na da wollen wir uns aber mal nicht so sicher sein ;)Zitat:
Original von miboroco
Glaube nicht das du Es behalten darfst, wenn es offiziell läuft ;)Zitat:
Original von ibi
einspruch: ich behalte das glas und zeige es bei einem evtl.verkauf ;)
absolut keine wertminderung beim glastausch!
äähh sach mal, hast du die uhr so mit dem glas gekauft??
ist der makel oben aufm glas drauf??
wenn ja, ists eher ein stoß als ein produktionsfehler und das schließt die garantie natürlich aus!
EDIT: habs grad gelesen, im glas! ab zum konzi, skandal :D