Kurze Frage dibi,
hab jetzt vielleicht nicht alles gelesen.
a) wolltest Du Dir ne daydate holen?
oder
b) wolltest Du den Verkäufer ärgern.
Nur damit ich nen plan bekomme worum es hier geht!
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Kurze Frage dibi,
hab jetzt vielleicht nicht alles gelesen.
a) wolltest Du Dir ne daydate holen?
oder
b) wolltest Du den Verkäufer ärgern.
Nur damit ich nen plan bekomme worum es hier geht!
Hallo Michael,
ich hätte die DD gerne genommen, die Uhr ist neu und für diesen Preis ein Schnäppchen. Ich biete auch nicht aus Spaß, bei der 1665 neulich auch nicht.
Mir ist bei solchen Merkwürdigen Auktionen zwar von vorne herein schon so gut wie klar, dass da etwas nicht stimmt, aber ich habe immer noch die kleine Hoffung, dass der Verkäufer sich einfach nur blöd mit der Artikelbeschreibung angestellt hat und ich so zu einer günstigen Uhr komme, da hier ja nicht viele mitbieten werden.
Ich mach sowas auch nur, wenn der Artikelstandort nicht zu weit von mir entfernt ist, so dass ich da fix mal hinfahren kann.
Wenn es dann aber nicht zur Übergabe kommt, weil der Verkäufer offensichtlich nur einen Dumme sucht, der ihm vorab das Geld überweißt ohne auch nur die geringste Sicherheit zu haben, dass die Uhr vorhanden, oder echt ist, dann lasse ich es mir auch nicht nehmen ihn im Nachhinein noch ordentlich zu ärgern.
Gruß
Dirk
nadine, also diny, nina, rebecca: wieso sind´s eigentlich immer frauen, die da diesen ebay-mist machen ?
@Sylvie
manchmal, aber nur manchmal, glaube ich die haben die Uhren wirklich und stellen sich einfach nur SAUBLÖD an. Aber eigentlich kann das nicht sein.
Gruß
Dirk
Ich glaube nicht dass das wirklich Frauen sind - aber viele Männer trauen Frauen wahrscheinlich einfach nichts böses zu und vertrauen ihnen eher als Männern....Zitat:
Original von oysterfan
nadine, also diny, nina, rebecca: wieso sind´s eigentlich immer frauen, die da diesen ebay-mist machen ?
... aber irgendwann heiraten dann auch diese Männer und sehen der Wirklichkeit ins grausame Auge :D :D :D :D
Nachdem ich nun massiv mit einer Betrugsanzeige gedroht habe kam eben das:
hallo
lassen wir das mal mit anzeige und her das wird ja schon richtig kindisch.
ich werde sie positiv bewerten wenn sie mich auch positiv bewerten,und werde
nicht ebay benachrichtigen und nicht die verkaufprovision anfordern.so haben
wir doch eine lösung.bitte um kurze antwort.
mfg tillmann
Unfassbar - die fühlt sich sogar noch im Recht .....
Du wirst doch wohl nicht diesen miesen Betrugsversuch noch unterstützen, oder ?
Die Birne Helene tritt ja nicht zum ersten Mal hier auf ....
Nicht drauf eingehen, ... nicht drauf eingehen, ... nicht drauf eingehen... etc...
Wie gesagt, immer feste drauf...
Boris
Mir ist meine Bewertung ja auch völlig egal. Aber mit einer Betrugsanzeige komme ich auch nicht weit, da wir das Geschäft ja gar nicht abgeschlossen haben. Es war also höchstens ein versuchter Betrug, welcher aber wahrscheinlich nicht strafbar ist.
hmm ?!?!
Schon klar - den Stress würde ich mir auch nicht antun. Aber eine positive Bewertung legt den Grundstein dazu dass bald ein unbedarfter Liebhaber reingelegt wird weil er sie für seriös hält .....Zitat:
Original von dibi
Mir ist meine Bewertung ja auch völlig egal. Aber mit einer Betrugsanzeige komme ich auch nicht weit, da wir das Geschäft ja gar nicht abgeschlossen haben. Es war also höchstens ein versuchter Betrug, welcher aber wahrscheinlich nicht strafbar ist.
hmm ?!?!
Auf keinen Fall werde ich ein pos. Feedback abgeben. Ich denke ich warte jetzt einfach 45 Tage, dann kann sie die Gebühren nicht mehr zurück holen und dann gebe ich die neg. Bewertung ab.
Gruß
Dirk
ganz einfach:
Ihn richtig schlecht bewerten und ein Mail an eBay!!!
Ganz einfach und als Strafe, bzw. Lehrgeld muss er die Provsion an eBay abdrücken.....
Also ich tue mir den Stress bei eBay gar nicht mehr an, auf irgendwelche dubiosen oder Lockangebote zu bieten.
Bei eBay hat auch keiner was zu verschenken und die Möglichkeit ein Schnäppchen bei eBay zu machen ist denke ich die Stecknadel im Heuhafen zumindest bei den Rolexuhren!!.
ich habe in 5 Jahren eBay 1 Schnäppchen gemacht und das war echter Zufall.
Gruß
Stefan
PS. das ist ungefähr so, wie eine Daytona Stahl zum Listenpreis zu bekommen :wall: :wall:
Selbstverständlich ist der versuchte Betrug strafbar. Steht sogar ausdrücklich im StGB : § 263 II StGB : "Der Versuch (des Betruges) ist strafbar.
Ob es sich lohnt, ist natürlich eine ganz andere Sache. Aber solche ******** probieren es gleich nochmal und nochmal und nochmal - bis einer drauf reinfällt...
Boris
Danke Boris.
