wenn die keine 'SCHLIEREN' hätte, würde ich die SD nehmen ... aber so nicht ... :)) :))
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wenn die keine 'SCHLIEREN' hätte, würde ich die SD nehmen ... aber so nicht ... :)) :))
und gewürgt hat er mich nicht nur am hemdkragen so gezogen.ist ja aber auch ne tätlichkeit und das ausbremsen ist doch nötigung!
oder nicht?
wer weiß denn nun rat!
ich frage mich, warum Du nicht sofort die Polizei gerufen hast, als der Typ Dich angegangen ist....
Hätte die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen
das weiß ich auch.ist aber jetzt nunmal so passiert.Zitat:
Original von Insoman
ich frage mich, warum Du nicht sofort die Polizei gerufen hast, als der Typ Dich angegangen ist....
Hätte die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen
anzeige kann ich immer noch ertsatten!
Wie gesagt: Wenn Du ADAC Mitglied bist ruf die Geschäftssteelle an und die sollen Dir dann einen ADAC Vertragsanwalt in Deiner Nähe benennen.Zitat:
Original von alexis
und gewürgt hat er mich nicht nur am hemdkragen so gezogen.ist ja aber auch ne tätlichkeit und das ausbremsen ist doch nötigung!
oder nicht?
wer weiß denn nun rat!
Die Erstberatung ist wie gesagt kostenlos
ja habe ich auch gehört.trotzdem bin ich dankbar für jeden weiteren tip von euch!
Kommt übrigens häufiger vor, das gerade Zweirad-Fahranfänger-/innen, das Gleichgewicht beim Anfahren verlieren, weil des öfteren das Bike nur nach Schön und nicht nach der Funktionalität der Sitzhöhe ausgesucht wird. War eben das günstige Angebot, also nimmt man die und nicht die, die in der Ergometrie besser und sicherer wäre.
Frag mal einen Sachverständigen z.B.: DEKRA usw.
Gruß Andreas
Zitat:
Original von Insoman
nein gibt es nichtZitat:
Original von Andreas
Rechtsberatung gibt es auch ... an manchen Amtsgerichten...
rechtsberatung ist ausschließlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
Das Gericht hat sich neutral zu verhalten und darf auf keinen Fall rechtlich beraten. Dafür gibts Anwälte.
Es gibt aber z.B. in Dortmund beim AG eine Rechtsberatung die über den Anwaltsverein betrieben wwird, halte ich allerdings für keine gute Lösung, da ich meine daß eine räumliche Trennung erfolgen sollte
@ alexis:
wenn Du ADAC Mitglied bist, gibt es eine kostenlose Beratung über den ADAC-Anwalt ;)
Also gibt es sie doch an einigen AG, wie du es gerade bestättigst...
Wie das zu bewerten ist, steht nicht zur Debatte, aber nur weil das nicht praxiesgerecht ist, darf oder soll man da s nicht verschweigen unter der Behauptung, das es so etwas nicht gebe...
Immer Fairplay...auch wenn die Problematik meist viel tiefer sitzt und sich meist anders darstellt... ;)
Gruß Andreas
Das hat nichts mit Fair Play sonder vielmehr mit einer Richtigstellung zu tun.
Der Bürger erscheint sehr gerne auf der Rechtsantragsstelle und will rechtlich beraten werden, weil er gehört hat das es das dort gebe (sehr beliebt bei der Polizei :evil: )
Er ist dann sehr enttäuscht, wenn man ihn erstmal entsprechend aufklärt _die faulen Beamten wollen ja nur Kaffee saufen-
Fakt ist definitiv, daß es bei den Gerichten keine Rwechtsberatung gibt, sondern lediglich den Anwaltsvereinen ein Raum zur VErfügung gestellt wird.
Das Gericht hat insoweit nichts damit zu tun.
Richtig, nur habe ich nicht behauptet, das die Gerichte der oder die Betreiber einer Rechtsberatung sind, sondern vielmehr nur darauf aufmerksam gemacht, das an einigen AG Rechtsberatungen angeboten werden. Und das ist nicht falsch, da der Hinweis auf ein Angebot nicht ein Hinweis auf die Betreiber des Angebot darstellt, sondern nur den örtlichen Hinweis im Zusammenhang des Angebots einer Rechtsberattungsstelle bei oder in einigen AG beinhaltet...Zitat:
Original von Insoman
Das hat nichts mit Fair Play sonder vielmehr mit einer Richtigstellung zu tun.
