Zitat:
Original von Schmied
also der verstoss gegen das marken recht liegt bereits vor
.ich hatte vor einigen jahren exakt denselben fall, das ich mir die .de domain eines grossen italienischen herstellers bei der denic gesichert hatte.
nach 4 monaten bekam ich einen netten aber bestimmten brief von der rechtsabteilung des betreffenden kfz herstellers, die mich sehr freundlich aber absolut bestimmend per einschreiben aufgefordert haben, binnen 7 tagen die domain freizugeben, ansonsten würden die klagen über mich einbrechen.
und fakt ist:
sie haben recht!
durch die registrierung des markennamens hat eine firma unbestreitbaren anspruch auf diese domain.
verkaufst du diese nun, hast du ein mächtiges problem!
ich lasse seitdem auf jeden fall die finger vom domain grabbing!
...
Thomas
danke- das meinte ich mit "freundlich fragen"... also gibts auch erst Androhung- dann Klage...