:D LoooL :D Nein aber bis 1848 kann ich mein Deutschtum nicht nachweisen, wenn man es genau nimmt habe ich sogar zwei Staatsangehörigkeiten.Zitat:
Original von Ticktacktom
Wieso - bist du ne Wandermuräne ?????? :DZitat:
Original von KVSUB
8o So ein Mist, damit bin ich raus ;(Zitat:
Original von Ticktacktom
Gibts in D nur bei Vorlage eines Stammbuches mit deutschem Staatsangehörigkeitsnachweis bis 1848. Orientalen und andere Wandervölker sind vom Erwerb kraft Geburt ausgeschlossen.Zitat:
Original von dibi
Ist das eigentlich ein Ausschlusskriterium ?Zitat:
Original von LV Gott
... muss aber in jeden guten deutschen haushalt
ok so, Bobber ????? :D :D
Um 1968 und später gab´s mal eine Übergangszeit in der eine doppelte Staatsbürgerschaft schon mal möglich war.