Harald, du bist der richtige Mann für diesen Job, weiter so!!
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Harald, du bist der richtige Mann für diesen Job, weiter so!!
Trotzdem schützt dich ein schriftlicher Vertrag nicht, wenn es sich tatsächlich um ein Fake handelt.
Was soll denn darin stehen? Dass der Verkäufer schriftlich bescheinigt dass die Uhr echt ist?? Toll, dann kannst du sie (selbst wenn sie echt wäre) gegen ein Fake austauschen und ihn auf Erfüllung verklagen........Und da das soooo einfach ist, würde jedes Gericht gegen dich entscheiden und dir sagen:
"Warum haben sie bei Übergabe der Uhr nicht auf Übergabe bei einem Konzessionär bestanden??".....
Warum meinen nur alle, dass wenn was schriftlich festgehalten ist, sie einen Rechtsanspruch haben???? *lach*
Auch wenn die Willenserklärung (eine Eigentumsübertragung besteht aus insgesamt 4) formfrei ist, bietet auch die Schriftform keinen Schutz gegen ********!
Gruß
David
Zitat:
Original von Donluigi
Sind "Fake-Panik-Wochen" im Forum? Irgendwie dreht sich in den letzten Tagen alles um Fakes und um ultraperfekte Fakes. Merkwürdig.
Nachdem wir nun die Fa. Rolex erfolgreich zur lange geforderten PE bewegen konnte, ist mehr als Recht das ultimative und perfekte Fake von der Fakeindustrie zu fordern :D :D :D
Meine kling so: ding ding ding zig zig ding ding ding ding ding zig ding ding ding.
:D :D :D :D
LOL