RE: Besitz einer YM, kurz und schmerzhaft
Zitat:
Original von Charles.
Zitat:
Original von Mostwanted
Komische Geschichte? Wer nimmt denn eine Uhr nach zwei Monaten zurück ohne Sie zu reparieren? :grb:
Das richtet sich (wenigstens in der Schweiz), wenn man nichts anderes vereinbart, nach dem Gesetz. Übrigens kann man ja gleich wieder eine neue kaufen. Ohne das Kapital für eine Uhr in Reparatur tot liegen zu haben.
In dem Fall gibt es Garantie. Und welcher Händler nimmt etwas nach 2 Monaten zurück nur weil es kaputt ist??? Selbst bei der gesetzlichen Frist von 14 Tagen kann für den Gebrauch etwas abgezogen werden. Abgesehen davon macht jeder Konzi Garantiearbeiten bzw. schaut sich die Uhr erst mal an.
RE: Besitz einer YM, kurz und schmerzhaft
..ich glaub Dir die Geschichte, Dani! Es ist dumm gelaufen, aber nahm mit der Ruecknahme ein gutes Ende =)
RE: Besitz einer YM, kurz und schmerzhaft
Zitat:
Original von HG2
..ich glaub Dir die Geschichte, Dani! Es ist dumm gelaufen, aber nahm mit der Ruecknahme ein gutes Ende =)
Haben wir da etwa den Ebay Verkäufer in Form eines gewissen H. ? :-)
RE: Besitz einer YM, kurz und schmerzhaft
Zitat:
Original von Mostwanted
Zitat:
Original von HG2
..ich glaub Dir die Geschichte, Dani! Es ist dumm gelaufen, aber nahm mit der Ruecknahme ein gutes Ende =)
Haben wir da etwa den Ebay Verkäufer in Form eines gewissen H. ? :-)
...nope, aber ich hab mir alle Posts von Dani angeschaut, und da wirkt alles ueberaus plausibel! =)