Original von Ticktacktom
Zitat:
Original von Sky
Interessiert mich nicht. Das österr. Meßverfahren ist in D nicht anerkannt und wird nicht weiterverfolgt.
Totaler Schwachsinn. Deutschland und Österreich haben seit vielen Jahren ein Zwangsvollstreckungsabkommen für Bußgeldverfahren. Das bedeutet, daß das Bußgeld aus einem österreichischen Bußgeldbescheid in D genauso beigetrieben werden kann wie ein deutsches Bußgeld - auf das Meßverfahren, die Höhe der Geldbuße oder dergleichen kommt es dabei gar nicht an. Also bitte doppelte Vorsicht beim Befahren der Alpenrepublik...... :D :D :D