum eigentlich Thema übergegangen sind, habe ich folgende Antwort bekommen.
Radfahren auf Radwegen nur, wenn dieser mit einem blauen Schild ausgeschrieben sind, sonst besteht kein Versicherungsschutz.
Da ich eine gültige Lizenz habe, darf ich auf allen Straßen fahren, außer natürlich Autobahn, Schnellstraße, also alle mit blauem PKW Schild.
Ab 15 Fahrer darf auch zu zweit nebeneinander gefahren werden.
So um 14 Uhr gehts zur Polizei, bei unserem Rechtsanwalt war ich auch schon. Der hat sich gefreut.
Mir würde es ja schon reichen, wenn der A... meine zwei neuen Schlauchreifen bezahlen und vorallem kleben muss!
:D
Adresse und Telefonnummer der Zeugin habe ich auch. Die hat Zeit und kommt gleich mit. :gut: