Bei mir muß das Zeug schon funktionieren. Ist das nicht der Fall, verliere ich schleichend das Interesse.
Ich warte einfach mal ab, wie sich das mit dem Stück zukünftig gestaltet.
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Bei mir muß das Zeug schon funktionieren. Ist das nicht der Fall, verliere ich schleichend das Interesse.
Ich warte einfach mal ab, wie sich das mit dem Stück zukünftig gestaltet.
Klassisches Gewährleistungsrecht, oder? Unabhängig von der Garantie hat der Händler das zweimalige Recht auf Nachbesserung. Erster Schuss ist jetzt die Rolex Revi. Sollte nach den beiden Nachbesserungen die zugesicherten Eigenschaften (wurde die Gangreserve zugesichert, ist also Teil der Verkaufsbeschreibung?) nicht bestehen, dann hast Du das Recht auf Minderung oder Wandlung gegen Rückzahlung des damals höheren Verkaufspreises.
Aber hey, die wird nach der Revi laufen und dann hast Du einen tollen Klassiker.