Zitat von
GPX8888
Eine Uhr gehört nicht zu den personenbezogenen Daten, maximal gibt es über die Zuordnung der Seriennummer einen personenbezogenen Kontext. Und ja, JLC hat natürlich die Pflicht zur Transparenz und muss auch die gespeicherten Daten offenlegen - aber dem Erstkäufer gegenüber (oder demjenigen gegenüber, der bei JLC gespeichert ist) und sonst niemandem. Und natürlich in einer Form, die JLC vorgibt und nicht Du. JLC ist jedoch nicht verpflichtet, auf Anforderung Dritter Details zu gespeicherten personenbezogenen Daten, einzelnen Prozessen und Abhängigkeiten offenzulegen.
Wenn ich als Erstkäufer eine Berichtigung der Daten wünsche, dann macht das JLC natürlich - steht ja so in Deinem initialen Post und würde das ganze Thema auch für alle Seiten zufriedenstellend lösen. Der Erstkäufer steht auf alle Fälle im System und hat damit alle Rechte, die ihm die DSGVO zugesteht. Und sonst niemand.
Welchen Ansatz Du als Zweitbesitzer verfolgen kannst, kann ich Dir nicht sagen, aber aus den genannten Gründen wird Dich die DSGVO nicht weiterbringen bzw. Deine Sicht auf die DSGVO in diesem Zusammenhang passt nicht zum gewünschten Ergebnis. JLC bestimmt die Regeln, entweder Du spielst da mit oder Du hast Pech gehabt.
Und wie bereits geschrieben, wenn Du den zweifelsfreien Nachweis erbringen kannst, dass Du der jetzige Eigentümer bist, wird das JLC in den Systemen bestimmt berichtigen. Die Frage ist dann nur, was JLC als Nachweis akzeptiert. Und das bestimmt wieder JLC und nicht Du.