Ja Ingo, habe ich schon gesehen, bezog sich auf beide Posts ;)
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Ja Ingo, habe ich schon gesehen, bezog sich auf beide Posts ;)
Ich drück dir die Daumen.
Ich gehe davon aus, dass du kein Fake gekauft hast, insofern dürftest du mit Ingos Tipps und unser aller Daumen bald deine Vintage in der Hand halten.
Trotzdem ärgerlich. =(
Wenn Du wirklich sicher bist, das es sich um eine "saubere" Uhr handelt, könnte der Widerspruch und der Hinweis auf §149 u.U. ausreichen um die Uhr frei zu bekommen. Niemand der sich für 40$ nen HongKong Blender kauft, macht die Welle und riskiert zusätzliche Kosten. Dann hält man einfach den Mund und lässt die Uhr einstampfen.
Meiner Meinung nach, muss Rolex auch für den Anwalt aufkommen. Ich würde mal 50.- Euro für ne Erstberarung ausgeben. Schaden kanns nicht.
§ 149 MarkenG - Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme
Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ich finde das jetzt gar nicht so übel. Wenn ich eine Uhr aus Asien gekauft hätte, würde ich sie auf alle Fälle Rolex zur Begutachtung übergeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn dann alles in Ordnung ist, hast du dir auch eventuell anfallende Kosten für die Überprüfung gespart, sofern ich Ingos Aussage richtig verstanden habe.Zitat:
Original von Ingo.L
Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wenn du eine Uhr im 4stelligen Bereich aus einer Quelle in Asien kaufst, bei der Du nicht sicher bist, das Du eine echte erhälst, musst Du sehr reich sein. Oder mutig. Oder ... :grb:
Wie heißt es so schön? Vertrauen ist gut, .... ;)
Ich würde bei jedem Privatkauf so vorgehen, egal ob in oder außerhalb Deutschland. Aber egal.
@ Ingo: Sollte nun mit der Uhr alles in Ordnung sein, muss doch Vater die anfallenden Kosten tragen, oder?
Nein, Rolex.
Markenschutz wird nur auf Antrag des Rechteinhabers verfolgt. Und der trägt im Falle, dass er Unrecht hatte, die Kosten
EDIT: Nachtrag
§ 146
(1) Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABI. EG Nr. L 341 S. 8) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist, auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.
Wobei, ich habe geade mal versucht rauszufinden was in Verordnung (EG) Nr. 3295/94 steht.
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l11018b.htm#
Aber das wird mir jetzt auch zu theoretisch :D Da blick ich nimmer durch. Zurück zu Tip 1: Fragen Sie Ihren Anwalt oder Apotheker
Hallo Christian,
hast Du schon Rechtsmittel eingelegt? Wenn nein, beeil dich. Die Frist beginnt mit der Mitteilung des Zolls zu laufen. Bei Fristversäumnis steht dir nach evtl. Vernichtung kein Schadenersatz zu.
Viel Erfolg
Volker
Habe leider immer noch nichts schriftliches. Werde mir jetzt aber wohl einen Anwalt für Zollrecht suchen.Zitat:
Original von DNA
Hallo Christian,
hast Du schon Rechtsmittel eingelegt? Wenn nein, beeil dich. Die Frist beginnt mit der Mitteilung des Zolls zu laufen. Bei Fristversäumnis steht dir nach evtl. Vernichtung kein Schadenersatz zu.
Viel Erfolg
Volker
Und das alles nur um in den Genuß Deines Dir zustehenden Krönchens zu kommen.....
Toi, toi, toi weiterhin!
Gruß
Jens
@ Ingo bist Jurist, oder?
Ich denke auch, wenn eine Sicher da steht, muss doch keine Angst haben, um mit einem Rechtsanwalt zum Zoll zu gehen. ;)
Allerdings deren Checkliste würde mich sehr interessieren.
Gr,
István
danke! scheine echt Pech gehabt zu haben...aber nichts macht so hart wie das Leben :cool: :cool:Zitat:
Original von Darki
Und das alles nur um in den Genuß Deines Dir zustehenden Krönchens zu kommen.....
Toi, toi, toi weiterhin!
Gruß
Jens
@ Istvan: ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Ware ok ist...aber so besch*** wie das läuft..... :( habe heute gehört, dass das bis zu 2 Monate dauern kann
Sorry für OT, aber ---> :D :DZitat:
Original von UdoSollte China mal in der EU sein,
Hallo Christian,
nimm dir einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht. Zoll ist nur "ausführendes Organ".
Ansatz wäre mit Rolex Deutschland bzw. dem Kollegen, der Rolex vertritt, Kontakt aufzunehmen und eine Vereinbarung zu treffen, dass Uhr gemeinsam in Augenschein genommen wird und für den Fall, dass Orginalität festgestellt wird, sie von dir mitgenommen werden kann. Falls Originalität nicht festgestellt wird müsstest du dich bereit erklären, sie Rolex zu überlasssen, wobei ich in diesem Fall die Begutachtung durch einen neutralen Dritten als Schiedsgutachter (Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide verbindlich) vorbehalten würde.
