RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Zitat:
Original von THX_Ultra
Also wer hat konkret eigene Erfahrungen?
Flughafen Frankfurt, 6:00 Uhr morgens, Ankunft aus Tokio, Umstieg nach München. "Guten Morgen, würden Sie bitte Ihr Handgepäck öffnen."
Drin war eine 6694, natürlich getragen, natürlich ohne weiteres Zubehör und Papiere und ich hatte keinen Nachweis darüber, daß die Uhr in Deutschland gekauft war (war sie auch nicht). Es folgte das von mir eingangs kurz und von Arti detaillierter beschriebene Procedere: Die Uhr wurde geschätzt (wobei sich der Zöllner sehr fair verhielt) ich bezahlte vor Ort Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bekam alles säuberlich quittiert und konnte zu meinem Anschlußflug weitergehen.
In München dann die Frage, ob ich etwas anzumelden hätte. Ja, hatte ich, eben die Uhr. Vorgelegt, Zollnachweis dazu, "vielen Dank und einen schönen Tag noch."
Um weitere Diskussionen gleich vorweg zu nehmen: Die Frage lautet immer, ob man etwas anzumelden hat. Ob das dann auch zu verzollen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Direkt am Zoll wurde ich noch nie wegen einer Uhr angesprochen, hatt auch nie eine anzumelden.
Wenn man jedoch von einem Freund im Ausland kostengünstig kauft vermutet der Zoll Fake.
Ich könnte mir vorstellen das dies auch der Fall ist wenn man beim Zoll erklärt, dass man die Daytona um 1500 $ bekommen hat. Mit einer Prüfung durch einen Importeur oder Konzi muß man rechnen. bzw. glaube ich dass auch der Zoll Leute hat die das feststellen können.
ZITAT vom Zoll:
xxxxxx 2006
Beilage: keine
Mitteilung Hinsichtlich der nachstehend angeführten Waren tatsächliche oder vermutete Menge, tatsächliche oder vermutete Art der Waren 2 Armbanduhren der Marke XXXXX besteht der Verdacht, dass es sich um Waren die ein ein Recht am geistigen Eigentum verletzen. Die Überlassung dieser Waren wird daher gemäß Art.9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003, ABI. Nr. L 196, im Folgenden afs EG Produktpiraterie-Verordnung 2004 bezeichnet, ausgesetzt bzw. werden diese Waren zurückbehalten. Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß § 4 Abs. 1 Produktpirateriegesetz 2004 (PPG 2004) gilt die Zustimmung zur Vernichtung durch den Anmelder, den Besitzer oder den Eigentümer als erteilt, wenn die Vernichtung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen ab der Zustellung dieser Mitteilung beim vorbezeichneten Amt schriftlich abgelehnt wird.Hinweise Die durch ein Gericht in einem Straf- oder ZivilrechtsverFahren zu treffende Entscheidung, ob diese Waren tatsächlich ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, kann gemäß § 4 Abs. 1 PPG 2004 unterbleiben, wenn der Anmelder, der Besitzer gemäß Art,38 des Zollkodex (Verbringer) oder der Eigentümer der Waren und der Rechtsinhaber einer sofortigen Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung gemäß Art.11 Abs. 1 der EG Produktpiraterie-Verordnung 2004 zustimmen. Seite 2 e der Art.4 und 13 der EG Raum für die Abgabe einer allfälligen Erklärung durch den Anmelder, den Besitzer oder den Eigentümer:
Ich, .................................................. .................................................. ............... .................................................. .................................................. .................................... erkläre als Anmelder Besitzer gemäß Art,38 des Zollkodex (Verbringer) Eigentümer der vorstehend bezeichneten Waren, dass ich einer sofortigen Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung gemäß Art.11 Abs. 1 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 ausdrücklich zustimme. .......................................... (OrtDatum) (Unterschrift) zutreffendes bitte ankreuzen!
Zitat Ende
Mündlich wurde mit mitgeteilt, dass eine Meldung an den Importeur geht.
Ich habe einen Einspruch gegen die Vernichtung abgegeben, es handelte sich um Uhren aus den USA mit Garantie des Verkäufers auf Echtheit.
Der Zoll lies daraufhin von einem Fachmann prüfen und 4 Wochen später erhielt ich die Uhren kommentarlos im Wertpaket.
Ich finde den Vorgang OK.
Erstaunt hat mich nur die ratz-fatz Vernichtung nach 10 Tagen, also nicht das Datum versäumen.
Und schönes Badewochenende an Alle
Pfffffhhhhauauau so eine Hitze hier.
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Zitat:
Original von newharry
Immer wieder lustig ... es wird die Nachfrage nach persönlichen Erfahrungen gestellt ... die hat offensichtlich niemand ... aber Ahnung hat trotzdem jeder ... und davon jede Menge ?( ?( ?(
edit: In diesem Fall hat jedoch zumindest Arti eine fundiert erscheinende Erläuterung gebracht ... hier lohnt sich die weitere Diskussion ... =)
Zitat:
Original von [Dents]Milchschnitte
Ich breche jetzt mal eine Lanze für unsere Behörden!!!
Ist doch Alles vollkommen egal.
Jetzt geht sicher wieder die blöde Diskussion darüber los, ob man ständig eine Kopie des Zertis dabeihaben sollte oder nicht.
Jedermann beschwert sich immer über Fakes, aber wenn eine offizielle Stelle versucht diese aus dem Verkehr zu ziehen sieht man wider gleich seine Bürgerrechte beschnitten.
Wenn man in Fakeverdacht kommt dann ist das halt so.
Und wenn die Uhr beim Zoll bleibt, dann ist das halt so.
Wenn man beweisen kann, das sie ordnungsgemäss in Deutschland gekauft wurde, dann ist doch Alles in Ordnung.
Wenn man eine Vintage hat und eben keine Papiere und sich der Zoll querstellt, dann ist das eben auch so.Man hätte sich halt besser informieren müssen über das gute Stück das man unbedingt haben musste.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ich seh das eher locker.Wär doch viel schlimmer, wenn Sie bei der Rückreise aus den Niederlanden Dein Auto komplett zerlegen würde, weil man unter Verdacht des Drogenschmuggels kommt.
Irgendwie muss man den Bösen jungs halt beikommen und wenn eine Stichprobe mal einen unbescholtenen Bürger trifft dann ist´s halt so!
Gruss,Oliver
Solche Aussagen machen mir Angst ... über die Einstellung unserer Bevölkerung ...
Und wenn sie dich gleich einkassieren und du ein oder zwei Nächte in einer Zelle verbringen mußt, "dann ist's halt so"? ?( ?( ?(
habeas tibi