Sie wird auch schon nervös:
bitte um antwort ob mein angebot ok ist.
mfg tillmann
Darauf eben meine Antwort:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Tillmann,
ich zitiere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, da? er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdruckung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhalt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fallen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmassig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt...
D.h. Sie haben den Straftatbestand des versuchten Betruges begangen und das haben Sie ja nicht zum ersten mal bei ebay versucht. Dann sind Sie bei ebay angemeldet als: Helene Preuß, wilhelmsruher damm 152, 13439 Berlin. Jetzt geben Sie sich aber als Rebekka Tillman, oder Helene Tillmann, aus.
Sie haben die Bilder zu unsere Auktion "geklaut", was zusätzlich auch noch der Straftatbestand der Copyrightverletzung ist.
Dass Sie die Auktion selbst noch mit anderen Ihrer Ebayaccounts "hochgepuscht" haben ist möglicherweise nicht strafbar, wird die Fa. Ebay aber auch interessieren.
Ich habe leider die Befürchtung, dass, wenn ich diese Sache nun durch gehen lassen, Sie wieder versuchen werden anderen Käufer zu betrügen, diesmal sind Sie nun an den falschen geraten.
Erzählen Sie mir doch mal welchen Grund ich habe sollte Sie nun nicht anzuzeigen. Ich vermute die Ermittlungsbehörden werden dann noch auf ganz andere Machenschaften bei Ihnen stoßen. Ein negatives Feedback von Ihnen ist mir so was von völlig egal, da es sich ja nur um einen "Kaufaccount handelt.
Ich habe jetzt Feierabend und werde Ihre Stellungnahme morgen früh lesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Bischoff
cool dirk :]
Immer druff
http://img44.exs.cx/img44/1420/paar_druff.gif
Hallo Dirk,
selbst auf die Gefahr hin, daß hier alle anderer Meinung sind!
Der Verkäufer hat absolut recht! Er hat in seiner Beschreibung klar und eindeutig festgelegt, daß keine Abholung möglich ist und hat das sogar begründet. Da kannst Du Dich doch bei Gott nicht wundern, wenn er jetzt auf den vertraglichen Bedingungen besteht. Ich kenne zwar den Verkäufer nicht, aber das was ihm hier so alles untergeschoben wird ist doch eigentlich nichts weiter als dumme Kaffeesatzleserei.
Für die Erstattung der Verkaufsprovision von Ebay braucht er übrigens nicht Deine Zustimmung. Er kann die Zahlung nach 10 Tagen ganz einfach über Ebay anmahnen. Nach weiteren 10 Tagen kann er wegen Nichtzahlung die Verkaufsprovision zurückfordern und Du bekommst von Ebay eine Verwarnung. Ich würde mir an Deiner Stelle wirklich überlegen, ob es nicht besser wäre, klein beizugeben und ihm vorzuschlagen, das Geschäft in beiderseitigem Einvernehmen nicht stattfinden zu lassen. Denn im Recht bist Du auf keinen Fall!
Gruß kojob
Er kann die VK-Provision nach 7 Tagen sofort bekommen.
Punkt 3, Beide kamen überein den Handel nicht abzuschliessen. Schwupps ist das Geld gutgeschrieben
Zitat:
Original von kojob
Hallo Dirk,
selbst auf die Gefahr hin, daß hier alle anderer Meinung sind!
Der Verkäufer hat absolut recht! Er hat in seiner Beschreibung klar und eindeutig festgelegt, daß keine Abholung möglich ist und hat das sogar begründet. Da kannst Du Dich doch bei Gott nicht wundern, wenn er jetzt auf den vertraglichen Bedingungen besteht. Ich kenne zwar den Verkäufer nicht, aber das was ihm hier so alles untergeschoben wird ist doch eigentlich nichts weiter als dumme Kaffeesatzleserei.
Für die Erstattung der Verkaufsprovision von Ebay braucht er übrigens nicht Deine Zustimmung. Er kann die Zahlung nach 10 Tagen ganz einfach über Ebay anmahnen. Nach weiteren 10 Tagen kann er wegen Nichtzahlung die Verkaufsprovision zurückfordern und Du bekommst von Ebay eine Verwarnung. Ich würde mir an Deiner Stelle wirklich überlegen, ob es nicht besser wäre, klein beizugeben und ihm vorzuschlagen, das Geschäft in beiderseitigem Einvernehmen nicht stattfinden zu lassen. Denn im Recht bist Du auf keinen Fall!
Gruß kojob
Beschwerden werden aber von Ebay entgegen genommen mit der Begründung: Verkäufer besteht auf Überweisung....
Mehr als 5000 Euro auf guten Glauben hin zu überweisen wenn die Sache zum Himmel stinkt wird kein Richter anordnen - zumal auch noch die Bilder geklaut sind und damit schon gegen bestehende Gesetze verstossen wird ....
Du hast also Recht - auch ich bin da grundsätzlicher anderer Meinung als Du
Hallo Oliver,
Du meinst also, wenn ein Anderer irgendwelche Rechte verletzt (z.B. Bilderklau) dann kannst Du es auf jeden Fall auch! Da sind wir wirklich verschieden.
Es bleibt dabei: Alle in der Auktionsbeschreibung aufgeführten Punkte sind zu einem wesentlichen Bestandteil des Vetrages geworden und wer die Bedingungen des zustande gekommenen Vertrages ignoriert, begeht eine Vertragsverletzung.
Übrigens Ebay interessiert nur die Meldung des Verkäufers, daß der Käufer nicht bezahlt hat - daß der Verkäufer auf einer Überweisung besteht und keine Barzahlung bei Abholung akzeptiert interesiert die überhaupt nicht (außerdem ist das ja sein vertragliches Recht)
Gruß kojob