Meine Rechtsauffassung ist eindeutig:
Wenn ich gewerblich tätig bin (sprich mit der Absicht agiere Gewinne zu erwirtschaften) und evtl sogar Gewinne verzeichne dann habe ich diese zu versteuern. Punkt
Wenn ich gelegentlich eine Uhr aus meinem Privatbesitz verkaufe und einem Freund damit einen Gefallen tuen kann, mir sogar noch (teilweise) die Kosten des Versendens oder des Verbringens an die Backe klebe - sprich also ein Minus zu meinem EK zu verzeichnen habe - dann ist da nichts zu versteuern..
Wer gibt schon eine Uhr ab um Gewinn zu erzielen .......... 8o