Zitat von
alphie
Da hast Du natürlich recht - heißt nach der Schuidrechtsreform jetzt halt, nach erfolgloser Nachbesserung, auch „Rücktritt“ und ist nicht nur im Ergebnis identisch, oder?
Wir hatten im Froum auch schon mal die Frage diskutiert: wann kommt denn beim Uhrenkauf auf diesem Niveau der Kaufvertrag zustande? Wenn die Uhr - mit ungewissem Lieferdatum, ohne Anzahlung und ohne Preisbindung, „bestellt“ wird, oder wenn Du sie im Laden abholst und dein Silber über die Ladentheke schiebst?
Für letztgenannten Fall hast Du in dem Moment das gekauft, was du bekommen hast, inklusive der alten Schließe..