Dieser Weg müsste möglich sein, da Rolex als Auftraggeber dem Zoll gegenüber die Freigabe erklären kann. Ich gehe davon aus, dass dann noch die Kostenfrage geregelt werden müsste - für Rolex war der Spaß bislang mit Sicherheit auch nicht umsonst. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob du Zollgebühren zurückbekommen würdest, wenn sich die Uhr als Fake herausstellen sollte.
Vorschlag: Nimm nochmal unmittelbar Kontakt mit Rolex auf und frag nach, ob das ein Weg ist.
Viell Erfolg
Volker
Zitat:
Original von DNA
Hallo Christian,
nimm dir einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht. Zoll ist nur "ausführendes Organ".
Ansatz wäre mit Rolex Deutschland bzw. dem Kollegen, der Rolex vertritt, Kontakt aufzunehmen und eine Vereinbarung zu treffen, dass Uhr gemeinsam in Augenschein genommen wird und für den Fall, dass Orginalität festgestellt wird, sie von dir mitgenommen werden kann. Falls Originalität nicht festgestellt wird müsstest du dich bereit erklären, sie Rolex zu überlasssen, wobei ich in diesem Fall die Begutachtung durch einen neutralen Dritten als Schiedsgutachter (Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide verbindlich) vorbehalten würde.
Dieser Weg müsste möglich sein, da Rolex als Auftraggeber dem Zoll gegenüber die Freigabe erklären kann. Ich gehe davon aus, dass dann noch die Kostenfrage geregelt werden müsste - für Rolex war der Spaß bislang mit Sicherheit auch nicht umsonst. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob du Zollgebühren zurückbekommen würdest, wenn sich die Uhr als Fake herausstellen sollte.
Vorschlag: Nimm nochmal unmittelbar Kontakt mit Rolex auf und frag nach, ob das ein Weg ist.
Viell Erfolg
Volker
Ein möglicher Ansprechpartner bei Rolex könnte ein Herr Kahlert sein.
Mach doch mal langsam...
Ich hatte das jetzt auch schon 2 mal. Herr Kahlert von Rolex ist ein umgänglicher Mensch-allerdings sehr korekt im Bezug auf die Rechte der Firma Rolex. Die prüfen die Uhr und wenn sie echt ist kommt sie zurück.
Das kann aber bis zu 4 Wochen dauern.Wenn alles ok ist dann hast Du nur noch das Problem der Einfuhr. Ich gilt es den Betrag zu ermitteln der als Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer anfällt.
Mein Tip:Nicht versuchen zu schlau zu sein dass kann böse ausgehen den die Herren beim Zoll sind alles andere als Anfänger und Steuerhinterziehung ist leider kein Kavaliersdelikt mehr.
sollte die Uhr falsch sein auch nur in Teilen wird es kompliziert und das Einschalten eines Anwaltes anzuraten. Kosten vorher klären da die Uhr fast in jedem Falle weg sein dürfte.
Das alles ist der Grund, warum ich niemals eine Rolex von hier aus im Ausland erwerben werde. Das ist ein Geschäft für Wagemutige mit viel Zeit und noch mehr Nerven.....
Na ja so würde ich es nicht sehen. Nur wer versucht den Zoll zu überlisten mit Rechnungen von 50 Dollar für eine echte Rolex oder ähnliches wird sich mit Problemen konfrontiert sehen. Früher war es natürlich unproblematischer -aber seit Ebay und Onlinehandel sind der Zoll und auch Markenfirmen wie Rolex gehalten dem Treiben einen Riegel vorzuschieben.
Wer sich nichts vorzuwerfen hat geht durch die Anmeldung wie das berühmte Messer durch die Butter. Mehrwerststeuer muss man im Laden oder beim Händler ja auch zahlen.
Den braucht man nicht.Zitat:
Original von picasso
Habe leider immer noch nichts schriftliches. Werde mir jetzt aber wohl einen Anwalt für Zollrecht suchen.
Einfach schriftlich Widerspruch einlegen, dann geht die Uhr automatisch zur Überprüfung zu Rolex (das geht nicht automatisch, nur nach Widerspruch!).
Danach regelmässig (alle 14 Tage) mal telefonisch nachhaken und gut ist. Mehr Aufwand muss man nicht treiben.
Bye
Marko
die Frage der Verzollung / Märchensteuer kommt auch noch auf mich zu, da das Paket nicht mit Rechnung usw. gekommen ist. Ärger mich schon grün dass ich das alles nicht sicherer gelaufen ist und ich mich da nicht mehr mit befasst habe. Wird wohl etwas Lehrgeld geben ;)
Habe mich daher nach euren Hinweisen auch entschieden, einen Anwalt für Zollrecht hinzuzuziehen., um das ganze jetzt professionell zu Ende zu bringen. Mir ist das jetzt ohne eigene Jura-Kennnisse ;) zu heiß.