Der Bürger erscheint sehr gerne auf der Rechtsantragsstelle und will rechtlich beraten werden, weil er gehört hat das es das dort gebe (sehr beliebt bei der Polizei :evil: )
Er ist dann sehr enttäuscht, wenn man ihn erstmal entsprechend aufklärt _die faulen Beamten wollen ja nur Kaffee saufen-
Fakt ist definitiv, daß es bei den Gerichten keine Rwechtsberatung gibt, sondern lediglich den Anwaltsvereinen ein Raum zur VErfügung gestellt wird.
Das Gericht hat insoweit nichts damit zu tun.
Was mir aber eigenlich auch egal sein darf...
Gruß Andreas
ock :D :D :D
Einen direkten Rat kann ich Dir hier leider nicht geben, kann Dir jedoch nur empfehlen, die Sache sehr ernst zu nehmen. Im ähnlich gelagerten Fall eines Bekannten von mir ging das vor Gericht und er bekam 50% Mitschuld. Ich war ja nicht dabei, könnte mir allerdings auch gut vorstellen, daß das "vorsichtige Herantasten" vielleicht vom Gericht (und von eventuellen Zeugen) anders gesehen werden könnte.
Trotzdem, mir graut auch immer vor dem Fall, daß einem das Unvermögen anderer selbst zur Last gelegt werden könnte.
Gruß
Karsten
ja mache ich ja.nur wenn ich mitschuld kriege?wovon.Zitat:
Original von impala
Einen direkten Rat kann ich Dir hier leider nicht geben, kann Dir jedoch nur empfehlen, die Sache sehr ernst zu nehmen. Im ähnlich gelagerten Fall eines Bekannten von mir ging das vor Gericht und er bekam 50% Mitschuld. Ich war ja nicht dabei, könnte mir allerdings auch gut vorstellen, daß das "vorsichtige Herantasten" vielleicht vom Gericht (und von eventuellen Zeugen) anders gesehen werden könnte.
Trotzdem, mir graut auch immer vor dem Fall, daß einem das Unvermögen anderer selbst zur Last gelegt werden könnte.
Gruß
Karsten
sachschaden ist nicht entstanden,und wenn sehr geringer.und verletzt war die frau auch nicht.
nur halt ist wichtig wie die staatsanwaltschaft das sieht wegen fahrerflucht.geht man da in knast wenns dumm kommt?
bin bis jetzt null aufgefallen!
Fahrerflucht kann es m.E. nur sein wenn ein Unfall passiert ist. Das heisst: Ihr habt euch irgendwo berührt.
Am Auto sollte man das beweisen können. Außerdem können von Deinem Auto keine Lackspuren am Krad zu finden sein.
Kann also keine Fahrerflucht mehr sein - höchstens unterlassene Hilfeleistung. Und da sie ja nicht alleine war ist das auch höchst dürftig.
Na falls man mit dem KFZ einen Unfall verursacht, ohne sich zu berühren, ist das schon fahrerflucht. die frage ist nur, ob alexis der "verursacher" war.
"Unfall" mit "Kontakt" gleichzusetzen, halte ich dann aber doch für zu einfach gedacht, insbesondere im Zusammenhang mit Zweirädern. Ich bin mir sicher, daß der Tatbestand der Fahrerflucht auch ohne Kontakt mit dem Gegner erfüllt wäre.Zitat:
Original von MBA
Fahrerflucht kann es m.E. nur sein wenn ein Unfall passiert ist. Das heisst: Ihr habt euch irgendwo berührt.
Ciao
Karsten
so sehe ich das auch, nur der plozist sagte auf der wache es handelt sich oder mir wird vorgeworfen unerlaubtes entfernen vom unfallort,wenn ich am unfall beteiligt gewesen bin.und das sei fahrerflucht!hat der jedenfalls gesagt!habe ich auch zu ihm gesagt das ich angehalten hätte wenn der andere kradfahrer nicht dabeigewesen wäre!
muß ich jetzt mal abwarten was die staatsanwalschaft mir jetzt genau vorwirft.habe jetzt erstmal einen anwalt beauftragt der die akten einsieht.ist zwar jetzt teuer für mich aber immer noch am sichersten das einem profi zu überlassen!
merkst du was?Zitat:
Original von alexis
trotzdem bin ich dankbar für jeden weiteren tip von euch!
Zitat:
Original von don
merkst du was?Zitat:
Original von alexis
trotzdem bin ich dankbar für jeden weiteren tip von euch!
was merken don johnson!
Zitat:
Original von alexis
Zitat:
Original von don
merkst du was?Zitat:
Original von alexis
trotzdem bin ich dankbar für jeden weiteren tip von euch!
was merken don johnson!
Vieleicht die Selbsterkenntnis...."es lieber einen Profi zu überlassen."
Gruß Andreas