Zitat von
Steelwrist
Ich würde mich weniger an den (auch sehr ärgerlichen) Schaden am Gehäuse halten, sondern den Tausch des Werkes in den Fokus setzten. Wenn die Uhr "neu und ungetragen" und "vom Uhrmacher überprüft" verkauft wurde, dann sehe ich das als groben Mangel, der dem Käufer verschwiegen wurde. Daran ändert auch das späte entdecken des Schadens nichts.
Vom Streiten halte ich nicht viel, überleg Dir wo Du eine Lösung siehst, und kontaktiere den Verkäufer. Die Uhr ist als getragen mit neuem Werk angeboten wahrscheinlich immer noch mehr Wert als Du damals gezahlt hast (verrückte Zeit, oder?), von daher wird auch der Verkäufer wenig Interesse an einem öffentlichen Streit haben.