richtig !Zitat:
Original von Insoman
NEIN
das ganze nennt sich invitaio ad offerendum - kannste mal nachlesen ;)
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richtig !Zitat:
Original von Insoman
NEIN
das ganze nennt sich invitaio ad offerendum - kannste mal nachlesen ;)
Zitat:
Original von [Dents]Milchschnitte
Verkaufen muss der gar nichts!
Der kann sogar sagen: "Nö, Deine Nase gefällt mir nicht - Dir verkaufe ich gar nichts"
Das ist sein gutes Recht als Gewerbetreibender.
Wo kämen wir denn da hin wenn man seine Dienstleistungen oder Produkte aufgrund von ges. Regelungen an jeden verkaufen MÜSSTE.
NeNenee! Da hat der VK klars Entscheidungsrecht!
Gruss,Olli
Richtig ! :gut: :gut: :gut: :gut:
Gruß
Shopping Guide ???
lt. bgb ist das einfach:Zitat:
Original von Passion
Wie ist denn sowas rechtlich zu bewerten?
Hat man als Kunde nun bei dieser falschen Preisauszeichnung, das Recht die Uhr zu dem völlig überhöhten Preis zu kaufen!? oder
kann sich der Konzessionär herausreden und die Uhr dann trotzdem 300€ billiger an einen verkaufen.
:grb:
der verkäufer bietet eine ware feil, preis dient dem kunden zur orientierung. erst wenn der verkäufer auf das kaufangebot einwilligt, kommt er zu stande. d.h. auch, dass bei einer sd mit 3590,- preisauszeichnung für den anbieter keine verpflichtung zum verkauf besteht. gibts auch ein paar urteile dazu.
also wer dann den maxe machen will, sollte das wissen. nicht dass er als begossener pudel wieder raus kommt.
beste grüße